Nepper, Schlepper, Bauernfänger
Eduard Zimmermanns aufklärende Sendung konsumierte ich bisher immer in der sicheren Gewissheit: Das könnte mir nicht passieren, bis ‒ ja, bis ...
Es ist erst ein paar Wochen her. Da klingelte es an meiner Haustür. Davor standen zwei gut gekleidete, seriös aussehende Herren mittleren Alters. Sie erklärten, im Auftrage der Stadt Norderstedt Feuerlöscher auf ihre Funktionstüchtigkeit zu überprüfen. Gleichzeitig fassten sie in ihre Brusttaschen und förderten Papiere zutage (wie auch ohne Lesebrille erkennbar mit Lichtbild und Unterschrift) als Beweis für ihre Ausbildung als fachlich geprüfte Feuerlöscherexperten. Beim Präsentieren ihrer schriftlichen Unterlagen hatten sie sich natürlich auf mich zu bewegt, ich mich zurück, und wir standen uns im Flur gegenüber.
Bevor ich noch recht zum Nachdenken gekommen war, befand sich einer der Herren bereits auf der Treppe, die hinab zum Keller führt, und erklärte mir liebenswürdig und jovial: Na, da wollen wir doch gleich mal nachsehen, ob ihr Löscher überhaupt noch funktionsfähig ist
. Es blieb mir nichts anderes übrig, als ihm eilends zu folgen, wollte ich eine Inspektion meiner sämtlichen Kellerräume verhindern. Aber meine Befürchtung war unbegründet, er war bereits im Kellerflur vor dem rot lackierten Apparat stehengeblieben und rief freudig überrascht aus: Dachte ich's mir doch! Das Ding ist uralt und völlig überholt! Damit können Sie ja gar nichts mehr anfangen. Sie brauchen unbedingt einen neuen Feuerlöscher!
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Kleinlaut erklärte ich, davon gar nichts zu verstehen, da das bis vor kurzem noch das Ressort meines Mannes gewesen sei und ich mich daher mit meinem Nachbarn, der hauptamtlich bei der Feuerwehr tätig sei, beraten werde.
Entschlossen stieg ich die Kellertreppe wieder empor, da mir bewusst wurde, dass der andere Herr inzwischen dort allein geblieben war, was mir nicht gefiel. Oben beeilten sich dann beide Herrn, mir zu versichern, dass Angestellte der Feuerwehr keine Feuerlöscherexperten seien und sie beide für diesen Zweck ja spezielle Examina abgelegt hätten, wobei sie erneutPapiere präsentierten. Dabei waren wir im Wohnzimmer gelandet, dessen Tür offengestanden hatte, und ich erfuhr dort auf meine Frage, dass ausgediente Feuerlöscher weder bei der Sperrmüllabfuhr noch im Altmetallsack abgegeben werden dürften und nur bei ihnen speziell entsorgt würden. Letzteres erfolge problemlos beim Kauf eines neuen Löschers zum Vorzugspreis von nur 198.- D-Mark.
Dieses Vorzugspreisgerät wurde mir auch gleich, aus einem Karton entnommen, präsentiert und ich konnte nicht umhin festzustellen, dass es bedeutend leichter war als das große Monstrum an meiner Kellerwand. Da ich mir aber in keinem Falle zutraute, mich als Löschfrau zu betätigen, lehnte ich es ab, einen Bestellschein zu unterschreiben, der plötzlich vor mir lag, mit der Begründung, ohne Lesebrille das Kleingedruckte nicht lesen zu können.
Meine Gesprächspartner, auf der Höhe der Verkaufspsychologie mein Misstrauen spürend, fragten sehr freundlich: Warum schauen Sie uns auf einmal so misstrauisch an?
und ich antwortete wahrheitsgemäß: Wissen Sie, ich muss plötzlich an Zimmermanns
,und wie aus der Pistole geschossen antwortete einer der beiden Herrn, und das war wirklich der Höhepunkt der ganzen Geschichte: Nepper, Schlepper, Bauernfänger
denkenJa ja, der Zimmermann, da sieht man, mit welchen unseriösen Methoden heute gearbeitet wird
und er lächelte mich vertrauenerweckend freundlich an. Lassen Sie den Bestellschein da
, sagte ich, ich lese ihn in Ruhe durch und überweise dann den Betrag, wenn ich bestelle.
Doch damit waren meine Gesprächspartner keineswegs einverstanden. Sie erklärten, sofort eine Anzahlung von 100.- D-Mark zu benötigen und mir dann dafür den Löscher auch dazulassen und den alten zwecks Verschrottung mitzunehmen.
Aus irgendeinem, mir selbst unbekanntem Grunde hatte ich es nun plötzlich eilig. Unter allen Umständen wollte ich die freundlichen Herren loswerden und zwar sofort. Ich überlegte, dass sich in meiner Haushaltbörse ein 100-D-Mark-Schein befinden musste und ich keine Schränke zu öffnen brauchte, dachte an Zimmermanns Warnung, rannte in die Küche, holte die Börse, blieb im Flur stehen mit dem Geld, bat um eine Quittung und erklärte, mich gerade an eine Verabredung zu erinnern. Ich bekam die Quittung, ein freundliches Dankeschön und konnte gleich danach aufatmend die Haustür schließen. Sofort danach war ich schon am Telefon, rief die Stadtwerke an und bat, mit der Stelle verbunden zu werden, die für Überprüfung von Feuerlöschern zuständig sei.
Mein Verdacht bestätigte sich; mit Feuerlöschern befasste sich niemand bei den Stadtwerken. Die Polizei, die ich gleich danach anrief, erklärte, für Haustürgeschäfte unter falschen Vorzeichen sei nicht sie, sondern die Verbraucherberatung zuständig. Fünf Minuten später erfuhr ich telefonisch bei einem Fachgeschäft, dass der Feuerlöscher Brandag Typ GPS6e bei ihnen 89.- D-Mark koste und nicht 198.- D-Mark. Am Abend erfuhr ich von meinem Nachbarn, dass es sich bei meinem alten Löscher zwar um ein altes, aber durchaus funktionsfähiges Gerät gehandelt habe, da es vor nicht langer Zeit noch frisch nachgefüllt worden sei und dass eine weitere Nachbarin, auch alleinstehende Seniorin, am Nachmittag ebenfalls gegen ihren Willen ein Gerät gekauft habe.
Fünf Minuten später hatte ich diesen Bestellschein in der Hand, dessen Kopf allerdings eine ganz andere Firmenbezeichnung und eine andere Telefonnummer zierte als der meinige. Ich rief beide Telefonadressen an und ließ dort wortgleich ‒ natürlich lief nur eine Bandansage am anderen Ende der Leitung ‒ eine Beschwerde los, in der von Vorspiegelung eines amtlichen Auftrages und von Betrug die Rede war.
Zwei Stunden später belehrte mich eine höfliche Telefonstimme, dass auch ein mündlicher Kaufvertrag ohne Unterschrift, da vor Zeugen abgeschlossen, gültig sei und dass ein Betrug bewiesen werden müsse, was wohl ausgeschlossen werden könne, da meiner Aussage zwei entgegenstünden
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Nachdem mir die Verbraucherberatung bestätigt hatte, dass selbst bei der geleisteten Unterschrift meiner Nachbarin ein Widerrufsrecht bestünde, schrieb ich zwei Kündigungen ‒ mit Einlieferungsschein und erwartete ein wenig gespannt die Reaktion der Firma, die unter verschiedenen Namen aufgetreten war.
Vierzehn Tage später teilte mir dann eine Telefonstimme mit, dass es ihnen leider unmöglich sei, aus der Fülle der vielen zur Verschrottung angelieferten Löscher den meinen herauszufinden, aber dass die Firma bereit sei, mir den schon in meinem Besitz befindlichen Löscher für die geleistete Anzahlung von 100.- D-Mark zu überlassen. Was blieb mir anders übrig, als einverstanden zu sein? Nun besitze ich (wie auch meine Nachbarin) einen funkelnagelneuen Löscher. Ich hoffe wenigstens, er ist neu, obwohl ich es wohl nie ausprobieren werde.
Bezüglich meines überraschenden Besuches im Frühling habe ich meine Meinung geändert. Es handelte sich nicht um Betrüger, wie ich glaubte, sondern um besonders versierte und geschulte Vertreter der Verkaufspsychologie.
Mein Sohn hat zu dieser Meinung beigetragen, als er feststellte: Du hast sehr klug und richtig gehandelt. Nur, dass du mal wieder die Kette an der Haustür nicht vorgelegt hattest, wie ich dir seit Ewigkeiten predige, war der Gipfel des Leichtsinns. Wenn ich mir vorstelle: du allein mit zwei Unbekannten im Keller! Kein Hahn hätte nach dir gekräht, wenn sie dich stiekum abgemurkst hätten!