Zeittafel der Machtergreifung 1933
Machtergreifung der Nationalsozialisten unter Adolf Hitler,
Ende der Weimarer Republik und Beginn der NS-Diktatur
Die Politik des Jahres 1933 ist geprägt durch die Machtergreifung
der Nationalsozialisten unter Adolf Hitler im Deutschen Reich und das damit verbundene Ende der Weimarer Republik und den Beginn des Dritten Reichs
. Praktisch zeitgleich beginnt in Österreich durch die von der christlich-sozialen Bundesregierung unter Engelbert Dollfuß so bezeichnete Selbstausschaltung des Parlaments
die Zeit des austrofaschistischen Ständestaates, womit nach Italien (1922), Albanien (1925), Polen (1926), Litauen (1926) und Jugoslawien (1929) zwei weitere kurz nach dem Ersten Weltkrieg entstandene Demokratien in Europa scheitern.
Im Deutschen Reich führen die Nationalsozialisten das Einparteiensystem ein und beginnen innerhalb kurzer Zeit mit dem Terror gegen Juden, Minderheiten und Andersdenkende sowie der Errichtung von Konzentrationslagern, das erste dieser Lager ist das KZ Dachau.
Nach einer inszenierten Volksabstimmung tritt Deutschland außerdem aus dem Völkerbund aus, ebenso wie Japan, womit die eklatante Ohnmacht der nach dem Ersten Weltkrieg zur Wahrung des Friedens gegründeten völkerrechtlichen Organisation offengelegt wird.
Wirtschaftlich ist das Jahr überschattet von der seit Jahren andauernden Weltwirtschaftskrise. In den Vereinigten Staaten beginnt der neu gewählte Präsident Franklin D. Roosevelt mit der Bekämpfung der Großen Depression mit dem New DealNew Deal ist eine Redewendung der englischen Sprache und bedeutet so viel wie „Neuverteilung der Karten“. Roosevelt verwandte die Redewendung im Präsidentschaftswahlkampf von 1932 zunächst nur als suggestiven Slogan. New Deal setzte sich dann in der Folgezeit als Begriff zur Bezeichnung der Wirtschafts- und Sozialreformen durch..
Obwohl die Nationalsozialisten bei der Reichstagswahl am 6. November 1932 erstmals Verluste haben hinnehmen müssen, gelingt es nicht, eine stabile Regierung zu etablieren. Das Kabinett Papen wurde am 3. Dezember 1932 mit Unterstützung durch Reichspräsident Paul von Hindenburg vom Kabinett Schleicher abgelöst. Der vom Verrat
seines früheren Weggefährten Kurt von Schleicher zutiefst enttäuschte Franz von Papen trifft sich am 4. Januar im Kölner Haus des Bankiers Kurt Freiherr von Schröder mit Adolf Hitler zu Geheimverhandlungen, bei denen sie eine gemeinsame Regierungsübernahme vereinbaren. Diesem Gespräch folgten weitere, zuletzt auch unter Anwesenheit des Staatssekretärs des Reichspräsidenten Otto Meissner und dem Sohn des Reichspräsidenten Oskar von Hindenburg.
30. Januar 1933
Ernennung Adolf Hitlers zum Reichskanzler
Am 30. Januar 1933 erfolgt die Ernennung Adolf HitlersAdolf Hitler (* 20. April 1889 in Braunau am Inn, Österreich-Ungarn; † 30. April 1945 in Berlin), ein nationalsozialistischer deutscher Politiker österreichischer Herkunft, von 1933 bis 1945 Diktator des Deutschen Volkes und millionenfacher Mörder. Der Gerichtsbarkeit entzog er sich feige am 30. April 1945 durch Suizid. zum Reichskanzler durch Reichspräsident HindenburgPaul Ludwig Hans Anton von Beneckendorff und von Hindenburg (* 2. Oktober 1847 in Posen; † 2. August 1934 auf Gut Neudeck, Ostpreußen) war ein deutscher Generalfeldmarschall und Politiker. Im Ersten Weltkrieg übte die von ihm geführte Oberste Heeresleitung von 1916 bis 1918 de facto diktatorisch die Regierungsgewalt aus. Hindenburg wurde 1925 zum zweiten Reichspräsidenten der Weimarer Republik gewählt. Er wurde bei der Reichspräsidentenwahl 1932 wiedergewählt und blieb bis zu seinem Tod im Amt. Am 30. Januar 1933 ernannte er Hitler zum Reichskanzler und ermöglichte ihm in der Folge eine Diktatur zu errichten. Am 1. Februar 1933 löste er den Reichstag auf und unterzeichnete die Notverordnungen mit denen alle Grundrechte (28. Februar) aufgehoben wurden.. Hindenburg, der sich lange gesträubt hat, wird mit dem Hinweis beruhigt, dass ein von einer konservativen Kabinettsmehrheit eingerahmter
NSDAP-Führer nur eine geringe Gefahr bedeute. Hitler bildet daraufhin eine so genannte Nationale Regierung aus Konservativen, Deutschnationalen und Nationalsozialisten. Von Papen wird Vizekanzler, der Regierung gehören außer Hitler nur zwei weitere Nationalsozialisten an, nämlich Wilhelm FrickWilhelm Frick (* 12. März 1877 in Alsenz; † 16. Oktober 1946 in Nürnberg) war ein deutscher Jurist und nationalsozialistischer Politiker, unter anderem von 1933 bis 1943 Reichsminister des Innern. Er war an Aufbau und Etablierung des NS-Staates maßgeblich beteiligt. Frick war einer der 24 im Nürnberger Prozess gegen die Hauptkriegsverbrecher vor dem Internationalen Militärgerichtshof angeklagten Personen. Er wurde am 1. Oktober 1946 in drei von vier Anklagepunkten schuldig gesprochen, zum Tod durch den Strang verurteilt und am 16. Oktober 1946 hingerichtet. als Innenminister und Hermann GöringHermann Wilhelm Göring (* 12. Januar 1893 in Rosenheim; † 15. Oktober 1946 in Nürnberg) war ein führender deutscher nationalsozialistischer Politiker. Ab Mai 1935 war er Oberbefehlshaber der deutschen Luftwaffe. Göring war einer der 24 im Nürnberger Prozess gegen die Hauptkriegsverbrecher vor dem Internationalen Militärgerichtshof Angeklagten. Er wurde am 1. Oktober 1946 in allen vier Anklagepunkten schuldig gesprochen und zum Tod durch den Strang verurteilt. Durch Suizid am Vorabend der Hinrichtung entzog er sich der Vollstreckung des Urteils. als Minister ohne Geschäftsbereich und kommissarischer preußischer Innenminister.
Am 26. April 1925 wurde Hindenburg im zweiten Wahlgang im Alter von 77 Jahren als Nachfolger Friedrich Eberts zum Reichspräsidenten gewählt und am 12. Mai vereidigt. Damit ist er bis heute das einzige deutsche Staatsoberhaupt, das je vom Volk direkt gewählt wurde.
In England wurde seine Wahl ruhig aufgenommen. Der Daily Chronicle schrieb, es liege kein Bruch des Friedensvertrages vor, und man müsse Deutschland an seinen Taten messen, nicht an seinen Wahlen. Die Times meinte, die Wähler hätten den alten Soldaten als typischen und besten Repräsentanten der Nation gewählt, und es sei das beste für Deutschland und Europa, wenn an der Spitze des Staates ein Mann von Ehre und Tatkraft stünde. In Frankreich war man kritischer. Le Temps merkte an, dass ein ehemaliger Armeeführer gewählt worden sei, was zum Ausdruck bringe, dass Deutschland sich seine Niederlage im Krieg nicht eingestehen wolle.
Im Urteil über Hindenburgs Amtsführung bis zum Beginn der Weltwirtschaftskrise ist die Forschung gespalten. Hagen Schulze etwa betont Hindenburgs Treue zur Weimarer Reichsverfassung, der er als Monarchist zwar distanziert gegenüberstand, die er jedoch bis 1930 hoch gehalten habe wie die preußische Felddienstordnung
. Hindenburg habe sich durch seinen Amtseid strikt an sie gebunden gefühlt und daher auch bis 1930 ihren Notstandsartikel 48 nie angewendet. Schulzes Berliner Kollege Henning Köhler bestätigt zwar, dass Hindenburg sich bis 1930 verfassungskonform verhielt, macht jedoch darauf aufmerksam, dass der durchaus machtbewusste Präsident Ansätze, seine Amtsbefugnisse durch ein Ausführungsgesetz zum Artikel 48 einzuschränken, hintertrieb. Auch habe er deutlichen Einfluss auf die Zusammensetzung der Kabinette genommen und dabei deutlich konservative Politiker bevorzugt
.
Walther Hubatsch: Hindenburg und der Staat. (Aus den Papieren des Generalfeldmarschalls und Reichspräsidenten von 1878 bis 1934. Muster-Schmidt, Göttingen 1966.)
Die Geschichtsbücher der unmittelbaren Nachkriegszeit verwendeten oft den Begriff Machtergreifung
, womit die breite Unterstützung der NSDAP und damit die Mitverantwortung für den Aufstieg Hitlers zurückgewiesen werden sollte. Diese Begriffsverwendung schreibt dem Volk somit eine passive Rolle zu und stellt die Machtübernahme als eine Art Staatsstreich dar, obwohl Hitler formal legal ins Amt kam. Erst ab den 1970er Jahren wird die Begrifflichkeit zunehmend auch in den Geschichtsbüchern problematisiert. Seit den 1980er Jahren wird mitunter auch die neutralere Bezeichnung Machtübergabe
statt des als propagandistisch belastet und irreführend geltenden Ausdrucks Machtergreifung verwendet.
Mehrere Historiker sprechen aufgrund dieser Problematik daher heute statt von einer Machtergreifung von einer Machtübertragung
; andere umschreiben das Geschehen insgesamt als die Phase der nationalsozialistischen Machteroberung 1933/34. Allerdings nutzte die NSDAP zur Durchsetzung ihrer Herrschaft auch nicht legale Mittel wie die zahlreichen Terrormaßnahmen, mit denen politische Gegner eingeschüchtert, verhaftet oder ermordet wurden.
Die Propaganda der NSDAP inklusive öffentlicher Reden Hitlers, Goebbels' und anderer führender Nationalsozialisten hat, von seltenen Ausnahmen abgesehen, bewusst und konsequent den Begriff Machtübernahme verwendet und den Ausdruck Machtergreifung vermieden, um der deutschen Öffentlichkeit, dort besonders dem Bürgertum, eine falsche Legitimität und Kontinuität der Geschehnisse ab dem 30. Januar 1933, aber auch eine vermeintliche Friedlichkeit derselben vorzuspiegeln, die keineswegs bestanden. Vergleichbare, authentische Begriffe der zeitgenössischen NSDAP-Propaganda sowohl vor wie während der Zeit der NS-Herrschaft zur gewaltsamen Machtergreifung
bestanden allenfalls in [Regierung] der nationalen Erhebung (oder nationalen Erneuerung), deutsche Revolution, sowie verschiedener Zusammensetzungen mit -revolutionär
, wie etwa national-revolutionär oder sozial-revolutionär; oder auch in einer wiederholt beschworenen und sich angeblich in Massenveranstaltungen äußernden, die emotionalisierten Massen mitreißenden Dynamik der Bewegung.
1. Februar 1933
Der Reichstag wird auf Wunsch Hitlers aufgelöst
Bereits am 1. Februar wird der Reichstag auf Wunsch Hitlers vom Reichspräsidenten aufgelöst. Die letzte freie Wahl am 5. März wird zu einem überwältigenden Erfolg für die NSDAP, die 43,9 % der Stimmen erhält. Die Einberufung des neuen Reichstags wird am 21. März mit dem Tag von Potsdam öffentlichkeitswirksam zelebriert. Von Beginn der Machtergreifung an beginnen die Nationalsozialisten mit der Ausschaltung der Demokratie und der Gleichschaltung des Reiches.
Artikel 25: Der Reichspräsident kann den Reichstag auflösen, jedoch nur einmal aus dem gleichen Anlaß. Die Neuwahl findet spätestens am sechzigsten Tage nach der Auflösung statt.
Die Weimarer Verfassung galt auch nach der Machtübernahme der NSDAP am 30. Januar 1933 formell fort. Sie wurde jedoch materiell weitestgehend außer Kraft gesetzt, zunächst durch die Verordnung des Reichspräsidenten zum Schutz von Volk und Staat, besser bekannt als Reichstagsbrandverordnung
vom 28. Februar 1933Siehe: 28. Februar 1933Klick …. Die Verordnung annullierte die 81 Mandate der Kommunistischen Partei Deutschlands und machte den Weg frei für die notwendige Zweidrittelmehrheit zur Verfassungsänderung, die das Gesetz zur Behebung der Not von Volk und Reich (»Ermächtigungsgesetz«)Siehe: 23. März 1933Klick … ermöglichten. Das zunächst auf vier Jahre befristete Gesetz wurde am 23. März 1933 verabschiedet und später mehrmals verlängert.
Gleichwohl haben führende Kommentatoren der NS-Zeit bereits 1933 die Weimarer Verfassung als außer Kraft gesetzt betrachtet und das Ermächtigungsgesetz als Vorläufiges Verfassungsgesetz des neuen Deutschlands
bezeichnet. Der Übergang der verfassungsgebenden Gewalt auf die Reichsregierung (und damit die Beseitigung dessen Vorbehaltes, dass Reichsrat und Reichstag unangetastet bleiben) regelte dann Artikel 4 des Gesetzes über den Neuaufbau des Reichs vom 30. Januar 1934. Damit war die Weimarer Verfassung endgültig gegenstandslos geworden.
Auch mit der Übernahme der Regierungsgewalt durch den Alliierten Kontrollrat am 5. Juni 1945 blieb die Weimarer Verfassung weiterhin außer Funktion.
Art. 136, 137, 138, 139 und 141 der Weimarer Verfassung sind 1949 durch Artikel 140 Bestandteil des Grundgesetzes geworden. Die sonstigen Normen der Verfassung gelten, soweit sie nicht dem Grundgesetz widersprachen, als einfaches Bundesrecht fort; nach einer Rechtsbereinigung in den sechziger Jahren ist heute jedoch nur noch Art. 109 Abs. 3 Satz 2 (Adelsbezeichnungen gelten nur als Teil des Namens und dürfen nicht mehr verliehen werden
) in Kraft.
3. Februar 1933
Hitlers erste Ansprache vor Befehlshabern der Reichswehr
Hitlers erste Ansprache vor Befehlshabern der Reichswehr über die Ziele seiner Außenpolitik:
Lebensraum im OstenSiehe Randnotiz: Volk ohne Raum
… [Klick] und dessen rücksichtslose GermanisierungSiehe Randnotiz: Germanisierung
… [Klick]).
Vier Tage nach der Übernahme der Macht im Deutschen Reich halten Reichskanzler Adolf Hitler und Reichswehrminister Werner von Blomberg Reden vor höchsten Vertretern der Reichswehr. Darin verkündet Hitler auch sein Expansionsprogramm zur Gewinnung von Lebensraum im Osten
. Durch die stichwortartigen Aufzeichnungen von Generalleutnant Curt Liebmann werden diese frühen Äußerungen überliefert.
Lebensraum im OstenSiehe Randnotiz: Volk ohne Raum
… [Klick] ist ein politischer Begriff, der mit der germanischen
oder arischen
Siehe Randnotiz: Arier
… [Klick] Besiedlung von Gebieten außerhalb der deutschen Grenzen, vor allem im (nördlichen) Osteuropa, verbunden ist. Er wurde von der völkischen Bewegung im wilhelminischen Kaiserreich geprägt und von Nationalsozialisten im Deutschen Reich 1933 bis 1945 rassenbiologisch interpretiert. Er lieferte den ideologischen Hintergrund für den von Reichsführer SS Heinrich Himmler in Auftrag gegebenen Generalplan Ost, der die Vertreibung der rassisch unerwünschten
Bevölkerung aus den eroberten Gebieten in Osteuropa, ihre Germanisierung
Siehe Randnotiz: Germanisierung
… [Klick] und wirtschaftliche Ausbeutung vorsah.
Der Begriff GermanisierungSiehe Randnotiz:: Germanisierung
… [Klick] bezeichnet die Verbreitung eines germanischenAls Germanen wird eine Anzahl von ehemaligen Stämmen in Mitteleuropa und im südlichen Skandinavien bezeichnet, deren Identität in der Forschung traditionell über die Sprache bestimmt wird. Kennzeichen der germanischen Sprachen sind bestimmte Lautwandel gegenüber der rekonstruierten indogermanischen Ursprache, die als germanische oder erste Lautverschiebung zusammengefasst werden. Das von den Germanen bewohnte Siedlungsgebiet wird entsprechend als Germanien bezeichnet. Volkes sowie seiner Kultur und Sprache und die gewöhnlich einhergehende Überformung oder Verdrängung anderer, nicht germanischer Kulturen und Sprachen. Germanisierung von Wörtern bedeutet eine Angleichung der Wörter an die deutsche Sprache.
Die sogenannte Liebmann-AufzeichnungSiehe Randnotiz: Die Sprache der NS-Zeit
… [Klick] ist die stichpunktartige Zusammenfassung einer zweieinhalbstündigen Rede, die Adolf Hitler am 3. Februar 1933 vor den höchsten Vertretern der Reichswehr hielt. Dieselbe Rede fasst auch das unabhängig von der Liebmann-Aufzeichnung entstandene Mellenthin-Diktat und die Abschrift des kommunistischen Nachrichtendienstes zusammen.
Der Name der Aufzeichnung geht auf den Generalleutnant Curt Liebmann zurück, der über zahlreiche Befehlshaberbesprechungen während der Besprechungen selbst bzw. unmittelbar danach
Notizen anfertigte. Durch die Aufzeichnung vom 3. Februar 1933 wurden, ähnlich wie im Falle der Hoßbach-Niederschrift aus dem Jahr 1937, Äußerungen Hitlers überliefert, die in erstaunlich ungeschminkter Weise […] seine weitgesteckten, ideologisch begründeten, politisch ungeheuerlichen und zugleich verbrecherischen Ziele
offenbarten. Erstmals in seiner Funktion als Reichskanzler verkündete Hitler am 3. Februar 1933 sein Expansionsprogramm zur Gewinnung von so genanntem Lebensraum im Osten.
Der Inhalt von Hitlers Rede war bis zur Veröffentlichung der Liebmann-Aufzeichnung 1954 nicht öffentlich. Seitdem wurden Liebmanns Notizen in der zeithistorischen Forschung vielfach diskutiert. Dabei galt das Interesse der Reaktion und dem Kalkül der beteiligten Generale; oder es ging um die Authentizität, die Motivationsstruktur Hitlers und die Wertung der Rede im Kontext seiner Politik
. Während letztere Frage bis heute umstritten ist, herrscht im ersteren Punkt weitgehende Einigkeit über die Bedeutung der Rede als Grundlage der Allianz zwischen Hitler und der Reichswehr-Führung um den neuernannten Reichswehrminister Werner von Blomberg und den Chef des Ministeramtes Walter von Reichenau.
Nach der Ernennung Hitlers zum Reichskanzler am 30. Januar 1933 besuchte Hitler am folgenden Morgen überraschend einige Kasernen in Berlin und sprach dort ohne Wissen der Generalität vor den Soldaten über den Geist des neuen Deutschland
. Da die Reichswehrführung darüber beunruhigt war, lud Kurt von Hammerstein-Equord, der Chef der Heeresleitung, Hitler für den 3. Februar zu einem Abendessen in seiner Privatwohnung ein, das wahrscheinlich anlässlich des 60. Geburtstages von Reichsaußenminister Konstantin von Neurath stattfand, und zu dem auch die höheren Generäle eingeladen waren, die sich wegen einer Befehlshaberbesprechung am selben Tag in Berlin aufhielten.
Während der Befehlshaberbesprechung im Reichswehrministerium hatte der mit dem Kabinett Hitler neu ernannte Reichswehrminister Werner von Blomberg sich selbst und seine Anschauungen vorgestellt. Dabei hatte er die Kontinuität zur Politik seines Amtsvorgängers (und kurzzeitigen Reichskanzlers) Kurt von Schleicher betont, die er fortzuführen gedachte. Er gab an, die Reichswehr als überparteiliches Machtmittel zu erhalten. Gleichzeitig sollte sie auf die Wehrhaftmachung
des Volkes drängen, und schließlich zu einem machtvollen Instrument der Sicherheitspolitik gemacht werden.
Das am Abend folgende Treffen des neuen Reichskanzlers mit den militärischen Befehlshabern war für Hitler die Gelegenheit, die Stellung und Aufgaben der Reichswehr innerhalb des Staates festzulegen, um möglichen Diskussionen innerhalb der Streitkräfte zuvorzukommen. Auch konnte er die Reichswehrführung für sich gewinnen, indem er ihren Wünschen entgegenkam und ihre Befürchtungen zerstreute. Die Rede kann daher als Schritt zur Machtkonsolidierung gedeutet werden, der einer militärischen Opposition vorbeugen sollte.
Der Historiker Michael Salewski beurteilte das Treffen vom 3. Februar 1933 im Jahr 1978 folgendermaßen:
Entscheidend aber war, daß Hitler mit seiner Ansprache vom 3. Februar 1933 das von Blomberg behauptete Prinzip derÜberparteilichkeitbereits gebrochen hatte. Da die Spitzen der Wehrmacht keine grundsätzlichen Einwendungen erhoben, war von nun an davon auszugehen, daß sie Hitlers Programm prinzipiell billigten. Drei Tage hatten genügt, um die Reichswehr aus demapologetischenRaum in das Vorfeld eines Bündnisses mit Hitlers System zu führen. Es blieb die Frage, ob dieser Annäherungsprozess bis zur Komplizenschaft führen würde.
Wikipedia.org/Liebmann-Aufzeichnung
4. Februar 1933
Die Weimarer Verfassung wird eingeschränkt
Durch die Verordnung des Reichspräsidenten zum Schutze des Deutschen Volkes vom 4. Februar werden die Grundrechte der Weimarer Verfassung, insbesondere die Versammlungs- und Pressefreiheit, eingeschränkt.
Die Verordnung des Reichspräsidenten zum Schutze des Deutschen Volkes vom 4. Februar 1933 schränkte wenige Tage nach der Ernennung Adolf Hitlers zum deutschen Reichskanzler die Versammlungs- und Pressefreiheit weitgehend ein und erteilte dem der NSDAP angehörenden Reichsinnenminister Wilhelm Frick weitreichende Vollmachten.
Die vom Reichspräsidenten Paul von Hindenburg erlassene und von Reichskanzler Hitler, Innenminister Frick und Justizminister Gürtner gegengezeichnete Notverordnung war bereits vom Kabinett Papen geplant worden und diente im beginnenden Wahlkampf (Reichstagswahl am 5. März 1933) der Bekämpfung der politischen Gegner der NSDAP.
Weitere die nationalsozialistische Machtübernahme sicherstellende Rechtsnormen waren die Verordnung des Reichspräsidenten zum Schutz von Volk und Staat (Reichstagsbrandverordnung
) vom 28. Februar 1933, die nahezu alle Grundrechte aufhob, und das Ermächtigungsgesetz vom 24. März 1933, das die Gesetzgebung vom Parlament auf die Regierung übertrug.
Die in Abschnitt IV erlassenen Strafbestimmungen wurden im Kontrollratsgesetz Nr. 55 vom 20. Juni 1947 aufgehoben.
19. Februar 1933
Protestkundgebung gegen die Nationalsozialisten
An der Kundgebung Das Freie Wort
in der Berliner Krolloper protestieren über 900 vernunftdemokratisch bzw. antinationalsozialistisch eingestellte Geistesgrößen gegen die Nationalsozialisten. Noch vor Beendigung des Kongresses räumen Ordnungskräfte
der neuen Machthaber den Saal.
Das Freie Wort war eine große Protestkundgebung am 19. Februar 1933 gegen die drei Wochen zuvor an die Macht gelangten Nationalsozialisten. Durch die sogenannte Verordnung des Reichspräsidenten zum Schutze des Deutschen Volkes waren zwei Wochen vorher die Grundrechte der Weimarer Verfassung, insbesondere eben die Versammlungs- und Pressefreiheit eingeschränkt worden. Etwa 900 Teilnehmer nahmen in der Kroll-Oper in Berlin an der bis 1945 letzten von liberalen, sozialdemokratischen und kommunistischen Politikern organisierten öffentlichen Veranstaltung in Deutschland teil.
Im Vorfeld des Kongresses schrieb Alfred Kantorowicz in der Welt am Abend, es gebe Zeiten, da das Freie Wort nicht mehr mit Worten, sondern durch die Tat verteidigt werden müsse.
Als Reaktion darauf wurde die Zeitung von den Nazis umgehend verboten und gegen den Autor Haftbefehl erlassen.
Albert Einstein hatte mit vielen anderen im Juni 1932 einen erfolglos gebliebenen Dringenden Appell für ein Zusammengehen von SPD und KPD im bevorstehenden Reichstagswahlkampf verfasst. Zur Vorbereitung des Kongress veröffentlichte ihn das Initiativkomitee erneut und zahlreiche Persönlichkeiten schlossen sich ihm an.
Unter der Redaktion von Willi Münzenberg entstand ein Manifest Das Freie Wort, das in der zugespitzten Lage der Republik sogar strikte Antikommunisten unterstützten. Zu den Unterzeichnern gehörten unter anderem Georg Bernhard, Max Brauer, Albert Einstein, Käthe Kollwitz, Kurt Grossmann sowie Heinrich und Thomas Mann. Der Kongress wurde am 19. Februar im großen Festsaal der Kroll-Oper abgehalten.
An der Kundgebung, auf der zum letzten Mal der Ruf nach Gedankenfreiheit ertönte
, nahmen laut lokaler Presse zwischen 1000 und 2000 vernunftdemokratisch oder antinationalsozialistisch gesinnte Geistesgrößen teil. Der Strafverteidiger von Carl von Ossietzky und spätere Sekretär des Deutschen PEN-Clubs im Exil, Rudolf Olden, nahm ebenso teil wie der Kieler Soziologieprofessor Ferdinand Tönnies, der ehemalige preußische Justizminister Wolfgang Heine oder der Pazifist und Schriftsteller Otto Lehmann-Rußbüldt. Weiter zu nennen sind Harry Graf Kessler, Theodor Lessing, Alfred Döblin und Oberbürgermeister Reuter.
Der Publizist Erich Everth hielt ein flammendes Plädoyer für die Erhaltung der Pressefreiheit. Noch vor Beendigung der Kundgebung griffen Ordnungskräfte
der neuen Machthaber ein, ließen den Saal räumen und erklärten den Kongress für beendet.
Wenige Tage später brannte auf der gegenüberliegenden Platzseite der Deutsche Reichstag ab (s. Reichstagsbrand); die daraufhin am 28. Februar im Parlament erzwungene Reichstagsbrandverordnung setzte die Grundrechte der Weimarer Verfassung praktisch außer Kraft und war der Ausgangspunkt für die Umwandlung des deutschen Staatsgebildes in die faschistische Diktatur.
20. Februar 1933
Geheimtreffen mit Industiellen zwecks Finanzierung des Wahlkampfs
Das Geheimtreffen vom 20. Februar 1933 war eine Zusammenkunft Adolf Hitlers nach der Machtergreifung mit 27 Industriellen in Hermann Görings Amtssitz im Reichstagspräsidentenpalais zur Finanzierung des Wahlkampfes der NSDAP bei den halbfreien Reichstagswahlen vom 5. März 1933.
Auf diesem Treffen wurde für den laufenden Wahlkampf zur Reichstagswahl, mit der die NSDAP zusammen mit der Kampffront Schwarz-Weiß-Rot die notwendige Zweidrittelmehrheit für das Ermächtigungsgesetz erreichen wollte und die sich als letzte Mehrparteien-Reichstagswahl des Deutschen Reichs erweisen sollte, ein Wahlfonds von drei Millionen Reichsmark für die NSDAP und die Kampffront Schwarz-Weiß-Rot beschlossen, von denen ca. zwei Millionen nachweisbar als Zahlung eingegangen sind. 75 % der Summe ging an die NSDAP. Zwei Wochen zuvor hatte Hitler eine Rede vor der Reichswehrführung gehalten.
Am Treffen nahmen die folgenden Wirtschaftsvertreter teil:
- Hjalmar SchachtHorace Greeley Hjalmar Schacht (* 22. Januar 1877 in Tingleff, Nordschleswig; † 3. Juni 1970 in München) war ein deutscher Politiker, Bankier, von 1923 bis 1930 und von März 1933 bis Januar 1939 Reichsbankpräsident sowie von 1934 bis 1937 Reichswirtschaftsminister. Schacht gehörte zu den 24 im Nürnberger Prozess gegen die Hauptkriegsverbrecher vor dem Internationalen Militärgerichtshof angeklagten Führungspersonen des nationalsozialistischen Regimes. Er wurde am 1. Oktober 1946 in allen Anklagepunkten freigesprochen.Quelle: Wikipedia.org, ehemaliger und zukünftiger Reichsbankpräsident.
- Gustav Krupp von Bohlen und HalbachBeim Geheimtreffen vom 20. Februar 1933 von Industriellen mit Hitler, bei dem eine Wahlkampfhilfe von 3 Millionen Reichsmark für die NSDAP zugesagt wurde, war er unter den Teilnehmern. 1933 wurde er dann Kuratoriumsvorsitzender der Adolf-Hitler-Spende der deutschen Wirtschaft und 1937 Wehrwirtschaftsführer. 1940 verlieh ihm Hitler das Goldene Parteiabzeichen der NSDAP. Zugleich setzten die Nationalsozialisten Krupp von Bohlen und Halbach und die Krupp AG zu propagandistischen Zwecken ein. Die Stadt Essen distanzierte sich 1946 von Gustav und Bertha Krupp, ihnen wurden die Ehrenbürgerrechte aberkannt., Vorsitzender des Präsidiums des Reichsverbandes der Deutschen Industrie
- Albert VöglerAls Mitglied der Ruhrlade beteiligte sich Vögler an der Finanzierung der bürgerlichen Parteien der Weimarer Republik. Spenden an die NSDAP lassen sich erst ab 1931 nachweisen, so schrieb im Dezember 1931 der Oberpräsident von Sachsen an den preußischen Innenminister Carl Severing, dass Vögler, nach einer Information aus industriellen Kreisen
der NSDAP im letzten Frühjahr erhebliche Beiträge zugewandt
habe., erster Vorstandsvorsitzender der Vereinigte Stahlwerke AG fritz-springorum.jpg
- Fritz SpringorumIn der Weimarer Republik war Springorum Vorsitzender des
Vereins zur Wahrung der gemeinsamen wirtschaftlichen Interessen im Rheinland und in Westfalen
, des wegen seines langen Namens so genannten Langnam-Vereins. Außerdem gehörte er der Industriellenvereinigung Ruhrlade an. Er war Mitglied der nationalkonservativen und republikfeindlichen Deutschnationalen Volkspartei (DNVP). Von 1924 bis 1930 war er Stadtverordneter in Dortmund und fungierte auch als Ratsherr. Im März 1932 forderte Springorum in einem Brief an Tilo von Wilmowsky, Krupp, Paul Reusch, Paul Silverberg und Albert Vögleralles zu tun, um die NSDAP auch praktisch in die Staatsverantwortung hineinzubekommen
umdie allzu radikale Strömung innerhalb der NSDAP in etwa abzubiegen
da sonst die NSDAPweiter erstarken und radikaler werden
würde., Hoesch AG - Tengelmann, vermutlich Ernst TengelmannTengelmann war ab 1930 Mitglied der NSDAP. Ebenso arbeiteten seine Söhne Walter und Wilhelm aktiv für die Partei. Er sagte beim Geheimtreffen vom 20. Februar 1933 mit Hitler diesem auch finanzielle Unterstützung zu., Vorstandsvorsitzender der Gelsenkirchener Bergwerks-AG
- August RostergRosterg gehörte zu einer Gruppe von Industriellen, die Hitler im Jahr 1931 für den Fall eines Linksputsches 25 Millionen Reichsmark bereitstellten. Rosterg schrieb Artikel für den Völkischen Beobachter und war seit 1932 Mitglied im Keppler-Kreis, der nach 1933 zum
Freundeskreis Reichsführer SS
umgewandelt wurde., Generaldirektor der Wintershall AG - Ernst Brandi1922 wurde Ernst Brandi, mittlerweile Mitglied der wirtschaftsliberalen Deutschen Volkspartei Vorsitzender des Westfälischen Industrieklubs. Seit seiner Studienzeit beschäftigte er sich mit Rassenlehre als Hobby. Im September 1931 traf Brandi gemeinsam mit Albert Vögler im Berliner Hotel Kaiserhof zum ersten Mal mit Adolf Hitler zusammen, der ihn sehr beeindruckte., Vorsitzender des Bergbauvereins
- Karl BürenGeboren wurde Karl Büren am 13. Dezember 1871 in Hoffnungsthal bei Köln. Nach dem Abitur begann er ein Studium der Rechtswissenschaften und wurde 1897 in Bonn zum Dr. jur. promoviert. Er war Mitglied der Bonner Burschenschaft Alemannia. Anschließend war er als Gerichtsassessor im Rheinland tätig. Vom 15. April 1902 bis zum 30. September 1907 war er Zweiter Bürgermeister, vom 01. Oktober 1907 bis zum 16. September 1913 dann Oberbürgermeister der Stadt Herne. In seiner Amtszeit, die ansonsten ohne größere kommunalpolitische Herausforderungen verlief, entstand das repräsentative Herner Rathaus, das am 06. Dezember 1912 eingeweiht wurde. Nach seiner Tätigkeit als Oberbürgermeister war er von 1916 bis 1934 Generaldirektor der
Braunkohlen- und Brikettindustrie AG Bubia
in Berlin, später deren Aufsichtsratsvorsitzender. In gleicher Eigenschaft wirkte er dann bei der Schippkau-Finsterwalder Eisenbahn-Gesellschaft. Er war Vorstandsmitglied der Vereinigung Deutscher Arbeitgeberverbände. Er starb am 04. Januar 1942 in Berlin., Generaldirektor der Braunkohlen- und Brikett-Industrie AG, Vorstandsmitglied der Vereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände - Günther HeubelGünther Heubel (* 15. März 1871 in Leutenberg, Thüringen; † 20. April 1945 in Annahütte) war ein deutscher Industrieller im Bereich Braunkohle. Im Ersten Weltkrieg befasste er sich als Hauptmann der Eisenbahn-Baukompanie mit Brückenbauten, wurde Chef der Bauabteilung der Militär-Eisenbahndirektion in Warschau und Varna und war bei Kriegsende Major. Er war Teilnehmer am Geheimtreffen vom 20. Februar 1933 von 26 führenden deutschen Industriellen im Reichstagspräsidentenpalais. Bei diesem Treffen wurde ein Fonds zur Finanzierung der Reichstagswahlen vom 5. März 1933 gebildet. 1937 trat er in den Ruhestand und zog in seine Villa nach Berlin-Dahlem, Schwendener Str.49. Dort wurde er 1944 ausgebombt., Generaldirektor der C. Th. Heye Braunkohlenwerke AG, Vorstandsmitglied der Deutschen Arbeitgeberverbände
- Georg von SchnitzlerGeorg August Eduard Schnitzler, seit 1913 von Schnitzler (* 29. Oktober 1884 in Köln; † 24. Mai 1962 in Basel) war Vorstandsmitglied der I.G. Farben. Er war Teilnehmer beim Geheimtreffen vom 20. Februar 1933. 1934 trat er der SA bei und erreichte im Laufe der Zeit den Rang eines Hauptsturmführers. Zu Schnitzlers Verbrechen im Zweiten Weltkrieg zählt das Ausbeuten von französischen und polnischen Chemiebetrieben, um die Vormachtstellung der I.G. Farben in Europa zu sichern. Darum wurde er im Nürnberger I.G.-Farben-Prozess am 30. Juli 1948 zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren verurteilt, aus der er 1949 unter Anrechnung seiner Untersuchungshaft vorzeitig aus dem Kriegsverbrechergefängnis Landsberg entlassen wurde., Vorstandsmitglied der I.G. Farben
- Hugo Stinnes juniorStinnes nahm am Geheimtreffen vom 20. Februar 1933 teil, bei dem die Industrie einen Wahlfonds von 3 Millionen Reichsmark für die NSDAP beschloss. Nach einem Streit mit seiner Mutter Cläre Stinnes schied er 1956 aus der Hugo Stinnes oHG aus. Er baute danach einen neuen, stark verschachtelten Konzern rund um die Atlas-Werke AG in Bremen auf, der 1963 hoch verschuldet praktisch zusammenbrach und zum größten Teil verkauft werden musste, um einen Konkurs zu vermeiden., Vorstandsmitglied des Reichsverband der Deutschen Industrie, Mitglied des Aufsichtsrats des Rheinisch-Westfälischen Kohlen-Syndikats
- Eduard SchulteEduard Reinhold Karl Schulte (* 4. Januar 1891 in Düsseldorf; † 6. Januar 1966 in Zürich) war ein deutscher Industrieller. Er war Generaldirektor des größten deutschen Zinkproduzenten Georg von Giesches Erben und ein Gegner des Nationalsozialismus, der im Juli 1942 Informationen über die Ermordung der europäischen Juden ans Ausland weitergab., Generaldirektor Giesches Erben, Zink und Bergbaubetrieb, später Widerständler
- Fritz von OpelFriedrich Adam Hermann
Fritz
Opel (ab 1917 von Opel; * 4. Mai 1899 in Rüsselsheim; † 8. März 1971 in Samedan, Schweiz) war ein deutscher Industrieller, Raketenpionier und Motorsportler aus der Familie Opel. Sein Spitzname warRaketen-Fritz
., Vorstandsmitglied der Adam Opel AG - Ludwig von WinterfeldWinterfeld saß im Verwaltungsrat des Politischen Kollegs. Er war im Beirat des Mitteleuropäischen Wirtschaftstages, der eine Vereinigung Mitteleuropas unter deutscher Führung anstrebte. 1924 bezeichnete er den Faschismus in den
Siemens-Mitteilungen
alsGegenströmung gegen die Gefahr des Kommunimus
und auf die FrageWas will nun der Faschismus?
antwortete er:Auf die kürzeste Formel gebracht, heißt seine Parole:
Walther Funk sagte im Nürnberger Prozess gegen die Hauptkriegsverbrecher aus, dass Winterfeld vor der Machtergreifung beim Management von Siemens, welches demokratisch eingestellt gewesen sei, für Verständnis für die NSDAP warb. Er nahm an dem Geheimtreffen vom 20. Februar 1933 von Industriellen mit Hitler teil, bei dem eine Wahlfonds von 3 Millionen Reichsmark für die NSDAP sowie der Kampffront Schwarz-Weiß-Rot beschlossen wurde., Vorstandsmitglied der Siemens & Halske AG und Siemens-Schuckert-Werke AGDisziplin, Ordnung, Glück, Größe des Vaterlandes
– eine Parole, welche jeder, der sein Vaterland liebt und nicht von Parteischeuklappen am klaren Sehen behindert ist, ohne Zaudern als die eigene erklären kann. […] Welcher objektive Beobachter könnte dieser Erscheinung seine Sympathie versagen? - Wolf-Dietrich von WitzlebenVon Witzleben nahm am Geheimtreffen vom 20. Februar 1933 teil, in dem es um die Finanzierung des Wahlkampfes der NSDAP ging. 1934 erhielt er die Ernennung zum stellvertretenden, 1939 die Ernennung zum ordentlichen Vorstandsmitglied der beiden Siemens-Stammgesellschaften. Gleichzeitig war er Aufsichtsrat bei der Siemens Planiawerke AG für Kohlenfabrikate in Berlin. Als Vorstandsmitglied für das Ressort Personal war er auch für den Einsatz ausländischer Arbeitskräfte (
Fremdarbeiter
und Kriegsgefangener), zur Zwangsarbeit verpflichteter deutscher Juden und von Häftlingen aus Konzentrationslagern verantwortlich. Außerdem war er für die Berliner Werke Chef des Werkschutzes. des Luftschutzes und der politischen Abwehr. Im Mai 1945 übernahm er den Vorstandsvorsitz beider Häuser., Leiter des Büros von Carl Friedrich von Siemens - Wolfgang ReuterVon 1923 bis 1934 war Reuter Präsident des Vereins deutscher Maschinenbau-Anstalten. Bis 1945 war er auch Mitglied in zahlreichen Fachverbänden und mehreren Aufsichtsräten, unter anderem der Salzdetfurth AG und der Deutsche Bank AG. Von seinem Mandat als Aufsichtsratsmitglied der Deutsche Bank AG wurde er wegen seiner NS-Vergangenheit nach Ende des Krieges suspendiert. Er hatte unter anderem am Geheimtreffen vom 20. Februar 1933 zur Wahlkampffinanzierung der NSDAP teilgenommen., Generaldirektor der Demag, Vorsitzender des Vereins Deutscher Maschinenbau-Anstalten, Präsidialmitglied des Reichsverbands der Deutschen Industrie
- Günther QuandtQuandt gehörte zu einer Gruppe von Industriellen, die sich Mitte 1931 mit Adolf Hitler im Berliner Hotel Kaiserhof trafen und der NSDAP im Falle eines Linksputsches 25 Millionen Reichsmark zur Verfügung stellten. In den Werken der Quandts wurden Kriegsgefangene und KZ-Häftlinge in Zwangsarbeit beschäftigt, im AFA-Werk Hagen beginnend im Spätsommer 1940 mit französischen Kriegsgefangenen., Großindustrieller, aufgrund seiner Unterstützung des Regimes späterer Wehrwirtschaftsführer.
- August DiehnDiehn gehörte zu einer Gruppe von Industriellen, die bei einem Treffen mit Adolf Hitler im Hotel Kaiserhof im Jahre 1931, der NSDAP 25 Millionen Reichsmark für den Fall eines Linksputsches bereitstellten. Er nahm an dem Geheimtreffen vom 20. Februar 1933 von Industriellen mit Hitler teil, bei dem ein Wahlfonds von 3 Millionen Reichsmark für die NSDAP beschlossen wurde. Walther Funk sagte im Nürnberger Prozess gegen die Hauptkriegsverbrecher aus, dass die führenden Männer der deutschen Kaliindustrie, Rosterg und Diehn, eine positive Einstellung zur NSDAP besaßen. Nach 1933 wurde er Mitglied im F-Kreis und SS-Brigadeführer. Er gehörte dem Generalrat der Wirtschaft an und hatte verschiedene Aufsichtsratsposten inne., Vorstandsmitglied der Wintershall AG
- Hans von und zu LöwensteinLoewenstein war Mitglied der DNVP. 1919 wurde er Mitglied der Wirtschaftsvereinigung zur Förderung der geistigen Wiederaufbaukräfte die das Kapital für den rechtsgerichteten Hugenberg-Konzern bereitstellte. 1931 nahm er an der Harzburger Front teil. 1931 wurde er Mitglied der Gesellschaft zum Studium des Faschismus, die als ein Bindeglied zwischen konservativen Kreisen und der NSDAP fungierte. Er nahm am Geheimtreffen vom 20. Februar 1933 teil, bei dem eine Wahlfonds von 3 Millionen Reichsmark für die NSDAP sowie der Kampffront Schwarz-Weiß-Rot beschlossen wurde. Er wurde am 12. November 1933 in den nationalsozialistischen Reichstag gewählt., geschäftsführendes Vorstandsmitglied des Bergbauvereins
- Ludwig GrauertLudwig Grauert (* 9. Januar 1891 in Münster (Westfalen); † 4. Juni 1964 in Köln) war ein deutscher Staatssekretär im Innenministerium und SS-Brigadeführer in der Zeit des Nationalsozialismus. Im Frühjahr 1933 trat Grauert mit Eintrittsdatum vom 1. Mai 1933 offiziell in die NSDAP ein (Mitgliedsnummer 3.262.849). Am 22. Februar 1933 wurde er von Hermann Göring als Nachfolger von Erich Klausener zum Ministerialdirektor der Polizeiabteilung des preußischen Innenministeriums ernannt., Ministerialdirektor der Polizeiabteilung des preußischen Innenministeriums.
- Friedrich FlickFriedrich Flick (* 10. Juli 1883 in Ernsdorf, heute zu Kreuztal; † 20. Juli 1972 in Konstanz) war ein deutscher Unternehmer. Zur Zeit des Zweiten Weltkrieges hielt sein Flick-Konzern umfangreiche Firmenbeteiligungen, besonders im Rüstungsbereich. Im Flick-Prozess wurde er als Kriegsverbrecher zu sieben Jahren Haft verurteilt. In der Nachkriegszeit begann sein Wiederaufstieg, wobei er zu einem der reichsten Männer der Bundesrepublik Deutschland wurde., Großindustieller im Rüstungsbereich, Vorsitzender des Flick-Konzerns.
- Kurt SchmittDie Konzernspitze der Allianz AG, vertreten durch die Direktoren Kurt Schmitt und Eduard Hilgard, führte eine Politik der Annäherung an die Nationalsozialisten schon vor deren Machtergreifung herbei. Schon im Oktober 1930 wurde die Verbindung zu Hermann Göring aufgenommen. Diese Kontakte wurden durch Teilnahme an Geschäftsessen und durch die Regelungen privater finanzieller Schulden wahrgenommen. Schmitt hatte nähere Beziehungen zur NS-Spitze und nahm an dem Geheimtreffen vom 20. Februar 1933 mit Adolf Hitler teil, wobei er der NSDAP eine Wahlkampfspende in Höhe von 10.000 Reichsmark zukommen ließ., Vorstandsmitglied der Allianz AG
- August von FinckAugust Georg Heinrich von Finck, (häufig August von Finck senior genannt; * 18. Juli 1898 in Kochel am See; † 22. April 1980 in Möschenfeld) war ein deutscher Bankier. August von Finck war der Sohn und Nachfolger von Wilhelm von Finck. Er gehörte zu den ersten Bewunderern Adolf Hitlers und hat mit seiner damaligen Privatbank
Merck Finck & Co
zahlreiche jüdische Bankenarisiert
. Unter diesen waren auch die Banken J. Dreyfus & Co. aus Berlin sowie Rothschild., war in zahlreichen Aufsichtsräten und Fachgremien - Erich FicklerFickler gehörte zu den frühen Finanziers der NSDAP. Außerdem war er Teilnehmer des Geheimtreffen vom 20. Februar 1933., Generaldirektor der Harpener Bergbau AG, Aufsichtsratsvorsitzender Rheinisch-Westfälischen Kohlen-Syndikats, Vorstandsmitglied des RDI, Mitglied diverser Aufsichtsräte
- Paul SteinPaul Stein war nach Aussage von Georg von Schnitzler Teilnehmer des Geheimtreffens vom 20. Februar 1933 bei Adolf Hitler und Hermann Göring. Er gehörte viele Jahre dem Vorstand der Zeche Brassert an und nahm neben der Führung der beiden Gesellschaften zahlreiche Funktionen in bergbaulichen Ausschüssen wahr. Er war Mitglied im Verwaltungsrat der I.G. Farben und ab Januar 1931 Präsident der Industrie- und Handelskammer Münster., Vorsitzender und Generalbevollmächtigter der Gewerkschaft Zeche Auguste Victoria in Marl-Hüls und Verwaltungsratsmitglied der I.G. Farben
- Herbert KauertVorstandsmitglied der Gelsenkirchener Bergwerks-AG, seinerzeit einer Tochtergesellschaft der Vereinigten Stahlwerke., Vorstandsmitglied der Gelsenkirchener Bergwerks-AG
Der eingeladene Paul ReuschAls einer der einflussreichsten Wirtschaftsfunktionäre der Weimarer Republik versuchte Reusch, die Industrie auf einen antirepublikanischen Kurs festzulegen. Seine Haltung zur NSDAP war dagegen widersprüchlich. nahm nicht teil; er gab an auf Auslandsreise zu sein. Carl Friedrich von SiemensNach dem Ausbruch des Zweiten Weltkriegs 1939 waren die Siemens-Kapazitäten mit kriegswichtigen Bestellungen voll ausgelastet. Im Verlauf des Krieges wurden Produktionsstätten in alle Gegenden Deutschlands und in die besetzten Gebiete ausgelagert, wo auch Siemens in großem Umfang Fremdarbeiter
sowie Zwangsarbeiter zu beschäftigen hatte. hat die Einladung rundheraus abgelehnt. Robert BoschIn den 1920er und 1930er Jahren war Robert Bosch auch politisch tätig. Er begrüßte die demokratische Gesinnung der Weimarer Republik und führte auch betriebsintern demokratische Zustände ein wie beispielsweise die Etablierung einer Werkszeitung. Als liberaler Unternehmer gehörte er verschiedenen Wirtschaftsgremien an. Viel Energie und hohe finanzielle Mittel investierte er in die Aussöhnung zwischen Deutschland und Frankreich. Davon erhoffte er sich einen dauerhaften Frieden in Europa und die Schaffung eines europäischen Wirtschaftsraumes ohne Zollschranken. Mehrere Male versuchte er in persönlichen Gesprächen Adolf Hitler für diesen Plan zu gewinnen. Nach der Machtergreifung setzte das nationalsozialistische Regime diesen Bemühungen Boschs ein rasches Ende. Er rettete mit seinen engsten Mitarbeitern Juden und andere Verfolgte des Nationalsozialismus vor der Deportation. hat die Einladung in einem Brief an Wilhelm KepplerWilhelm Karl Keppler (* 14. Dezember 1882 in Heidelberg; † 13. Juni 1960 in Friedrichshafen) war ein deutscher mittelständischer Unternehmer, nationalsozialistischer Politiker und SS-Obergruppenführer. Er gründete den nach ihm benannten Keppler-Kreis, der Kontakte zwischen Adolf Hitler und Industriellen herstellte. mit der Begründung, das Treffen, unter Beeinträchtigung seines Schlafes, nur noch mit dem Flugzeug rechtzeitig erreichen zu können, was er sich in seinem Alter nicht mehr zumuten könne, abgewiesen.
In seiner Rede erklärte Hitler, die Demokratie sei Schuld am Aufkommen des Kommunismus. In einer, in den persönlichen Akten von Krupp, aufgefundenen Aufzeichnung seiner Rede heißt es:
Wir stehen heute vor folgender Situation: Weimar hat uns eine bestimmte Verfassungsform aufoktroyiert, mit der man uns auf eine demokratische Basis gestellt hat. Damit ist uns aber keine leistungsfähige Regierungsgewalt beschert worden. Im Gegenteil, der Kommunismus mußte sich nach dem, wie ich eingangs die Demokratie kritisiert habe, immer tiefer in das Volk hineinbohren.
Dann erklärte Hitler, er brauche die gesamten Machtmittel des Staates, um den Kommunismus niederzuwerfen:
Wir müssen erst die ganzen Machtmittel in die Hand bekommen, wenn wir die andere Seite ganz zu Boden werfen wollen. […] Wir müssen in Preußen [Anm.: zeitgleiche Landtagswahl] noch 10, im Reich noch 33 Mandate erringen. Das ist, wenn wir alle Kräfte einsetzen, nicht unmöglich. Dann beginnt erst die zweite Aktion gegen den Kommunismus.
Nach Hitlers Rede sprach Krupp den Dank der Beteiligten aus und hob besonders das Bekenntnis zum Privateigentum und zur Wehrhaftigkeit hervor. Danach verließ Hitler das Treffen. Göring hielt eine kurze Rede, in der er darauf hinwies, dass die Kassen der NSDAP leer seien, und bat die anwesenden Herren um Abhilfe. Das Kabinett habe einstimmig beschlossen den Wahlkampf nicht aus öffentlichen Mitteln zu finanzieren. Dann verließ Göring die Versammlung und Hjalmar Schacht ergriff das Wort. Nach Louis P. Lochner äußerte Schacht dabei Und nun, meine Herren, an die Kasse!
. Schacht forderte, drei Millionen Reichsmark aufzubringen. Als Schlüssel legte er fest:
- 1.000.000 Reichsmark – westliche Kohlen- und Eisenindustrie
- 500.000 Reichsmark – chemische Industrie
- 500.000 Reichsmark – Kalibergbau
- 500.000 Reichsmark – Braunkohle
- 300.000 Reichsmark – Elektrotechnik
- 100.000 Reichsmark – Automobilindustrie
- 100.000 Reichsmark – Maschinenbau
Über die Bedeutung dieser Wahlkampfspende für die NSDAP notierte am selben Tag Joseph Goebbels in seinem Tagebuch:
Wir treiben für die Wahl eine ganz große Summe auf, die uns mit einem Schlage aller Geldsorgen enthebt. Ich alarmiere gleich den ganzen Propagandaapparat, und eine Stunde später schon knattern die Rotationsmaschinen. Jetzt werden wir auf Höchsttouren aufdrehen. Wenn keine außergewöhnliche Panne mehr unterläuft, dann haben wir bereits auf der ganzen Linie gewonnen.
Die weiteren Umstände waren für die NSDAP dann günstig, so dass sie bei der Reichstagswahl am 5. März 1933 deutliche Gewinne erzielen konnte, aber – für viele Beobachter überraschend – die absolute Mehrheit verfehlte. Den eigentlichen Abschluss fand diese durch das Treffen und die damit bewirkten Zahlungen zentral gestützte Entwicklung in der Machtergreifung durch Reichskanzler Hitler durch das Ermächtigungsgesetz vom 23. März 1933, das seine Regierung dazu ermächtigte, ohne Zustimmung des Reichstags Gesetze erlassen zu können.
In einem Schreiben Krupps an Hitler vom 24. März 1933 begrüßte der Reichsverband der Deutschen Industrie das Wahlergebnis mit den Worten:
Durch die Wahlen ist die Grundlage für ein stabiles Regierungs-Fundament geschaffen und es sind damit die Störungen beseitigt, die sich aus den ständigen politischen Schwankungen der Vergangenheit ergeben, und die wirtschaftliche Initiative stark gelähmt haben.
und erklärte:
der Reichsverband der Deutschen Industrie – als die wirtschaftspolitische Vertretung – wird alles tun, um der Reichsregierung bei ihrem schweren Werke zu helfen.
Das Geld wurde auf das Sonderkonto Nationale Treuhand, Dr. Hjalmar Schacht
beim Bankhaus Delbrück Leo & CoGottlieb Adelbert Delbrück (* 16. Januar 1822 in Magdeburg; † 26. Mai 1890 in Kreuzlingen) war ein deutscher Unternehmer und Bankier. 1854 gründete er mit anderen Kaufleuten die Bank Delbrück Leo & Co. Durch die Zeichnung von Aktien im Werte von 175.000 Talern durch das Bankhaus Magnus, wurde dieser zum Mitbegründer der 1870 in Berlin gegründeten Deutschen Bank. eingezahlt. Das Geld wurde anschließend an Rudolf Heß und an den Franz-Eher-VerlagDer Franz-Eher-Verlag (Franz Eher Nachfolger GmbH) war der Zentralverlag der NSDAP. Die Partei erwarb ihn am 17. Dezember 1920 für 115.000 Mark. Zum Verlag gehörte eine Buchhandlung, die ebenso übernommen wurde. Max Amann übernahm die Leitung ab 4. April 1922. Alleiniger Gesellschafter des Eher-Verlages war zeitweise der Nationalsozialistische Deutsche Arbeiterverein e. V. (kurz NSDAV), die frühe Trägerorganisation der NSDAP, deren Vorstand Adolf Hitler war. Später ging der Verlag in die NSDAP über. überwiesen. Der Rest wurde direkt an Alfred HugenbergAlfred Ernst Christian Alexander Hugenberg (* 19. Juni 1865 in Hannover; † 12. März 1951 in Kükenbruch) war ein deutscher Montan-, Rüstungs- und Medienunternehmer, Politiker (DNVP) und während der ersten Monate nach Hitlers Machtergreifung 1933 Minister für Wirtschaft, Landwirtschaft und Ernährung in dessen erstem Kabinett. Er gehörte zu den Gründungsmitgliedern des Alldeutschen Verbandes, der zeitweise einer der größten und bekanntesten Agitationsverbände war. Mit seinem Hugenberg-Konzern, einem Medienkonzern, der die Hälfte der deutschen Presse kontrollierte, trug er mit nationalistischer und antidemokratischer Propaganda maßgeblich zur Zerstörung der Weimarer Republik bei. und in den Papen-Fonds gezahlt.Wikipedia.org/Geheimtreffen vom_20. Februar 1933
Weitere Quellen: Aufzeichnung von Martin Blank für Paul Reusch gedruckt in: Dirk Stegmann: Zum Verhältnis von Großindustrie und Nationalsozialismus 1930–1933. In: Archiv für Sozialgeschichte. Band XIII, Bonn-Bad Godesberg 1973, S. 477 ff.
Gerald D. Feldman: Die Allianz und die Versicherungsgesellschaft 1933–1945. München 2001, S. 92.
27. Februar 1933
Der Reichstag brennt, die Grundrechte werden aufgehoben
In der Nacht zum 28. Februar brennt das Reichstagsgebäude in Berlin: Marinus van der LubbeMarinus van der Lubbe (* 13. Januar 1909 in Leiden, Niederlande; † 10. Januar 1934 in Leipzig) war ein politisch links orientierter niederländischer Arbeiter, der am 27. Februar 1933 im brennenden Reichstagsgebäude in Berlin festgenommen wurde. wird zum Schuldigen erklärt. Repressalien und Verhaftungen sind die Folge; Grundrechte werden aufgehoben.
Marinus van der Lubbe (* 13. Januar 1909 in Leiden oder Oegstgeest, Niederlande; † 10. Januar 1934 in Leipzig) war ein politisch links orientierter niederländischer Arbeiter, der am 27. Februar 1933 im brennenden Reichstagsgebäude in Berlin festgenommen und ab März Hauptangeklagter beim Reichstagsbrandprozess war. Am 23. Dezember 1933 wurde van der Lubbe wegen Hochverrats in Tateinheit mit vorsätzlicher Brandstiftung
durch das Reichsgericht in Leipzig zum Tode verurteilt; das Urteil wurde 1934 vollstreckt. Von 1967 bis 1983 wurde das Urteil von deutschen Gerichten mehrfach abgemildert, für ungültig erklärt oder in veränderter Form wieder bestätigt. Im Dezember 2007 wurde es auf der Grundlage des Gesetzes zur Aufhebung nationalsozialistischer Unrechtsurteile in der Strafrechtspflege von 1998 endgültig aufgehoben.
Die Schuld van der Lubbes wurde bereits kurz nach dem Brand erstmals angezweifelt. Die Nationalsozialisten nutzten den Reichstagsbrand als Vorwand, um gegen ihre Gegner, die deutschen Kommunisten, vorgehen zu können. Im Reichstagsbrandprozess wurden auch vier weitere Personen angeklagt, diese wurden aus Mangel an Beweisen freigesprochen.
Bereits kurze Zeit nach der Verhaftung van der Lubbes gab es Zweifel an seiner tatsächlichen Schuld. Sein geistig verwirrtes Auftreten im Prozess ließ Zweifel aufkommen, ob er denn wirklich in der Lage gewesen sei, allein das Parlamentsgebäude anzuzünden und ob demnach sein Geständnis glaubhaft sein könne. Darüber hinaus wurde auch seine Schuldfähigkeit bezweifelt. Vielfach wurde vermutet, dass man ihn zum Prozess absichtlich unter Drogen gesetzt habe.
Auf Kritik stieß auch, dass die Grundlage für das Todesurteil die erst nach der Tat in Kraft getretene Reichstagsbrandverordnung und die sogenannte Lex van der Lubbe waren. Die mit der Reichstagsbrandverordnung eingeführte Todesstrafe für Fälle schwerer Brandstiftung war zum Tatzeitpunkt im Deutschen Reich für dieses Vergehen nicht vorgesehen. Die nachträgliche Geltendmachung mit dem Lex Lubbe
genannten Gesetz über Verhängung und Vollzug der Todesstrafe vom 29. März 1933 widersprach auch der Weimarer Verfassung, denn der Gesetzgeber – die Reichsregierung unter Führung Adolf Hitlers – und das Gericht verstießen gegen das Verbot rückwirkender Gesetze (nulla poena sine lege), das seit dem 19. Jahrhundert in Deutschland ein fester Bestandteil des Rechtsstaates war.
Die Nationalsozialisten nahmen van der Lubbes Anwesenheit im brennenden Reichstag als Anlass für eine brutale Verfolgung ihrer Gegner. Schon kurz nach dem Brand setzte eine Welle von Verhaftungen ein, von der etwa 1500 Menschen – insbesondere Kommunisten – betroffen waren. Mit großem Propagandaaufwand wurde die Tat der KPD angelastet. Hitler nutzte die Gelegenheit, mit der Reichstagsbrandverordnung diejenigen Verfassungsartikel außer Kraft zu setzen, die bürgerliche Freiheiten garantierten. Diese Verordnung lieferte bis 1945 formal die Rechtsgrundlage für viele Maßnahmen gegen Personen und Vereinigungen, welche das nationalsozialistische Regime als Gegner einschätzte.
Die politische Anbindung des 1933 erst 24 Jahre alten van der Lubbe ist nicht restlos geklärt. In seiner ersten polizeilichen Vernehmung nach dem Reichstagsbrand gab er an, in seiner Heimat lediglich in der Bauarbeitergewerkschaft organisiert gewesen zu sein. Wenig später sagte er aus, von 1925 bis 1931 Mitglied der Kommunistischen Partei Hollands (CPH) gewesen und dann aus dieser ausgetreten zu sein. Die CPH bestritt schon am Tag nach dem Reichstagsbrand in einer Extraausgabe ihres Zentralorgans De Tribune eine Mitgliedschaft van der Lubbes und teilte mit, dass er lediglich dem Jugendverband angehört habe, aus dem er im März 1931 ausgeschlossen worden sei. Gesichert ist, dass sich van der Lubbe zwischen 1928 und 1931 in Leiden als Aktivist des kommunistischen Jugendverbandes hervortat und in diesem Zusammenhang auch mehrfach mit kleineren Ordnungsstrafen belegt wurde.
Im Februar 1933 wurde van der Lubbe von deutschen Freunden
nach Berlin eingeladen. Relativ gut belegt ist, dass sich van der Lubbe wiederholt im Neuköllner Erwerbslosenmilieu bewegte. Dabei hatte er nachweislich Kontakt zu Personen, von denen inzwischen bekannt ist, dass sie als Spitzel bzw. Agents Provocateurs der Politischen Polizei agierten – so zu einem Willi HintzeVermutlich SS-Unterscharführer Willi Hintze, vor 1945 Angehöriger des 3/21. SS-Standarte., der am 24. Februar die Gäste eines KPD-Verkehrslokals zu gewalttätigen Ausschreitungen gegen Beamte des Neuköllner Wohlfahrtsamtes aufforderte und zu diesem Zweck auch Waffen anbot. Nach eigenen Angaben beging van der Lubbe am Abend des 25. Februar drei kleinere Brandstiftungen: am Wohlfahrtsamt Neukölln (gegen 18.30 Uhr), am Berliner Rathaus (gegen 19.15 Uhr) und am Berliner Schloss (gegen 20 Uhr). Am 26. Februar verließ van der Lubbe das Männerheim in der Alexandrinenstraße und begab sich nach Spandau. Die Nacht zum 27. Februar verbrachte er im Polizeiasyl von Hennigsdorf, einem kleinen Raum mit vier Schlafplätzen direkt im örtlichen Polizeirevier. Dort hielt sich in dieser Nacht eine weitere Person auf, deren Identität und Rolle später mehrfach hinterfragt wurden. Wikipedia.org/Marinus van der Lubbe
28. Februar 1933
Die Reichstagsbrandverordnung
wird erlassen
Die Notverordnung Zum Schutz von Volk und Staat
wird erlassen (Reichstagsbrandverordnung).
Die Verordnung des Reichspräsidenten zum Schutz von Volk und Staat vom 28. Februar 1933 (RGBl. I S. 83), auch als Reichstagsbrandverordnung bezeichnet, setzte die Bürgerrechte der Weimarer Verfassung außer Kraft und war neben der Verordnung des Reichspräsidenten zum Schutze des Deutschen Volkes vom 4. Februar 1933 und dem Ermächtigungsgesetz vom 24. März 1933 ein wichtiger Schritt zur Machtergreifung Adolf Hitlers und der Beseitigung des demokratischen Rechtsstaats. Für die Verkündigung wurde der Reichstagsbrand in der Nacht zuvor zum Anlass genommen.
Die weitreichende Regelung wurde als Notverordnung von Paul von Hindenburg nach Artikel 48 (Notstand) der Weimarer Reichsverfassung erlassen. Laut Eingangssatz diente sie angeblich zur Abwehr kommunistischer staatsgefährdender Gewaltakte
.
Beschränkungen der persönlichen Freiheit, des Rechts der freien Meinungsäußerung, einschließlich der Pressefreiheit, des Vereins- und Versammlungsrechts, Eingriffe in das Brief-, Post-, Telegraphen- und Fernsprechgeheimnis, Anordnungen von Hausdurchsuchungen und von Beschlagnahmen sowie Beschränkungen des Eigentums auch außerhalb der sonst hierfür bestimmten gesetzlichen Grenzen wurden für legal erklärt. Die Reichstagsbrandverordnung
bot die juristische Grundlage zunächst für eine Welle von Verhaftungen gegnerischer Kandidaten zur bevorstehenden Reichstagswahl und fortan für Eingriffe der beschriebenen Art gegen alle Personen und Vereinigungen, deren Existenz oder Tätigkeit die beabsichtigte Umgestaltung Deutschlands im nationalsozialistischen Sinne wirklich oder angeblich hinderte oder hindern konnte.
Der zweite Teil der Verordnung gab dem Reich das Recht, in die Regierung der Länder einzugreifen. Er bildete die Grundlage für die Gleichschaltung und Zentralisierung des gesamten staatlichen Gefüges des Deutschen Reiches in der Folgezeit, da er jegliche föderalistische Reservatrechte in Gänze zur Disposition stellte.
Die von Reichspräsident von Hindenburg erlassene Verordnung wurde von Reichskanzler Adolf Hitler, Reichsminister des Innern Frick und Reichsminister der Justiz Dr. Gürtner gegengezeichnet.
Die verfassungsmäßig zweifelhafte Verordnung ebnete den Weg von der Weimarer Republik zur totalitären Diktatur.
Der Tag des Erlasses (28. Februar 1933) war als Fastnachtsdienstag in Teilen des Deutschen Reichs ein Tag verminderter politischer Aufmerksamkeit. Fünf Tage später fand die Reichstagswahl vom 5. März 1933 unter den Bedingungen der Reichstagsbrandverordnung statt.
Die weitreichende Regelung wurde als Notverordnung von Paul von Hindenburg nach Artikel 48 (Notstand) der Weimarer Reichsverfassung erlassen. Laut Eingangssatz diente sie angeblich zur Abwehr kommunistischer staatsgefährdender Gewaltakte
.
Beschränkungen der persönlichen Freiheit, des Rechts der freien Meinungsäußerung, einschließlich der Pressefreiheit, des Vereins- und Versammlungsrechts, Eingriffe in das Brief-, Post-, Telegraphen- und Fernsprechgeheimnis, Anordnungen von Hausdurchsuchungen und von Beschlagnahmen sowie Beschränkungen des Eigentums auch außerhalb der sonst hierfür bestimmten gesetzlichen Grenzen wurden für legal erklärt. Die Reichstagsbrandverordnung
bot die juristische Grundlage zunächst für eine Welle von Verhaftungen gegnerischer Kandidaten zur bevorstehenden Reichstagswahl und fortan für Eingriffe der beschriebenen Art gegen alle Personen und Vereinigungen, deren Existenz oder Tätigkeit die beabsichtigte Umgestaltung Deutschlands im nationalsozialistischen Sinne wirklich oder angeblich hinderte oder hindern konnte.
Der zweite Teil der Verordnung gab dem Reich das Recht, in die Regierung der Länder einzugreifen. Er bildete die Grundlage für die Gleichschaltung und Zentralisierung des gesamten staatlichen Gefüges des Deutschen Reiches in der Folgezeit, da er jegliche föderalistische Reservatrechte in Gänze zur Disposition stellte.
Die verfassungsmäßig zweifelhafte Verordnung ebnete den Weg von der Weimarer Republik zur totalitären Diktatur. Der Tag des Erlasses (28. Februar 1933) war als Fastnachtsdienstag in Teilen des Deutschen Reichs ein Tag verminderter politischer Aufmerksamkeit. Fünf Tage später fand die Reichstagswahl vom 5. März 1933 unter den Bedingungen der Reichstagsbrandverordnung statt.
3. März 1933
Kommunistenführer Ernst Thälmann wird verhaftet
Ernst Thälmann wird verhaftet.
Ernst Johannes Fritz Thälmann (* 16. April 1886 in Hamburg; † 18. August 1944 im KZ Buchenwald) war ein deutscher Politiker in der Weimarer Republik. Er war von 1925 bis zu seiner Verhaftung im Jahr 1933 Vorsitzender der Kommunistischen Partei Deutschlands (KPD), die er von 1924 bis 1933 im Reichstag vertrat und für die er in den Reichspräsidentenwahlen von 1925 und 1932 kandidierte. Thälmann führte von 1925 bis zum Verbot 1929 den Roten Frontkämpferbund (RFB) an, der als paramilitärische Schutz- und Wehrorganisation der KPD vor allem in Straßenkämpfen mit politischen Gegnern und der Polizei in Erscheinung trat.
Er schloss die in den Statuten der Kommunistischen Internationale vorgesehene Umstrukturierung der KPD als Partei neuen Typus ab. Aufbauend auf die sowjetische Sozialfaschismusthese bekämpfte die KPD, die sich unter seiner Führung zunehmend stalinisierte, die SPD als politischen Hauptfeind innerhalb der Weimarer Republik.
Seine Verhaftung erfolgte am 3. März 1933, zwei Tage vor der Reichstagswahl März 1933 und einige Tage nach dem Reichstagsbrand. Thälmann wurde im August 1944, nach über elf Jahren Einzelhaft, vermutlich auf direkten Befehl Adolf Hitlers, erschossen.
In der DDR wurde Thälmanns Andenken umfangreich offiziell gepflegt und zugleich politisch instrumentalisiert. Wikipedia.org/Ernst Thälmann
4. März 1933
Das SPD-Blatt Vorwärts
erscheint zum letzten Mal
Die letzte Ausgabe des SPD-Blattes Vorwärts
erscheint.
Der Vorwärts
ist eine 1876 als Zentralorgan der deutschen Sozialdemokratie gegründete Zeitung. Heute ist der Vorwärts
Parteizeitung der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands.
Die erste Ausgabe der in Leipzig als Zentralorgan der Sozialistischen Arbeiterpartei Deutschlands gegründeten Zeitung erschien am 1. Oktober 1876 und ersetzte die bisherigen Parteizeitungen Der Volksstaat und Neuer Social-Demokrat. Der Vorwärts
(Untertitel Central-Organ der Sozialdemokratie Deutschlands) erschien unter der Leitung von Wilhelm Liebknecht und Wilhelm Hasenclever zunächst dreimal in der Woche.
Vom 3. Januar 1877 bis 7. Juli 1878 wurde eine Reihe von Artikeln Friedrich Engels' publiziert, die später gesammelt als der Anti-Dühring veröffentlicht wurden und als eines der bedeutendsten und bekanntesten Werke des Marxismus gelten.
Als Folge des Sozialistengesetzes musste der Vorwärts
am 26. Oktober 1878 sein Erscheinen einstellen; er erschien 1879 illegal in Zürich unter dem Titel Der Sozialdemokrat
weiter.
Kurz nach der Machtergreifung der Nationalsozialisten wurde der Vorwärts
wie zahlreiche andere Zeitungen verboten. Die vorerst letzte Ausgabe erschien am 28. Februar 1933 mit dem Aufmacher Riesenbrand im Reichstag
Bereits am 18. Juni 1933 gab der ins Prager Exil geflüchtete Parteivorstand unter dem Titel Neuer Vorwärts
wieder eine wöchentlich erscheinende Zeitung heraus. Wegen des wachsenden Drucks der Nationalsozialisten auf die tschechoslowakische Regierung wurde der Sitz der Redaktion 1938 nach Paris verlegt, wo der Neue Vorwärts
bis zum Einmarsch der deutschen Truppen im Mai 1940 erschien.
5. März 1933
Reichstagswahl, NSDAP gewinnt
Reichstagswahl – Ergebnis: NSDAP 43,9%, SPD 18,3%, KPD 12,3%, Zentrumspartei 11,2%, DNVP 8%.
Die Reichstagswahl am 5. März 1933 war die Wahl zum achten Deutschen Reichstag in der Weimarer Republik. Sie war die letzte Reichstagswahl, an der mehr als eine Partei teilnahm. Unter dem Eindruck der beginnenden Diktatur des Nationalsozialismus kam es zur Anwendung diktatorischer Instrumente. Der Wahlkampf war von Übergriffen durch Mitglieder der NSDAP auf politische Gegner, insbesondere der KPD und SPD, geprägt. Daneben setzte bereits die staatliche Verfolgung ein. Dabei kam der Regierung (Kabinett Hitler) auch der Reichstagsbrand vom 27. auf den 28. Februar 1933 zugute. Mit Hilfe der tags darauf erlassenen Verordnung des Reichspräsidenten zum Schutz von Volk und Staat (Reichstagsbrandverordnung
) wurden die Grundrechte außer Kraft gesetzt und die Strukturen der KPD praktisch zerschlagen. Bei der Wahl selbst konnte die NSDAP stark zulegen, erhielt aber nicht die erhoffte absolute Mehrheit. Zusammen mit der KSWR, einem von der DNVP dominierten Wahlbündnis, hatte die Regierung nach der Wahl eine parlamentarische Mehrheit und konnte darauf gestützt den Weg in die Diktatur ebnen. Die nächste Wahl im November 1933 sah nur noch eine NSDAP-Einheitsliste in Verbindung mit einer Volksabstimmung über den Austritt aus dem Völkerbund vor.
Die Wahl fand gut fünf Wochen nach der sogenannten Machtergreifung Adolf Hitlers, d. h. seiner Ernennung zum Reichskanzler am 30. Januar, statt und war aufgrund der Auflösung des Reichstags am 1. Februar notwendig geworden. Begründet wurde dies damit, dass es nicht gelungen war, eine Koalition aus NSDAP und Zentrumspartei zu bilden. Am Abend des 1. Februar hielt Hitler eine Rundfunkrede, in der er sich über vierzehn Jahre Marxismus
in Deutschland echauffierte.
Die Regierung erließ mit Hilfe des Notverordnungsrechts am 4. Februar die Verordnung des Reichspräsidenten zum Schutze des Deutschen Volkes
. Damit konnten Versammlungen und Publikationen verboten werden.
Die Sozialdemokraten eröffneten am 7. Februar mit einer großen Versammlung in Berlin den Wahlkampf. Am selben Tag tagte das ZK der KPD wegen der bereits einsetzenden politischen Verfolgung schon unter konspirativen Bedingungen. Am 10. Februar eröffnete Adolf Hitler den Wahlkampf mit einer Rede im Berliner Sportpalast. Darin griff er die tragenden Parteien der Weimarer Republik scharf an. Er forderte die Wähler auf, ihm vier Jahre Zeit zu geben und dann über ihn zu richten. In pathetischer und geradezu religiöser Weise beschwor er die nationale Auferstehung.
Zur Wahl zugelassen wurden zwar auch alle anderen politischen Parteien, aber der Wahlkampf fand bereits unter den Vorzeichen der Diktatur statt. Die Anhänger der NSDAP verübten ungestraft zahlreiche Akte des politischen Terrors, die sich vor allem gegen Sozialdemokraten und Kommunisten richteten. Hermann Göring als kommissarischer preußischer Innenminister gab am 17. Februar die Order an die Polizei aus, ohne Rücksicht von der Schusswaffe Gebrauch zu machen. Einige Tage später wurden die Mitglieder von SA, SS und Stahlhelm zu Hilfspolizisten gemacht.
13. März 1933
Errichtung des Reichsministerium für Volksaufklärung und Propaganda
Das Reichsministerium für Volksaufklärung und Propaganda (RMVP) war im nationalsozialistischen Deutschen Reich für die inhaltliche Lenkung der Presse, der Literatur, der Bildenden Kunst, des Films, des Theaters, der Musik und des Rundfunks zuständig.
Das Ministerium wurde kurz nach der Machtergreifung
der Nationalsozialisten als zentrale Institution der NS-Propaganda neu geschaffen. Es stand im Kabinett Hitler unter der Leitung von Propagandaminister Joseph GoebbelsPaul Joseph Goebbels (* 29. Oktober 1897 in Rheydt; † 1. Mai 1945 in Berlin) war einer der einflussreichsten Politiker während der Zeit des Nationalsozialismus und einer der engsten Vertrauten Adolf Hitlers. Als Gauleiter von Berlin ab 1926 und als Reichspropagandaleiter ab 1930 hatte er wesentlichen Anteil am Aufstieg der NSDAP in der Schlussphase der Weimarer Republik. Seine berüchtigte Sportpalastrede vom Februar 1943, in der er die Bevölkerung zum totalen Krieg
aufrief, steht beispielhaft für die Manipulation der Bevölkerung., der über sein Ressort sowie über die im Herbst 1933 errichtete Reichskulturkammer die Kontrolle über alle deutschen Massenmedien und die Kulturschaffenden ausübte.
Kurz nach der Reichstagswahl März 1933 präsentierte Hitler seinem Kabinett am 11. März eine Beschlussvorlage zur Einrichtung des Ministeriums. Trotz der Skepsis verschiedener Minister setzte er sich damit durch. Am 13. März 1933 verfügte der Reichspräsident Hindenburg per Erlass die Errichtung eines Reichsministeriums für Volksaufklärung und Propaganda (RGBl. I, S. 104). Das Ministerium bezog das Palais des Prinzen Friedrich Karl am Wilhelmplatz 8/9 in Berlin, das bereits von der nun eingegliederten Vereinigten Presseabteilung der Reichsregierung
genutzt wurde. Am 25. März 1933 erläuterte Joseph Goebbels vor Intendanten und Direktoren der Rundfunkgesellschaften die zukünftige Funktion des Propagandaministeriums mit den Worten:
Das Ministerium hat die Aufgabe, in Deutschland eine geistige Mobilmachung zu vollziehen. Es ist also auf dem Gebiet des Geistes dasselbe, was das Wehrministerium auf dem Gebiet der Wache ist. […] die geistige Mobilmachung [ist] ebenso nötig, vielleicht noch nötiger als die materielle Wehrhaftmachung des Volkes.
Damit hatte Goebbels offen erklärt, dass sein Ministerium einzig und allein der psychologischen Vorbereitung der deutschen Bevölkerung auf den geplanten Krieg diente.
Ab dem Frühjahr 1933 wurde der Komplex umfangreich ausgebaut. Dabei wurde die benachbarte US-Botschaft im Kleisthaus baulich einbezogen. Ab 1937 bezogen der US-Botschafter und die Minister Goebbels und Todt den gemeinsamen Komplex Goebbels'sche Dienstvilla – US-Botschaft im Palais Blücher am Pariser Platz 2 und 3.
Das Ministerium war ganz auf die Person von Joseph Goebbels, unter anderem seit April 1930 Reichspropagandaleiter der NSDAP, zugeschnitten. Per Verordnung vom 30. Juni 1933 gingen zahlreiche Geschäftsbereiche anderer Ministerien in den Aufgabenbereich des neuen Ministeriums über. Die Aufgaben des Ministeriums werden in einer Verordnung Adolf Hitlers vom 30. Juni 1933 wie folgt beschrieben:
Der Reichsminister für Volksaufklärung und Propaganda ist zuständig für alle Aufgaben der geistigen Einwirkung auf die Nation, der Werbung für Staat, Kultur und Wirtschaft, der Unterrichtung der in- und ausländischen Öffentlichkeit über sie und der Verwaltung aller diesen Zwecken dienenden Einrichtungen.
Wikipedia.org/Reichsministerium für Volksaufklärung und Propaganda
21. März 1933
Tag von Potsdam, neuer Reichstag wird eröffnet
Hitler lässt den neuen Reichstag in der Potsdamer Garnisonskirche, der Grablege der preußischen Könige, eröffnen. Dies zeigt in aller Deutlichkeit die an die konservativen Parteien und traditionellen Eliten gerichtete Propaganda.
Als Tag von Potsdam wird eine Zusammenkunft am 21. März 1933 in der Potsdamer Garnisonkirche bezeichnet. Am 5. März 1933 war ein neuer Reichstag gewählt worden. Die Abgeordneten mit Ausnahme derjenigen von SPD und KPD trafen sich zu einem Festakt, an dem auch Reichspräsident Paul von Hindenburg teilnahm. Damit ähnelte die Zusammenkunft dem Empfang der neuen Reichstagsabgeordneten beim Kaiser, wie es vor 1918 der Brauch gewesen war; die eigentliche konstituierende Sitzung des Reichstags fand nicht in der Garnisonkirche, sondern erst später in der Berliner Kroll-Oper statt, die wegen des Reichstagsbrands einen knappen Monat zuvor als Ersatz für das Reichstagsgebäude diente.
Zu diesem Zeitpunkt war Adolf Hitler von den Nationalsozialisten zwar bereits fast zwei Monate Reichskanzler, seine diktatorische Herrschaft war aber noch nicht gefestigt. Seine Koalitionsregierung mit den konservativen Deutschnationalen hing vor allem vom Vertrauen des Reichspräsidenten ab. Daher plante das Reichsministerium für Volksaufklärung und Propaganda unter Joseph Goebbels publikumswirksam den Tag von Potsdam
, der konservativ und monarchisch eingestellten Menschen – wie Reichspräsident Hindenburg – gefallen sollte. Der Tag sollte die Verbindung von alter Größe und der jungen Kraft
des Nationalsozialismus sichtbar machen.
Entgegen der vielfach geäußerten Ansicht, das Reichsministerium für Volksaufklärung und Propaganda unter Joseph Goebbels habe federführend die Feier organisiert, ist tatsächlich von der Beteiligung einer Mehrzahl von Akteuren auszugehen, darunter neben Hitler und der Reichsregierung vor allem Reichspräsident Hindenburg, des Weiteren die Reichswehr, die Kirchen, das Reichsinnenministerium und die Reichstagsverwaltung. Goebbels, der erst am 13. März 1933 sein Amt als Minister antrat, kam im Grunde nur noch die propagandistische Ausschlachtung der Feier, insbesondere auch im Rundfunk, sowie die Gestaltung des Rahmenprogrammes zu. Der Historiker Martin Sabrow spricht in diesem Zusammenhang von einer zählebigen Legende
, die Goebbels die ganze Verantwortung für die Potsdamer Großveranstaltung zuschreibt
.
22. März 1933
Das Konzentrationslager Dachau wird eröffnet
Das Konzentrationslager Dachau, kurz KZ Dachau, bestand vom 22. März 1933 bis zu seiner Befreiung durch Soldaten der 7. US-Armee am 29. April 1945. Das NS-Regime errichtete es bereits wenige Wochen nach seinem Machtantritt. Es war das erste durchgehend betriebene KZ und wurde dadurch eines der bekanntesten Konzentrationslager. Es war zwölf Jahre durchgehend in Betrieb, d. h. mehr als doppelt so lange wie die meisten späteren Konzentrationslager.
Der Begriff Konzentrationslager steht seit der Zeit des Nationalsozialismus für die Arbeits- und Vernichtungslager des NS-Regimes. Die Konzentrationslager wurden im Deutschen Reich und in den besetzten Gebieten von Organisationen der NSDAP errichtet. Es waren schließlich rund 1000 Konzentrations- und Nebenlager sowie sieben Vernichtungslager. Sie dienten der Ermordung von Millionen Menschen, der Beseitigung politischer Gegner, der Ausbeutung durch Zwangsarbeit, medizinischen Menschenversuchen und der Internierung von Kriegsgefangenen. Das Lagersystem stellte ein wesentliches Element der nationalsozialistischen Unrechtsherrschaft dar. Weite Zweige der deutschen Industrie profitierten direkt oder indirekt von ihm.
Man nimmt heute an, dass etwa zwei Drittel der sechs Millionen Juden, die der deutschen Judenvernichtung, später Shoah bzw. Holocaust genannt, zum Opfer fielen, in Vernichtungs- und Konzentrationslagern direkt ermordet wurden oder dort an Folgen von systematischer Unterernährung, den Misshandlungen und an unbehandelten Krankheiten gestorben sind. Das verbleibende Drittel starb in – von der SS so genannten – Ghettos, bei Massenerschießungen vor allem durch die Einsatzgruppen der Sicherheitspolizei und des SD und auf den so genannten Todesmärschen.
Es wurden in den Konzentrationslagern auch viele andere Menschen ermordet, wie Kommunisten, Sozialisten, Pfarrer, Systemkritiker, Sinti und Roma, Homosexuelle, Zeugen Jehovas, geistig Behinderte und angebliche Asoziale
. Die genaue Anzahl der Toten ist bis heute unklar, da die Mörder längst nicht über alle Opfer Akten führten, am Ende des Krieges keine Ermordungen mehr dokumentarisch festgehalten wurden und viele Unterlagen durch Kriegsereignisse unwiederbringlich verloren gingen. Ebenso wurden viele Zeugen bei Kriegsende gezielt ermordet. Zahlreiche Häftlinge, die von den alliierten Truppen befreit werden konnten, starben erst nach diesem Zeitpunkt an den Folgen der Haft. Wikipedia.org/KZ Dachau
23. März 1933
Das Ermächtigungsgesetz wird erlassen
Der Deutsche Reichstag verabschiedet das ErmächtigungsgesetzSiehe Gesetzestext [Klick …].
Das Ermächtigungsgesetz vom 24. März 1933, offiziell das Gesetz zur Behebung der Not von Volk und Reich
, war ein vom Deutschen Reichstag beschlossenes Ermächtigungsgesetz, mit dem die gesetzgebende Gewalt faktisch vollständig an Adolf Hitler überging. Es war die Grundlage für alle darauf folgenden Maßnahmen zur Festigung der nationalsozialistischen Diktatur.
Mit den Gesetzen der 1920er Jahre, vor allem den Stresemannschen und Marxschen Ermächtigungsgesetzen, waren gefährliche Vorbilder für den Verfassungsbruch geschaffen worden. Als Adolf Hitler zu Beginn des Jahres 1933 seine Diktatur zu festigen suchte, strebte er zielgerichtet auf ein Ermächtigungsgesetz zu. Sein Gesetz zur Behebung der Not von Volk und Reich vom 24. März 1933 unterschied sich aber in entscheidenden Punkten von dem Marxschen Ermächtigungsgesetz aus dem Jahre 1923:
Hitlers Regierung sollte nach seinem Ermächtigungsgesetz nicht nur Verordnungen, sondern Gesetze und auch Verträge mit dem Ausland beschließen können.
- Die so beschlossenen Gesetze konnten von der Verfassung abweichen.
- Die Regelung war thematisch nicht beschränkt und sollte vier Jahre dauern.
- Weder ein Reichstagsausschuss noch der Reichsrat konnten Kontrolle ausüben bzw. wenigstens nachträglich die Aufhebung fordern.
Ein weiterer Unterschied besteht in der parlamentarischen Situation: Im Gegensatz zum Minderheitskabinett Marx hatte die NSDAP seit den Wahlen vom 5. März 1933 zusammen mit der DNVP eine absolute Mehrheit im Reichstag. Hitlers Absicht war es, den Reichstag auszuschalten und die Verfassung de facto außer Kraft zu setzen. Um dies zu erreichen, wurde zunächst die Geschäftsordnung des Reichstages geändert, um formal den Anwesenheitsanforderungen trotz Inhaftierung und Abwesenheit der kommunistischen Abgeordneten gerecht werden zu können. Sodann wurde – im Beisein illegal im Reichstag anwesender bewaffneter und uniformierter SA- und SS-Angehöriger – unter der neuen Geschäftsordnung das Ermächtigungsgesetz beschlossen.
Alle Parteien außer der SPD stimmten sowohl der Änderung der Geschäftsordnung wie auch dem Gesetz zur Behebung der Not von Volk und Reich
zu; wegen der Gegenstimmen der SPD waren für das Erreichen der Zweidrittelmehrheit und die endgültige Annahme des Gesetzes die Stimmen der Zentrumspartei ausschlaggebend.Wikipedia.org/Ermächtigungsgesetz
27. März 1933
In Braunschweig findet der Stahlhelm-Putsch
statt
In Braunschweig findet der Stahlhelm-Putsch
statt. Ziel ist die Ausschaltung des Stahlhelms im Freistaat.
Das von der Führung der NSDAP im Freistaat Braunschweig als Stahlhelm-Putsch bezeichnete, allgemein Stahlhelm-Aktion oder Stahlhelm-Konflikt genannte Ereignis fand am Montag, dem 27. März 1933, in Braunschweig statt. Unter Führung des der NSDAP angehörenden Innenministers und späteren Ministerpräsidenten des Landes Braunschweig, Dietrich Klagges, gelang es den dortigen Nationalsozialisten, den rechtsnationalen und ultrakonservativen Stahlhelm, Bund der Frontsoldaten (Stahlhelm
), in Stadt und Land Braunschweig kurzfristig zu verbieten und dauerhaft zu entwaffnen. Das Ereignis, eine der größten Gewaltorgien, die je in Braunschweig ablief
, fand durch entsprechend lancierte und tendenziöse Berichterstattung in der NS-Presse umgehend reichsweite Beachtung, wobei der Widerstand des Braunschweiger Stahlhelms als ein außergewöhnlicher Vorfall im gesamten Deutschen Reich anzusehen ist.
Durch massive politische Einflussnahme und Pressezensur seitens des NS-Regimes gelang es Innenminister Klagges, die öffentliche Meinung dahingehend zu manipulieren, dass große Teile der Bevölkerung tatsächlich glaubten, dass es sich bei den Geschehnissen um einen versuchten Staatsstreich des als politische Konkurrenz betrachteten Stahlhelm-Bundes gegen die amtierende Reichsregierung unter Adolf Hitler handele. Die von den Nationalsozialisten kontrollierte Presse verbreitete diese Darstellung. Dennoch wurde schnell deutlich, dass es sich nicht um einen Staatsstreich
im eigentlichen Sinne gehandelt hatte. Am 30. März, nur drei Tage nach den Braunschweiger Ereignissen, schrieb Victor Klemperer in sein Tagebuch:
[…] Es herrscht das Gefühl vor (zumal da eben der Stahlhelmaufruhr in Braunschweig gespielt und sofort vertuscht worden), daß diese Schreckensherrschaft kaum lange dauern, uns aber im Sturz begraben werde […].
31. März 1933
Die Lex van der Lubbe
wird veröffentlicht
Im deutschen Reichsgesetzblatt wird die Lex van der Lubbe
veröffentlicht. Das Gesetz ist anlässlich des Reichstagsbrandes am 29. März beschlossen worden, um den mutmaßlichen Brandstifter Marinus van der Lubbe rückwirkend zum Tode verurteilen zu können und widerspricht damit dem Rechtsstaatsprinzip.
Zwei Monate nach der Machtergreifung der NSDAP trat am 31. März 1933 das von der Mehrheit der noch im Deutschen Reichstag vertretenen Parteien mitgetragene und vom Reichspräsidenten Paul von Hindenburg bewilligte Vorläufige Gesetz zur Gleichschaltung der Länder mit dem Reich
in Kraft. Damit wurden die Landtage aufgelöst und auf Basis der Stimmenzahl der Reichstagswahl vom 5. März 1933 im jeweiligen Land neu gebildet.
Die Lex van der Lubbe ist die umgangssprachliche Bezeichnung für das Gesetz über Verhängung und Vollzug der Todesstrafe vom 29. März 1933. Das Gesetz wurde eigens nach dem Reichstagsbrand verabschiedet, um den angeklagten mutmaßlichen Täter Marinus van der Lubbe mit der Todesstrafe aburteilen zu können. Dies geschah unter absichtlicher Missachtung jeglicher Rechtsstaatprinzipien, da eine Strafe rückwirkend eingeführt wurde (vgl. nulla poena sine lege; daraus wurde sozusagen nullum crimen sine poena
, kein Verbrechen ohne Strafe
).
Das Gesetz wurde am 30. Januar 1946 vom Alliierten Kontrollrat durch das Kontrollratsgesetz Nr. 11 außer Kraft gesetzt.Wikipedia.org/Lex_van_der_Lubbe
Gesetz zur Gleichschaltung der Länder mit dem Reich
Das Vorläufige Gesetz zur Gleichschaltung der Länder mit dem Reich vom 31. März 1933 (RGBl. I S. 153) war das erste Gesetz zur Gleichschaltung
der Länder des Deutschen Reichs durch die NSDAP.
Schon zwei Monate nach der Machtergreifung der NSDAP trat am 31. März 1933 das von der Mehrheit der noch im Deutschen Reichstag vertretenen Parteien mitgetragene und vom Reichspräsidenten Paul von Hindenburg bewilligte Vorläufige Gesetz zur Gleichschaltung der Länder mit dem Reich
in Kraft. Damit wurden die Landtage aufgelöst und auf Basis der Stimmenzahl der Reichstagswahl vom 5. März 1933 im jeweiligen Land neu gebildet.
Mit dem Zweiten Gesetz zur Gleichschaltung der Länder mit dem Reich vom 7. April 1933 erfolgte die Etablierung der Reichsstatthalter. Diese erhielten u. a. die Befugnis, Vorsitzende der Landesregierung zu ernennen oder zu entlassen sowie Landtage durch Neuwahlen aufzulösen. Im Dezember 1933 folgte als Erstes im Freistaat Preußen ein einheitliches Gemeindeverfassungsgesetz, das alle bisher gültigen Städteordnungen und Landgemeindeordnungen aufhob.
Am 30. Januar 1934 wurde im Reichstag das Gesetz über den Neuaufbau des Reiches beschlossen und ebenfalls von Hindenburg bewilligt. Die bisherige Existenz der Länder verlor mithin ihre Bedeutung; dieses Gesetz übertrug alle Rechte der Länder auf die Reichsregierung und machte sie zum Landesverfassungsgeber, womit die Gleichschaltung der Länder abgeschlossen war. Wikipedia.org/Vorläufiges_Gesetz_zur_Gleichschaltung_der_Länder_mit_dem_Reich
KZ Wittmoor wird eröffnet
Bereits am 31. März 1933 wurde in der Gemeinde Glashütte (seit 1970 ein Stadtteil Norderstedts) die Einrichtung eines der ersten Konzentrationslager der Nationalsozialisten angeordnet. Auf dem Gelände einer stillgelegten Torfverwertung im nahegelegenen Wittmoor sollten politische Gegner des Nationalsozialismus – mehrheitlich Mitglieder der KPD (darunter der ehemalige Bürgerschaftsabgeordnete Alfred Levy), aber auch der SPD, der SAPD und der Zeugen Jehovas – sowie einige Homosexuelle und Transvestiten durch harte Arbeit umerzogen
werden. Am 10. April 1933 wurden die ersten 20 Gefangenen hinter Stacheldraht eingesperrt. Deren Aufgabe war es, die verfallenen Gebäude notdürftig herzurichten. Im September 1933 war mit 140 Inhaftierten eine Maximalbelegung des Lagers verzeichnet. Die Gefangenen wurden in Torfgewinnung und Moorkultivierung eingesetzt.
Ursprünglich war daran gedacht, 800 Häftlinge unterzubringen. Dafür war das Gelände zu klein; auch waren die Unterkünfte nicht winterfest. Dem Reichsstatthalter Karl Kaufmann war angeblich die Behandlung der Gefangenen zu lasch
. Tatsächlich gab es während der Bewachung durch Polizeibeamte und Hilfspolizisten keine nennenswerten Übergriffe. Aber schon die Existenz des Lagers wirkte einschüchternd und im Volksmund hieß es: Lieber Gott, mach mich stumm, dass ich nicht nach Wittmoor kumm!
Im Zuge der Vereinheitlichung des Systems der Konzentrationslager unter der Führung der SS wurde das Lager auf Anordnung des Justizsenators Curt Rothenberger geschlossen, am 17. Oktober 1933 vollständig geräumt und die Häftlinge in das Konzentrationslager Hamburg-Fuhlsbüttel (Kola-Fu – Justizvollzugsanstalt Fuhlsbüttel) verlegt. Wikipedia.org/KZ_Wittmoor
1. April 1933
Die Nationalsozialisten organisieren den Boykott jüdischer Geschäfte
Die Nationalsozialisten organisieren einen Boykott jüdischer Geschäfte, Anwaltskanzleien und Arztpraxen.
Als Judenboykott bezeichneten die Nationalsozialisten den Boykott jüdischer Geschäfte, Warenhäuser, Banken, Arztpraxen, Rechtsanwalts- und Notarkanzleien, den das NS-Regime seit März 1933 plante und am Samstag, dem 1. April 1933, in ganz Deutschland durchführen ließ. Damit nahm die Regierung die seit dem 25-Punkte-Programm der NSDAP von 1920 geplante Verdrängung der deutschen Juden aus dem Wirtschaftsleben erstmals durch eine reichsweite, gezielt nur gegen sie gerichtete Maßnahme in Angriff.
Am Abend des 1. April brach die NS-Führung den Boykott ab und ließ ihn auch wegen der Passivität der Bevölkerung nicht wie geplant nach drei Tagen fortsetzen, sondern erklärte ihn am 4. April offiziell für beendet.
Kurz nach Adolf Hitlers Ernennung zum deutschen Reichskanzler am 30. Januar 1933 begannen neue Angriffe auf jüdische Geschäfte und Betriebe. Besonders die Nationalsozialistische Betriebszellenorganisation (NSBO), der Kampfbund für den gewerblichen Mittelstand unter Theodor Adrian von Renteln und SA-Abteilungen unter Otto Wagener agitierten nun verstärkt gegen das Börsenkapital
, über das sich mittelständische deutsche Unternehmer
bei der neuen Regierung beschwert hätten.
Ab Ende Februar 1933 griffen SA-Trupps erneut jüdische Geschäftsinhaber an, plünderten ihre Läden, misshandelten ihre Inhaber, verschleppten und ermordeten einige von ihnen. Nach den Reichstagswahlen vom 5. März, bei denen die NSDAP die absolute Mehrheit verfehlte, nahmen solche unorganisierten Übergriffe zu. Bis Ende März wurden jüdische Geschäfte, Arzt- und Anwaltspraxen in einigen deutschen Großstädten zwangsweise geschlossen, mehrere Inhaber beraubt und vertrieben. Am 9. März nahmen SA-Angehörige im Berliner Scheunenviertel Dutzende osteuropäischer Juden fest und misshandelten sie in den Kellern ihrer Stationen. In Magdeburg besetzten SA-Angehörige jüdische Geschäfte, Kaufhäuser und Hotels und schikanierten deren Kunden oder Gäste. Am 11. März 1933 organisierte die nationalsozialistische Führung des Freistaates Braunschweig unter Dietrich Klagges und Friedrich Alpers in Braunschweig den sogenannten Warenhaussturm
. In Kiel wurde am 12. März der Rechtsanwalt Wilhelm Spiegel ermordet. In Straubing wurde am 15. März der jüdische Händler Otto Selz entführt und ermordet. In Göttingen wurden am 28. März einige jüdische Läden und die örtliche Synagoge angegriffen und beschädigt.
Innenminister Wilhelm Frick telegrafierte am 31. März an alle Polizeidienststellen, in SA-Uniformen verkleidete Kommunisten seien die Täter. In vielen weiteren Städten wurden bis Ende März Gerichtsgebäude gestürmt, jüdische Richter und Anwälte aus Gerichtssälen und Büros gezerrt und meist verprügelt, um die Justiz so vom System jüdischer Rechtsverdreher zu säubern
.
Am 9. März forderte Hitler gemäß früheren deutschnationalen Forderungen von Frick eine bewusst völkische Gesetzgebung
gegenüber den osteuropäischen Juden mit einem Einwanderungsverbot und Teilausweisungen nicht eingebürgerter Juden. Am 16. März befolgte Frick die Anweisung mit einem sinngemäßen Runderlass an alle Landesregierungen.
Wikipedia.org/Judenboykott
7. April 1933
Gesetz zur Gleichschaltung der Länder wird erlassen
Das Zweite Gesetz zur Gleichschaltung der Länder mit dem Reich vom 7. April 1933 setzt in den Ländern Reichsstatthalter ein, die die Landesregierungen ernennen. Damit ist die parlamentarisch-demokratische Ordnung der Weimarer Republik nahezu abgeschafft. Ein Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums wird erlassen.
Zweites Gesetz zur Gleichschaltung der Länder mit dem Reich. Vom 7. April 1933.
Die Reichsregierung hat das folgende Gesetz beschlossen, das hiermit verkündet wird:
§ 1 (1) In den deutschen Ländern, mit Ausnahme von Preußen, ernennt der Reichspräsident auf Vorschlag des Reichskanzlers Reichsstatthalter. Der Reichsstatthalter hat die Aufgabe, für die Beobachtung der vom Reichskanzler aufgestellten Richtlinien der Politik zu sorgen. Ihm stehen folgende Befugnisse der Landesgewalt zu:
1. Ernennung und Entlassung des Vorsitzenden der Landesregierung und auf dessen Vorschlag der übrigen Mitglieder der Landesregierung;
2. Auflösung des Landtags und Anordnung der Neuwahl vorbehaltlich der Regelung des § 8 des Vorläufigen Gleichschaltungsgesetzes vom 31. März 1933 (Reichsgesetzbl. I S. 153);
3. Ausfertigung und Verkündung der Landesgesetze einschließlich der Gesetze, die von der Landesregierung gemäß § 1 des Vorläufigen Gleichschaltungsgesetzes vom 31. März 1933 (Reichsgesetzbl. I S. 153) beschlossen werden. Artikel 70 der Reichsverfassung vom 11. August 1919> findet sinngemäß Anwendung;
4. auf Vorschlag der Landesregierung Ernennung und Entlassung der unmittelbaren Staatsbeamten und Richter, soweit sie bisher durch die oberste Landesbehörde erfolgte;
5. das Begnadigungsrecht.
(2) Der Reichsstatthalter kann in der Sitzungen der Landesregierung den Vorsitz übernehmen.
(3) Artikel 63 der Reichsverfassung vom 11. August 1919 bleibt unberührt.
§ 2 (1) Der Reichsstatthalter darf nicht gleichzeitig Mitglied einer Landesregierung sein. Er soll dem Lande angehören, dessen Staatsgewalt er ausübt. Er hat seinen Amtssitz am Sitze der Landesregierung.
(2) Für mehrere Länder, deren jedes weniger als 2 Millionen Einwohner hat, kann ein gemeinsamer Reichsstatthalter, der Angehöriger eines dieser Länder sein soll, ernannt werden. Den Amtssitz bestimmt der Reichspräsident.
§ 3 (1) Der Reichsstatthalter wird für die Dauer einer Landtagsperiode ernannt. Er kann auf Vorschlag des Reichskanzlers vom Reichspräsidenten jederzeit abberufen werden.
(2) Auf das Amt des Reichsstatthalters finden die Vorschriften des Reichsministergesetzes vom 27. März 1930 (Reichsgesetzbl. I S. 96) sinngemäß Anwendung. Die Dienstbezüge gehen zu Lasten des Reichs, die Festsetzung ihrer Höhe bleibt vorbehalten.
§ 4 Mißtrauensbeschlüsse des Landtags gegen Vorsitzende und Mitglieder von Landesregierungen sind unzulässig.
§ 5 (1) In Preußen übt der Reichskanzler die im § 1 genannten Rechte aus. Er kann die im § 1 Abs. 1 unter Ziffer 4 und 5 genannten Rechte auf die Landesregierung übertragen.
(2) Mitglieder der Reichsregierung können gleichzeitig Mitglieder der Preußischen Landesregierung sein.
§ 6 Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft. Entgegenstehende Bestimmungen der Reichsverfassung vom 11. August 1919 und der Landesverfassungen sind aufgehoben. Soweit Landesverfassungen das Amt eines Staatspräsidenten vorsehen, treten diese Bestimmungen mit der Ernennung eines Reichsstatthalters außer Kraft.
Berlin, den 7. April 1933.
Der Reichskanzler
Adolf Hitler
Der Reichsminister des Innern
Frick
Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums wird erlassen
Das Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums, kurz Berufsbeamtengesetz (BBG), wurde nach der Machtübernahme der Nationalsozialisten am 7. April 1933 erlassen und erlaubte es den neuen Machthabern im Deutschen Reich, jüdische und politisch missliebige Beamte aus dem Dienst zu entfernen. Ziele des unter Federführung von Wilhelm Frick veröffentlichten Gesetzes waren die Verwirklichung der rassenpolitischen Ziele der NSDAP und die Gleichschaltung des öffentlichen Dienstes. Das Gesetz wurde durch das alliierte Kontrollratsgesetz Nr. 1 betreffend die Aufhebung von NS-Recht vom 20. September 1945 aufgehoben.
Politische Gegner des Nationalsozialismus (Beamte, die nach ihrer bisherigen politischen Betätigung nicht die Gewähr dafür bieten, dass sie jederzeit rückhaltlos für den nationalen Staat eintreten
) konnten nach § 4 in den Ruhestand versetzt oder aus dem Dienst entlassen werden.
Ferner waren Beamte zu entlassen, die nach 1918 in ihren Beruf eingetreten waren, ohne die für die Laufbahn übliche Vorbildung nachweisen zu können. Diese wurden im Sprachgebrauch als Parteibuch-Beamte
bezeichnet.
§ 3 ist eines der bekanntesten Beispiele eines Arierparagraphen
Siehe Randnotiz:
Arier - deutschblütig
? … [Klick]. Als Beamte nicht arischer Abstammung
galten nach § 3 (1) der Ersten Verordnung zur Durchführung des Gesetzes zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums
schon diejenigen, die nur einen jüdischen Großelternteil im Stammbaum hatten. Sie konnten nunmehr entlassen oder vorzeitig in den Ruhestand versetzt werden. Nach § 3 (2) sollten jedoch nicht arische
Beamte im Dienst belassen werden, wenn sie schon vor August 1914 verbeamtet worden waren (Altbeamtenregel), oder die im Weltkrieg an der Front für das Deutsche Reich oder für seine Verbündeten gekämpft haben oder deren Vater oder Söhne im Weltkrieg gefallen sind. Die Ausnahmeregelung für Frontkämpfer wurde als Frontkämpferprivileg
bezeichnet. Diese Klausel hatte der Reichspräsident Paul von Hindenburg in einem Schreiben an Adolf Hitler als Ausnahmeregelung eingefordert.
Wikipedia.org/Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums
10. April 1933
Der Feiertag der nationalen Arbeit wird eingeführt
Adolf Hitler erklärt den 1. Mai als Feiertag der nationalen Arbeit
zum Staatsfeiertag.
Der Versuch der Weimarer Nationalversammlung, am 15. April 1919 den 1. Mai zum gesetzlichen Feiertag zu bestimmen, endete bereits 1919. Für das Gesetz, das nur auf den 1. Mai 1919 beschränkt war, stimmten SPD, DDP und Teile des Zentrums. Während die bürgerlich-rechte Opposition (DNVP, DVP) sowie weite Teile des Zentrums die Einführung des Tages der Arbeit als Feiertag überhaupt ablehnten, ging der USPD das Gesetz nicht weit genug, sie forderte zusätzlich die Einführung des 9. Novembers als Revolutionsfeiertag. Der sogenannte Blutmai (Berlin 1929) ließ die Widersprüche zwischen KPD und SPD deutlich werden.
In der Zeit des Nationalsozialismus wurde der 1. Mai ab 1933 durch die Nationalsozialisten zum gesetzlichen Feiertag. Das Reichsgesetz vom 10. April 1933 benannte ihn als Tag der nationalen Arbeit
. Am 2. Mai 1933 wurden die Gewerkschaften in Deutschland gleichgeschaltet und die Gewerkschaftshäuser gestürmt. Im Jahr 1934 wurde der 1. Mai durch eine Gesetzesnovelle zu einem Nationalen Feiertag des deutschen Volkes
erklärt.
Am 1. Mai 1933 hält Adolf Hitler eine Ansprache vor Hunderttausenden von Menschen auf dem Tempelhofer Feld. Der Massenaufmarsch ist mit der damaligen grossen Angst vor Entlassungen zu erklären und damit, dass die Auszahlung des Lohns verknüpft wurde mit der Teilnahme an der Demonstration und den Kundgebungen. Der Tag wird vom nationalsozialistischen Regime erstmals zum »Tag der nationalen Arbeit« und damit zum gesetzlichen Staatsfeiertag bei voller Lohnfortzahlung erklärt.
– Ronnie Grob, NZZ 1. September 2016
26. April 1933
Die Geheime Staatspolizei wird auf Erlass Hermann Görings gebildet
Ein Erlass des kommissarischen preußischen Innenministers Hermann Göring führt zur Bildung des Geheimen Staatspolizeiamtes, der Keimzelle der später auf das gesamte Reich ausgeweiteten Gestapo.
Die Geheime Staatspolizei, auch kurz Gestapo genannt, war ein kriminalpolizeilicher Behördenapparat und die Politische Polizei während der Zeit des Nationalsozialismus von 1933 bis 1945. Sie entstand kurz nach der Machtergreifung der NSDAP 1933 aus der Preußischen Geheimpolizei sowie aus den entsprechenden Bereichen der Polizei der Länder der Weimarer Republik. 1939 wurde die Gestapo in das Reichssicherheitshauptamt (RSHA) (Amt IV) eingegliedert. Als Instrument der NS-Regierung besaß sie weitreichende Machtbefugnisse bei der Bekämpfung politischer Gegner. In den Nürnberger Prozessen wurde sie zu einer verbrecherischen Organisation erklärt.
Am 30. Januar 1933 ernannte Reichspräsident Paul von Hindenburg Adolf Hitler zum Reichskanzler, der wiederum Hermann Göring als Reichskommissar für das preußische Innenministerium in sein Kabinett berief. Dieser bestimmte seinerseits am selben Tag den Leiter der politischen Polizeitruppe des preußischen Innenministeriums (3 Referate der Abteilung II), Rudolf Diels, zum Leiter der Abteilung I A, der politischen Polizei Preußens, deren Hauptaufgabe die Beobachtung und Bekämpfung politischer Gegner war. Am 3. März 1933 hob eine preußische Ministerialverordnung die bis dahin geltenden Kompetenzbeschränkungen der Polizei auf. Damit war ein erster Schritt zur Entlassung der Gestapo aus der Bindung an die Gesetze vollzogen. Am 11. April wurde Göring auch preußischer Ministerpräsident. Mit seinem Erlass vom 26. April 1933 wurde die Preußische Geheimpolizei aus dem Polizeiapparat ausgegliedert und das Geheime Staatspolizeiamt (Gestapa) gebildet, welches dem preußischen Minister des Innern, Hermann Göring, direkt unterstellt war und die Stellung einer Landespolizeibehörde hatte. Diels sagte einmal über die Bezeichnung Gestapa/Gestapo, sie sei eine selbstständige Erfindung der Reichspost gewesen, die den langen Namen der Dienststelle eigenmächtig abgekürzt und die verwendeten Laufstempel damit versehen habe. Mit dem zweiten Gestapo-Gesetz vom 30. November 1933 wurde die Gestapo ein völlig selbstständiger Zweig der inneren Verwaltung, welche direkt dem Ministerpräsidenten (Göring) unterstellt war. Mit Erlass vom 9. März 1934 übertrug Göring auch die oberste Leitung der Landespolizei vom Amt des Preußischen Innenministers auf das Amt des Preußischen Ministerpräsidenten, bevor mit Wirkung vom 1. Mai 1934 Wilhelm Frick auch preußischer Innenminister wurde.
In den ersten Jahren der NS-Herrschaft war der Machtkampf um die Leitung der politischen Polizei im Reich noch nicht entschieden. Von 1933 bis 1936 kam es zu Rivalitäten bezüglich der Umstrukturierung und Leitung der Polizeieinheiten, vor allem zwischen Hermann Göring, Heinrich Himmler und Reichsinnenminister Wilhelm Frick. Himmler hatte, ausgehend von Bayern, bis April 1934 nach und nach die Zuständigkeiten für die politische Polizei in den nicht-preußischen Ländern (bis auf das kleine Schaumburg-Lippe, welches erst nach Preußen folgte) auf seine Person vereinigt.
Am 1. April 1934 wurde Diels als preußischer Gestapo-Chef entlassen und am 20. April 1934 wurde Heinrich Himmler Inspekteur und stellvertretender Chef der preußischen Gestapo, tatsächlich hatte er aber schon die Befehlsgewalt. Die direkte Leitung wurde an Reinhard Heydrich, zuvor Chef der Bayrischen Politischen Polizei und dort Himmler unterstellt, übergeben. Jetzt entwickelte sich die Gestapo zu einer flächendeckenden Großorganisation zur Bespitzelung der Bevölkerung und Ausschaltung von Regimegegnern, die eng mit der SS verwoben war. Organisatorisch und rechtstechnisch wurde sie dabei stark durch Heydrichs Stellvertreter Werner Best geprägt. Göring versuchte noch, die Gestapo in Preußen wieder unter seine Kontrolle zu bekommen, aber am 20. November 1934 sah er sich genötigt, Himmler die Geschäfte der gesamten preußischen Geheimen Staatspolizei unter dessen alleiniger Verantwortung ihm gegenüber zu übertragen. Göring konzentrierte sich auf den Ausbau der Luftwaffe.Wikipedia.org/Geheime Staatspolizei
29. April 1933
Hermann Göring gründet den Reichsluftschutzbund
Hermann Göring gründet den Reichsluftschutzbund, der seine Mitglieder über luftschutzmäßige Vorbeugung, Brandbekämpfung, den Schutz vor Gasangriffen, Erste Hilfe und das Meldewesen ausbildet.
Der Reichsluftschutzbund (RLB) war ein öffentlicher Verband für den deutschen Luftschutz in der Zeit des Nationalsozialismus. Die Aufgaben des RLB wurden nach 1952 vom Bundesluftschutzverband (BLSV) übernommen, der später in Bundesverband für den Selbstschutz (BVS), umbenannt wurde.
Der RLB diente mit seinem engen Netz an Luftschutzwarten neben der praktischen und psychologischen Vorbereitung auf einen Luftkrieg sowie der Anleitung der Selbstschutzes der Bevölkerung während und nach Luftangriffen auch der politischen und polizeilichen Kontrolle der Bevölkerung.
Der Bund wurde am 29. April 1933 von Hermann Göring gegründet und unterstand zugleich Görings Reichsluftfahrtministerium. Im Bund waren unter anderem der seit 1927 existierende Verein Deutscher Luftschutz (DLS) und die Deutsche Luftschutzliga (seit 1931) zwangsweise zusammengeführt worden. Mit dem RLB hatten alle in der Weimarer Republik gegründeten Luftschutzvereine aufgehört zu existieren. Nach Kriegsbeginn wurde der RLB zur Körperschaft des öffentlichen Rechts umgeformt. 1944 wurde er in die NSDAP überführt.
Im Jahre 1939 waren etwa 15 Millionen Mitglieder im RLB organisiert. Es existierten 75.300 Dienststellen; 820.000 Amtsträger taten ihren Dienst im RLB (davon 280.000 Frauen). Die Mitglieder wurden in 3.800 Schulen von mehr als 28.000 Lehrern ausgebildet. Das Ausbildungsprogramm umfasste das luftschutzmäßige Herrichten eines Hauses und der Wohnung, Brandbekämpfung, Gasschutz, Erste Hilfe, Meldewesen. Zur Teilnahme an den Ausbildungsveranstaltungen des RLB konnte jeder durch das Luftschutzgesetz vom 26. Mai 1935 verpflichtet werden.
Das offizielle Presseorgan des RLB war Die Sirene. Illustrierte Zeitschrift des Reichsluftschutzbundes, welche von 1933 bis 1944 im Deutschen Verlag, vormals Ullstein, erschien.
Den Amtsträgern des RLB wurde eine Dienstbekleidung in graublauem Tuch verliehen, zu der ein eigens dafür entworfenes Hoheitsabzeichen gehörte. Das Hoheitszeichen wurde am linken Unterärmel und an der Mütze getragen.Wikipedia.org/Reichsluftschutzbund
1. Mai 1933
Der 1. Mai wird gesetzlicher Feiertag
Der Tag der nationalen Arbeit
wird als gesetzlicher Feiertag begangen.
Als Tag der nationalen Arbeit wurde in der Zeit des Nationalsozialismus der Erste Mai am 1. Mai 1933 bezeichnet. Seit 1934 wurden die Maifeiern als Nationalfeiertag des Deutschen Volkes begangen. Zur Vereinnahmung der Arbeiter hat die NSDAP den früheren Kampftag der internationalen Arbeiterklasse national umgedeutet und den 1. Mai zu einem gesetzlichen Feiertag erklärt. Von Anfang an, dem 1. Mai 1933, wurde die Feier mit der Zerschlagung der freien Gewerkschaften verbunden – so wurden auch die Gewerkschaftshäuser am 2. Mai 1933 durch NSBO, SA und SS besetzt.
Nach dem Beginn der nationalsozialistischen Herrschaft versuchten die verschiedenen Richtungsgewerkschaften, sich den neuen Verhältnissen bis zur Grenze der programmatischen Selbstaufgabe anzupassen. Auch der Versuch, mit dem Führerkreis der vereinigten Gewerkschaften eine einheitliche Organisation zu schaffen, war von der Bereitschaft zur Mitarbeit an der nationalen Revolution
getragen.
In Verhandlungen der NSBO mit den freien Gewerkschaften hatten die Nationalsozialisten schon zuvor keinen Zweifel daran gelassen, dass eine Arbeiterorganisation zukünftig ein gänzlich anderes Gesicht bekommen würde. Es würde etwa keine Wahl von Funktionären mehr geben und auch Tarifverträge zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern würden der Vergangenheit angehören. Für die Lohnfrage wäre der Staat zuständig.
Für die Nationalsozialisten bedenklich war, dass die Betriebsratwahlergebnisse vom März 1933 keineswegs den politischen Umschwung widerspiegelten. Nach wie vor waren die freien Gewerkschaften die mit großem Abstand stärkste Organisation.
Dennoch rechneten die Gewerkschaften lange nicht wirklich ernsthaft mit ihrer Zerschlagung. Dazu trug auch bei, dass die neue nationalsozialistisch geführte Regierung Anfang April ankündigte, den 1. Mai als Tag der nationalen Arbeit zu einem offiziellen Feiertag mit voller Lohnfortzahlung zu machen. Ein alter Traum der Arbeiterbewegung schien damit erfüllt. Die SPD hatte in den Jahren der Weimarer Republik mit Rücksicht auf die bürgerlichen Koalitionspartner stets auf einen derartigen Vorstoß verzichtet.
Den Nationalsozialisten ging es dabei keineswegs um eine Aussöhnung mit der sozialistischen Arbeiterbewegung – vielmehr sollten die Feiern Auftakt zu deren Zerschlagung sein. Joseph Goebbels notierte am 24. März 1933 in sein Tagebuch: Ich bringe als ersten Gesetzentwurf die Erklärung des 1. Mai zum nationalen Feiertag des deutschen Volkes durch und wurde vom Kabinett mit seiner Durchführung beauftragt. Wir werden das in größtem Rahmen aufziehen und zum ersten Mal das ganze deutsche Volk in einer einzigen Demonstration zusammen fassen. Von da ab beginnt dann die Auseinandersetzung mit den Gewerkschaften. Wir werden nicht eher Ruhe bekommen, bis sie restlos in unserer Hand sind.
Bereits am 29. März wurde insgeheim ein Aktionskomitee zum Schutz der deutschen Arbeit unter Leitung von Robert Ley und Reinhold Muchow gebildet. Die eigentliche Leitung lag in der Hand von Muchow. Das Komitee erarbeitete einen detaillierten Plan zur Zerschlagung der Gewerkschaften. Hauptakteure der Aktionen am 2. Mai sollten die NSBO sein. Unterstützt werden sollte diese von SA und SS. Diese sollten die Gewerkschaftshäuser besetzen und Verhaftungen vornehmen.
Die Maifeiern wurden als propagandistisches Großereignis geplant. Die Funktionäre der Partei erhielten den Auftrag, überall im Reich große Versammlungen zu organisieren. Für die zentrale Veranstaltung in Berlin wurde eigens eine beeindruckende Kulisse in Auftrag gegeben. Albert Speer entwarf eine Zusammenstellung von dreimal drei großen Flaggen. Sechs davon waren 15 Meter und eine 20 Meter lang. Diese hingen an Masten hinter einer dreiteiligen Tribüne. In der Mitte befand sich das erhöhte Podest für Hitler. Die Flaggen sollten mit großen Scheinwerfern beleuchtet werden.
Am 1. Mai 1933 wurde der Feiertag mit großem Aufwand begangen. Goebbels proklamierte zuvor:
Ehret die Arbeit und achtet den Arbeiter! (…) Bekränzt eure Häuser und die Straßen der Städte und Dörfer mit frischem Grün und den Farben des Reiches (…) Deutsche aller Stände, Stämme und Berufe, reicht euch die Hände! Geschlossen marschieren wir in die neue Zeit hinein.
An den Gewerkschaftshäusern der freien Gewerkschaften wurden schwarz-weiß-rote Flaggen aufgezogen.Wikipedia.org/Tag_der_nationalen_Arbeit
2. Mai 1933
Die Gewerkschaften werden verboten
Die Gewerkschaften werden in Deutschland verboten. Die SA besetzt Gewerkschaftshäuser und verhaftet Mitglieder.
Zeitlich parallel zu den Vorbereitungen der Maifeiern war auf Anweisung der NSDAP von dem Aktionskomitee zum Schutz der deutschen Arbeit
unter Leitung von Robert Ley die Gleichschaltung der Gewerkschaften in die Wege geleitet worden. In einer präzise vorbereiteten Aktion besetzten um 10 Uhr SS und SA reichsweit Büros, Banken und Redaktionshäuser der im ADGB organisierten Freien Gewerkschaften. Um 10 Uhr besetzen, wie geplant, alle Häuser des ADGB, des AfA-Bundes und ihrer Mitgliedsgewerkschaften. Führende Funktionäre der freien Gewerkschaften werden in Schutzhaft
genommen und die Gewerkschaftsvermögen beschlagnahmt. An die übrigen Angestellten erging die Aufforderung, unter NSBO-Kommissaren loyal weiterzuarbeiten.
Die gewaltsame Zerschlagung der freien Gewerkschaften bildete damit einen Höhepunkt der bereits im Laufe des Frühjahrs 1933 in weiten Bereichen vollzogenen Unterdrückung und Verfolgung der organisierten Arbeiterschaft. Der Befehl für diese Zerschlagungsaktion wurde bereits am 21. April ausgegeben und deutete auch darauf hin, dass der ADGB mit diesem Zeitpunkt gedemütigt werden sollte. Der 1. Mai, erstmals als offizieller Feiertag begangen, diente zur Demonstration der vorgeblichen Einheit von Nationalsozialisten und Arbeiterschaft. Der ADGB hatte am 15. bzw. 19. April zur Teilnahme an den nationalsozialistischen Maifeiern aufgerufen. Einen Tag nach der gelungenen Inszenierung im gesamten Reich hofften manche Gewerkschafter, nun hätten die Gewerkschaften ihren anerkannten Platz im Neuen Staat
gefunden, doch die Realität der Diktatur holte sie ein; die freien Gewerkschaften wurden zerschlagen, die anderen Richtungsgewerkschaften zur Gleichschaltung gezwungen.
Bei der Besetzung der Gewerkschaftshäuser wurden die führenden Funktionäre verhaftet. Es kam dabei zu Brutalitäten und vereinzelt zu Morden an Gewerkschaftsfunktionäre. Außer den Verhafteten - Bundesvorstand, Verbandsvorsitzende und Bezirkssekretäre - mussten die meisten Gewerkschaftsangestellten nach den Besetzungsaktionen jedoch ihre Arbeit unter Aufsicht von NS-Kommissaren für einige Zeit fortsetzen, nicht zuletzt, um Unruhe und Widerstand unter den Mitgliedern zu verhindern.
Als Ersatzorganisation wurde am 10. Mai durch Robert Ley die Deutsche Arbeitsfront
(DAF) gegründet, die die gleichgeschalteten Arbeiter- und Angestelltenverbände unter sich vereinte. Angestellte und hauptamtliche Funktionäre der Gewerkschaften wurden, soweit sie nicht inhaftiert oder emigriert waren, sich auf der Flucht befanden oder ermordet wurden, zumeist aus ihren bisherigen Beschäftigungsverhältnissen wegen staatsfeindlicher Einstellung
entlassen. AdsD-Archiv der sozialen Demokratie
10. Mai 1933
Gründung der Deutschen Arbeitsfront
Die Nationalsozialisten gründen die Deutsche Arbeitsfront (DAF) als Einheitsverband der Arbeitnehmer und Arbeitgeber mit dem Vermögen der zerschlagenen Gewerkschaften. Das Streikrecht ist zugleich abgeschafft.
Die Nationalsozialisten verbrennen auf dem Opernplatz in Berlin 20.000 Bücher missliebiger Autoren (Bücherverbrennung).
Die Deutsche Arbeitsfront (DAF) war in der Zeit des Nationalsozialismus der Einheitsverband der Arbeitnehmer und Arbeitgeber.
Die DAF wurde am 10. Mai 1933 nach Auflösung der freien Gewerkschaften gegründet. Deren Vermögen wurde zugunsten der DAF beschlagnahmt und das Streikrecht abgeschafft. Die Berufsverbände der Angestellten und der Arbeiter wurden durch staatliche Anordnung zusammengeführt. Das Gesetz zur Ordnung der nationalen Arbeit vom 20. Januar 1934 legitimierte die DAF rechtlich. Im Oktober 1934 wurde die DAF offiziell der NSDAP angeschlossen. Sie war nach dem Führerprinzip, bis hinab zum Blockwart, gegliedert. Der DAF-Führer war der Reichsleiter der NSDAP, Robert Ley. Die DAF bestand aus 18 Reichsbetriebsgemeinschaften (später reorganisiert in 16 Fachämter) und 33 Gauwaltungen. Sie bestand de facto bis zum Kriegsende im Mai 1945 und hatte 22 Millionen Mitglieder. Mit dem Kontrollratsgesetz Nr. 2 vom 10. Oktober 1945 wurde die Deutsche Arbeitsfront durch den Alliierten Kontrollrat verboten und ihr Eigentum beschlagnahmt.
Die DAF sollte die deutschen Arbeiter in das neue Dritte Reich
integrieren und damit ihren bisherigen Organisationen den Boden entziehen. Vor 1932 hatte die NS-Betriebszellenorganisation (NSBO) nur geringe Erfolge. Viele ehemalige Anhänger des Strasser-Flügels, die nun in der NSBO waren, waren antikapitalistisch eingestellt und forderten, aus der NSBO eine nationalsozialistische Gewerkschaft zu machen. Nach der Reichstagswahl März 1933 besetzten sie in mehr als 160 Städten die Gewerkschaftsgebäude. Anfang April übertrug Hitler Robert Ley die Aufgabe, die wilden Aktivitäten der NSBO zu beenden und die bisherigen Gewerkschaften zu zerschlagen. Ley beauftragte die NSBO, SA, SS und Gauleiter mit einer Aktion gegen die Gewerkschaftsführer, die daraufhin am 2. Mai in ganz Deutschland festgenommen wurden.
Obwohl jeder Arbeitnehmer zur Kontrolle ein Arbeitsbuch haben musste und es eine Verordnung gab, einen Beitrag von jedem Arbeiter direkt vom Lohnkonto (im Durchschnitt monatlich 1,5 bis 2 Reichsmark) abzuziehen, bejahten die Arbeiter und Angestellten die DAF: Die Sicherheit des Arbeitsplatzes und die Reglementierung aller Schichten bewirkte eine psychische Egalisierung, welche von unteren Sozialklassen als positiv bewertet wurde. Allerdings gab es erhebliche Widerstände gegen die anfänglichen Versuche der DAF, sozialpolitische Besserungen durchzusetzen. Im Juni 1933 wurden Treuhänder der Arbeit
eingeführt, die der Dienstaufsicht des Reichsarbeitsministeriums unterstanden. Im November 1933 wurde ein Aufruf an alle schaffenden Deutschen
veröffentlicht zur Eingrenzung der Ambitionen von Robert Ley, der außerdem von Reichsarbeitsminister Franz Seldte, Reichswirtschaftsminister Kurt Schmitt und dem Parteibeauftragten für Wirtschaftsfragen Wilhelm Keppler unterzeichnet wurde. Damit wurden endgültig alle Hoffnungen auf eine berufsständische oder gewerkschaftliche Interessenvertretung bzw. Kompetenzen in der Arbeits- und Sozialpolitik durch die DAF begraben.
Am 24. Oktober 1934 unterschrieb Hitler eine von Ley vorgelegte Verordnung:
Das Ziel der Deutschen Arbeitsfront ist die Bildung einer wirklichen Volks- und Leistungsgemeinschaft aller Deutschen. Sie hat dafür zu sorgen, dass jeder einzelne seinen Platz im wirtschaftlichen Leben der Nation in der geistigen und körperlichen Verfassung einnehmen kann, die ihn zur höchsten Leistung befähigt und damit den größten Nutzen für die Volksgemeinschaft gewährleistet
– Hitler, Verordnung über Wesen und Ziel der DAF, 1934, § 2
Am 29. August 1936 wurde der Leistungskampf der deutschen Betriebe vom Amt für soziale Selbstverantwortung der DAF ins Leben gerufen
. Dieser Leistungskampf
diente zur Prämierung nationalsozialistischer Musterbetriebe
. Dabei wurden die Kriterien von Jahr zu Jahr immer mehr ausgerichtet auf die Umstellung der Betriebe auf Rüstungsproduktion.
Wikipedia.org/Deutsche Arbeitsfront
Bücherverbrennung auf dem Opernplatz in Berlin
Die Bücherverbrennung in Deutschland am 10. Mai 1933 war eine von der Deutschen Studentenschaft geplante und inszenierte Aktion, bei der Studenten, Professoren und Mitglieder nationalsozialistischer Parteiorgane die Werke von ihnen verfemter Autoren ins Feuer warfen. Sie fand unter der Führung des Nationalsozialistischen Deutschen Studentenbundes (NSDStB) auf dem ehemaligen Berliner Opernplatz (seit 1947 Bebelplatz; benannt nach August Bebel) und in 21 weiteren deutschen Universitätsstädten statt.
Die öffentlichen Bücherverbrennungen waren der Höhepunkt der sogenannten Aktion wider den undeutschen Geist
, mit der kurz nach der Machtergreifung
der Nationalsozialisten, im März 1933, die systematische Verfolgung jüdischer, marxistischer, pazifistischer und anderer oppositioneller oder politisch unliebsamer Schriftsteller begann.
Der 10. Mai 1933 war als Höhepunkt der Aktion wider den undeutschen Geist
geplant. Alles sollte generalstabsmäßig durchgeführt werden, ein präziser Ablaufplan wurde an die örtlichen Studentenschaften durchgegeben: Zwischen 20:30 und 22 Uhr sollte eine Kundgebung der Studentenschaft im Auditorium der jeweiligen Universität die Aktion eröffnen, und nach Einbruch der Dunkelheit hatte ein Fackelzug die Bücher zum Verbrennungort zu führen, wo die Veranstaltung zwischen 23 und 24 Uhr mit dem eigentlichen Verbrennungsakt
endigen sollte. Die Studentenschaften wurden angehalten, diesen Ablaufplan genauestens einzuhalten und die Aktion möglichst aufwendig zu gestalten, da zwischen 23 und 24 Uhr eine Radio-Staffelreportage der Deutschen Welle geplant war. Auch die wörtliche Verlesung der Feuersprüche war verbindlich. In allen Städten waren bereits tagsüber die Scheiterhaufen aufgeschichtet worden, vor denen die Teilnehmer ein öffentlicher Vortrag erwartete, der meist von Professoren der jeweiligen Universität gehalten wurde. In Berlin sprach zusätzlich Propagandaminister Joseph Goebbels, der dem Ereignis damit eine offizielle Note verlieh.
Eine komplette Liste der verbrannten Bücher
zu erstellen ist unmöglich. Bereits die Liste Schöne Literatur
, die der Studentenschaft am 26. April 1933 vom Bibliothekar Herrmann als erste übermittelt wurde, wurde mit dem Vermerk Die Liste erhebt keinen Anspruch auf Ausschließlichkeit
versehen, was in der Folge wohl auch für die anderen Listen gegolten hat, sodass davon ausgegangen werden muss, dass die auf den schwarzen Listen
indizierten Werke nur den Kern der tatsächlich verbrannten Bücher darstellten. Die örtlichen Veranstalter hatten ausdrücklich jegliche Freiheit
vom DSt-Hauptamt zugestanden bekommen:
Als Grundlage für die symbolische Handlung im Verbrennungsakt ist die im folgenden gegebene Aufstellung zu benutzen und möglichst wörtlich die Rede des studentischen Vertreters zugrunde zu legen. Da es praktisch in den meisten Fällen nicht möglich sein wird, die gesamten Bücher zu verbrennen, dürfte eine Beschränkung auf das Hineinwerfen der in der folgenden Aufstellung angegebenen Schriften zweckmässig sein. Es wird dadurch nicht ausgeschlossen, dass trotzdem ein grosser Haufen Bücher verbrannt wird. Die örtlichen Veranstalter haben dabei jegliche Freiheit.
Dieses Rundschreiben des DSt-Hauptamts erklärte die Verbrennung der Werke folgender 15 Autoren, die in den neun Feuersprüchen genannt wurden, als verbindlich: Karl Marx, Karl Kautsky, Heinrich Mann, Ernst Glaeser, Erich Kästner, Friedrich Wilhelm Foerster, Sigmund Freud, Emil Ludwig, Werner Hegemann, Theodor Wolff, Georg Bernhard, Erich Maria Remarque, Alfred Kerr, Kurt Tucholsky und Carl von Ossietzky, jedoch fanden sich weder Sigmund Freud noch Theodor Wolff, Georg Bernhard oder Carl von Ossietzky auf den schwarzen Listen
.
Aufgrund der zugestandenen Freiheit
bei der Auswahl der Bücher nahm etwa die Universität Halle-Wittenberg in ihre Liste zusätzlich noch Autoren wie Heinrich Heine, Klabund, Frank Wedekind, Albert Ehrenstein, Carl Zuckmayer und Friedrich Hollaender auf. Die Verbrennung von Werken Thomas Manns ist zumindest für Hannover, Hamburg, Göttingen und Köln belegt (obwohl in Köln der Germanist Ernst Bertram versucht hatte, gegen die Verbrennung zu intervenieren), ohne dass sich Thomas Mann auf der Liste Schöne Literatur
befunden hätte. Im Begleittext der Liste Geschichte
wurde die Entfernung sämtlicher pazifistischer, defätistischer und pro-bolschewistische Literatur eingefordert, ohne dass diese Werke einzeln aufgeführt waren.Wikipedia.org/Bücherverbrennung 1933 in Deutschland
(Bertolt Brecht: Die Bücherverbrennung)Als das Regime befahl, Bücher mit schädlichem Wissen öffentlich zu verbrennen, und allenthalben Ochsen gezwungen wurden, Karren mit Büchern zu den Scheiterhaufen zu ziehen, entdeckte ein verjagter Dichter, einer der besten, die Liste der Verbrannten studierend, entsetzt, daß seine Bücher vergessen waren. Er eilte zum Schreibtisch zornbeflügelt, und schrieb einen Brief an die Machthaber.
Verbrennt mich! schrieb er mit fliegender Feder, verbrennt mich! Tut mir das nicht an! Laßt mich nicht übrig! Habe ich nicht immer die Wahrheit berichtet in meinen Büchern? Und jetzt werd ich von euch wie ein Lügner behandelt! Ich befehle euch, Verbrennt mich!
27. Mai 1933
Tausend-Mark-Sperre gegen Österreich
Die deutsche Reichsregierung unter Adolf Hitler will mit der Tausend-Mark-Sperre in Österreich den Sturz der Regierung unter Engelbert Dollfuß erzwingen. Für jede Reise in das Nachbarland werden 1.000 Reichsmark Gebühr vom Touristen abverlangt.
Die Tausend-Mark-Sperre war eine Wirtschaftssanktion, die am 27. Mai 1933 von der deutschen Reichsregierung gegen Österreich verhängt worden war. Deutsche Staatsbürger mussten fortan beim Grenzübertritt nach Österreich dem Deutschen Reich eine Gebühr von 1.000 Reichsmark zahlen.
Ziel war die Schwächung der österreichischen Wirtschaft, die schon zu dieser Zeit stark vom Tourismus abhängig war. Die Sperre wurde nach dem Juliabkommen vom 11. Juli 1936 wieder aufgehoben.
Durch die Maßnahme sollte der Sturz des zu diesem Zeitpunkt schon diktatorisch agierenden Bundeskanzlers Engelbert Dollfuß herbeigeführt werden. Vorgeschobener Auslöser der Maßnahme war die Ausweisung des bayerischen Justizministers Hans Frank aus Österreich. Frank gehörte zu den führenden Nationalsozialisten im Deutschen Reich, er zählte zur Alten Garde Hitlers.
Die finanzielle Hürde erwies sich als wirksam. Der Anteil deutscher Touristen am österreichischen Fremdenverkehr betrug 1932 ca. 40 %. Die Gesamtzahl der Übernachtungen sank von 19,9 Mio. im Jahr 1932 auf 16,5 Mio. im darauffolgenden Jahr. Der Tiefpunkt wurde im Jahr 1934 mit 15,9 Mio. Nächtigungen erreicht. Allein in Tirol wurde ein Rückgang der Übernachtungen von 4,4 Millionen (in den Jahren 1929/1933) auf 500.000 (in den Jahren 1933/38) verzeichnet. Die Sperre hatte auch massive Auswirkungen auf die Universitätslandschaft. Nicht nur an der Universität Graz waren viele reichsdeutsche Studenten immatrikuliert gewesen, die danach zu Hunderten wieder an deutsche Universitäten wechselten.
Die österreichische Regierung entwickelte eine Reihe von Maßnahmen, um dem starken Nächtigungsrückgang entgegenzuwirken, während von einzelnen Fremdenverkehrsgemeinden mit Forderungen nach einer Einigung mit Deutschland interveniert wurde. Neben massiven Unterstützungen für die marode Hotellerie wurde die Fremdenverkehrswerbung in anderen Quellgebieten intensiviert, großangelegte Kinderferienaktionen gestartet, Vergünstigungen für längere Reisen mit der Österreichischen Bahn angeboten und Druck auf Beamte ausgeübt, ihren Urlaub in Österreich zu verbringen (bis hin zu zusätzlichen Urlaubstagen, abhängig von der Destination). Zahlreiche lokale Projekte erhöhten die Attraktivität von österreichischen Reisezielen. Eines der bedeutendsten Beispiele ist die 1935 eröffnete Großglockner-Hochalpenstraße. Wikipedia.org/Tausend-Mark-Sperre
1. Juni 1933
Wiedereinführung des Abtreibungsparagraphen
Gesetz zur Wiedereinführung der §§ 219 und 220 des Strafgesetzbuches, die nun das öffentliche Ankündigen, Anpreisen und Ausstellen von Mitteln, Gegenständen und Verfahren zur Abtreibung und das öffentliche Anbieten eigener oder fremder Dienste zur Förderung von Abtreibungen unter Strafe stellten, also auch dann, wenn es dadurch zu keiner Abtreibung gekommen war. Vor 1933 waren Schwangerschaftsabbrüche vorwiegend mit Geld- und Gefängnisstrafen von weniger als drei Monaten geahndet worden; unter der NS-Herrschaft nahm der Anteil der höheren Gefängnisstrafen deutlich zu. Ab 26. Juli 1935 galt eine Anzeigepflicht für Schwangerschaftsunterbrechung, Fehlgeburt und Frühgeburt
vor der 32. Schwangerschaftswoche beim Gesundheitsamt, das die an das Reichsinnenministerium weiterleitete. Am 10. Oktober 1936 wurde durch einen Geheimerlass die Reichszentrale zur Bekämpfung der Homosexualität und der Abtreibung geschaffen.
Zu den ersten Gesetzen, die das NS-Regime nach der Machtergreifung 1933 erließ, gehörte die Wiedereinführung der §§ 219 und 220 des Strafgesetzbuches, die nun das öffentliche Ankündigen, Anpreisen und Ausstellen von Mitteln, Gegenständen und Verfahren zur Abtreibung und das öffentliche Anbieten eigener oder fremder Dienste zur Förderung von Abtreibungen unter Strafe stellten, also auch dann, wenn es dadurch zu keiner Abtreibung gekommen war. Vor 1933 waren Schwangerschaftsabbrüche vorwiegend mit Geld- und Gefängnisstrafen von weniger als drei Monaten geahndet worden; unter der NS-Herrschaft nahm der Anteil der höheren Gefängnisstrafen deutlich zu. Ab 26. Juli 1935 galt eine Anzeigepflicht für Schwangerschaftsunterbrechung, Fehlgeburt und Frühgeburt
vor der 32. Schwangerschaftswoche beim Gesundheitsamt, das die an das Reichsinnenministerium weiterleitete. Am 10. Oktober 1936 wurde durch einen Geheimerlass die Reichszentrale zur Bekämpfung der Homosexualität und der Abtreibung geschaffen.
1935 gründete Heinrich Himmler den Lebensborn e. V.Siehe März 1934: Im März 1934 gründete Himmler das Hilfswerk Mutter und Kind
, um Kinderreichtum in der SS zu unterstützen […], der sich zur Aufgabe machte, den Kinderreichtum in der SS zu unterstützen, jede Mutter guten Blutes zu schützen und zu betreuen und für hilfsbedürftige Mütter und Kinder guten Blutes zu sorgen
. Lebensborn gab unverheirateten wertvollen
Frauen die materielle Möglichkeit, ihre Kinder auszutragen, und bot ihnen so eine Alternative zum Schwangerschaftsabbruch.
Zugleich wurde der Zugang zu Verhütungsmitteln erschwert. Frauen guten Blutes
sollten Schwangerschaften künftig weder verhindern noch abbrechen können. Kinder von Jüdinnen oder anderen unerwünschten Gruppen durften dagegen ohne Angabe von Gründen abgetrieben werden. Mutterschaft galt nicht mehr als Privatsache, sondern wurde in den Dienst der NS-Politik (z. B. Bevölkerungspolitik) gestellt. Ihr Wert wurde durch eine Vielzahl öffentlicher Zeremonien unterstrichen. So feierte das Dritte Reich den Muttertag als nationales Fest mit offiziellen Ehrungen gebärfreudiger Mütter. Am Muttertag 1939 verlieh der Staat etwa drei Millionen Frauen das Ehrenkreuz der deutschen Mutter
.
Ab 1943 galt für Abtreibung die Todesstrafe, wenn die Lebenskraft des deutschen Volkes fortgesetzt beeinträchtigt
wurde, für die anderen Fälle der Abtreibung wurde die Zuchthausstrafe (bis fünfzehn Jahre) wieder eingeführt, gegen die Schwangere konnte sie allerdings nur in (im Gesetz nicht definierten) besonders schweren Fällen verhängt werden, gegen Dritte blieb in minder schweren Fällen Gefängnisstrafe möglich.
1950 wurde in der DDR das Gesetz über den Mutter- und Kinderschutz und die Rechte der Frau erlassen, das nach §11 einen Schwagerschaftsabruch bei medizinischer oder embryopathischer und in Ausnahmefällen ab 1965 auch sozialer Indikation erlaubte. Mit dem Gesetz über die Unterbrechung der Schwangerschaft von 1972 wurde der Schwangerschaftsabbruch legalisiert, wenn dieser unter vorheriger Beratung und Einhaltung weiterer gesetzlicher Bestimmugen innerhalb der ersten zwölf Woche von einen Arzt vorgenommen wurde.
In der Bundesrepublik veränderte die 68er-Bewegung, die Verbreitung der Antibabypille, eine geänderte Einstellungen zur Sexualethik und der nachlassende Einfluss der katholischen Kirche in Deutschland die Einstellung vieler Frauen und Männer zum Schwangerschaftsabbruch. Anfang der 1970er wurde im Rahmen einer Reform des Strafgesetzes öffentlich über die rechtliche Regelung von Schwangerschaftsabbrüchen diskutiert.
Die Titelseite der Zeitschrift Stern am 6. Juni 1971 – Wir haben abgetrieben! – bildete einen Höhepunkt in der Debatte und wurde zu einem Meilenstein des Kampfs gegen den Paragraphen 218 des Strafgesetzbuchs. Während insbesondere die katholische Kirche den grundsätzlichen Schutz des Fötus forderte, setzten sich Teile der Frauenbewegung für die komplette Streichung des Paragraphen 218 ein.
Auf politischer Ebene standen sich zwei Modelle gegenüber: Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion befürwortete eine Indikationsregelung
, die Schwangerschaftsabbrüche nur unter bestimmten medizinischen (z. B. bei Gefahr für das Leben der Mutter) und ethischen (z. B. im Fall einer Vergewaltigung) Voraussetzungen zuließ. SPD und FDP sprachen sich für eine Fristenregelung
aus, nach welcher Schwangerschaftsabbrüche grundsätzlich bis zur zwölften Schwangerschaftswoche straffrei sein sollten. Am 26. April 1974 entschied sich der Bundestag mit knapper Mehrheit für die Fristenregelung. Diese wurde aber ein Jahr später vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt, nachdem die CDU geklagt hatte. Am 6. Mai 1976 verabschiedete der Bundestag eine modifizierte Indikationsregelung als Kompromiss.
Geltendes Recht: Der Schwangerschaftsabbruch wird in Deutschland nach den §§ 218 ff. des Strafgesetzbuches (StGB) mit Freiheitsstrafe bedroht. Die Strafandrohung für Arzt und Schwangere hat jedoch zahlreiche Ausnahmen und Grenzen. Wikipedia.org/Schwangerschaftsabbruch#Deutschland
21. Juni 1933
SA-Leute beginnen den Terror der Köpenicker Blutwoche
SA-Leute beginnen den Terror der Köpenicker Blutwoche. Am Folgetag wird der SPD von den Nationalsozialisten deutschlandweit jede Betätigung verboten.
Die Köpenicker Blutwoche war eine Verhaftungs-, Folter- und Mordaktion der SA auf Zivilisten im Jahr 1933. Sie fand vom 21. bis zum 26. Juni 1933 im Berliner Stadtteil Köpenick statt und wurde von SA-Sturmbannführer Herbert Gehrke geleitet. Etwa 500 Gegner des Nationalsozialismus wurden dabei von der Köpenicker SA-Standarte 15 gefangengenommen, gedemütigt, gefoltert; ein Teil der Verfolgten wurde ermordet oder erlag den Folgen der Folterungen, etliche blieben dauerhaft körperlich und psychisch gezeichnet. Nach 1945 wurden Täter gerichtlich zur Verantwortung gezogen und verurteilt.
Die SA und andere NS-Institutionen gingen nach der Machtübernahme (Januar 1933) teils systematisch und teils mit spontanen Aktionen gegen politische Gegner vor; sie trieben unter anderem die Gleichschaltung und die Festigung der NS-Herrschaft voran. Bei den Reichstagswahlen vom 5. März 1933 hatten in Berlin SPD und KPD trotzdem zusammen 1.377.000 Stimmen erhalten.
Erstes Angriffsziel war die Wohnsiedlung Elsengrund am S-Bahnhof Köpenick. Als Anton Schmaus, einer der widerrechtlich Verhafteten des ersten Tages, in Notwehr drei SA-Männer niederschoss, hatten die Gewaltaktionen zuvor bereits ihren Anfang genommen. Die Gaststätten Demuth in Köpenick und Seidler im Siedlungsviertel Uhlenhorst, das ehemals dem Reichsbanner gehörende Wassersportheim in der Wendenschloßstraße sowie Bootshäuser in Grünau und das Amtsgerichtsgefängnis an der Puchanstraße waren Schauplätze, an denen Antifaschisten gefoltert wurden. Ein Teil der Verhafteten wurde nach Misshandlungen im Lokal Seidler ins Polizeipräsidium gebracht, von wo man manche wieder entließ.
Opfer waren Mitglieder von KPD und SPD, des Reichsbanners, des Deutschnationalen Kampfringes (DNVP), Juden, Gewerkschafter und Parteilose; unter ihnen der frühere Ministerpräsident von Mecklenburg-Schwerin Johannes Stelling, der Reichsbannerführer Paul von Essen, der Kreisleiter des Reichsbanners Richard Aßmann und die Kommunisten Karl Pokern, Karl Lange, Josef Spitzer, Paul Spitzer und Erich Janitzky oder den parteilosen Georg Eppenstein. Zahlreiche Personen starben an Verletzungen, die ihnen durch Folter zugefügt wurden, oder behielten bleibende gesundheitliche oder psychische Schäden. Die Angaben zu den Todesopfern schwanken zwischen 24 und 91, dabei bis zu 70 Vermisste. Manche Leichen der Opfer wurden in Säcken verschnürt in umliegende Gewässer und den Schmöckwitzer Wald geworfen. In den Säcken, die das Wasser der Dahme wenige Tage nach den Gräueltaten nahe der Grünauer Fähre anschwemmte, wurden unter anderen die oben erwähnten Johannes Stelling, Paul von Essen und Karl Pokern identifiziert.
Illegal und unter Lebensgefahr brachten Nazigegner die Wahrheit über das Massaker an die Öffentlichkeit, z. B. mit der Tarnschrift Luftschutz ist Selbstschutz
. Der Zentrumspolitiker Heinrich Krone protestierte beim Innenministerium, Pfarrer Ratsch beim NS-Bürgermeister, aber ohne Erfolg.
Am 25. Juli 1933 erging vom Reichsjustizminister Franz Gürtner für diese, wie andere mit der Machtergreifung
zusammenhängende Straftaten, ein Gnadenerweis
.
Wikipedia.org/Köpenicker Blutwoche
28. Juni 1933
Die Deutsche Demokratische Partei wird aufgelöst
Die Deutsche Demokratische Partei (DDP) wird im Rahmen der Gleichschaltung am 28. Juni 1933 aufgelöst.
Die Deutsche Demokratische Partei (DDP) war eine linksliberale Partei in der Weimarer Republik. Sie ging 1918 aus der Fortschrittlichen Volkspartei hervor, die 1917/1918 mit Friedrich von Payer an den letzten zwei Reichsregierungen des Kaiserreichs beteiligt war.
Nach der Konstituierung der Weimarer Republik hatte die DDP ab 1919 in wechselnden Koalitionen – beginnend mit der Weimarer Koalition – bei fast allen Reichsregierungen bis 1932 Anteil an den Kabinetten des ersten nach pluralistisch-demokratischen Richtlinien verfassten deutschen Staates.
Vor der Reichstagswahl 1930 (14. September 1930) vereinigte sich die DDP mit der Volksnationalen Reichsvereinigung, die zum nationalistischen und antisemitischen Jungdeutschen Orden gehörte. Die Partei nannte sich fortan Deutsche Staatspartei (DStP) und behielt den Namen bei, obwohl die Volksnationalen schon bald wieder die Partei verließen. Wegen der Volksnationalen hatten Mitglieder des linken DDP-Flügels ihre Partei verlassen und gegen Ende der Republik die parlamentarisch erfolglose Radikaldemokratische Partei gegründet.
Nach der Machtergreifung der Nationalsozialisten wurde die Deutsche Staatspartei im Rahmen der Gleichschaltung am 28. Juni 1933 aufgelöst.
Keine andere Partei identifizierte sich so uneingeschränkt mit der parlamentarischen Demokratie der Weimarer Republik wie die DDP; keine andere Partei bekannte sich so eindeutig zu individueller Freiheit und sozialer Verantwortung. Mit Hugo Preuß, Max Weber, Friedrich Naumann (1860–1919; er wurde auf dem 1. Parteitag im Juli 1919 zum DDP-Vorsitzenden gewählt) und mit Conrad Haußmann (1857–1922, Vizepräsident und Vorsitzender des Verfassungsausschusses der Nationalversammlung) kamen die entscheidenden Gestalter der Weimarer Verfassung aus den Reihen der DDP. Wikipedia.org/Deutsche_Demokratische_Partei
4. Juli 1933
SS-Männer foltern und ermorden elf Männer in Riesenberg
SS-Angehörige ermorden elf Männer, nachdem diese vorher stundenlang gefoltert worden waren. Die Tat wird unmittelbar danach als die Rieseberg-Morde
international bekannt.
Die Rieseberg-Morde waren ein Verbrechen von Nationalsozialisten kurz nach deren Machtergreifung
1933, bei dem Angehörige der SS am 4. Juli 1933 in der Nähe des kleinen Ortes Rieseberg bei Königslutter am Elm, ca. 30 km östlich von Braunschweig, elf Männer ermordeten.
Das Verbrechen wurde noch im selben Jahr international durch die auf Deutsch, Englisch und Französisch erschienene Veröffentlichung Terror in Braunschweig von Hans Reinowski bekannt.
Nachdem das NS-Regime am 30. Januar 1933 an die Macht gekommen war, kam es in der Stadt und dem Freistaat Braunschweig wie auch in großen Teilen des Reichsgebiets sehr bald zu brutalen Übergriffen gegenüber politisch Andersdenkenden (Gewerkschafter, katholische Jugendorganisationen, KPD, SPD etc.) durch Anhänger der NSDAP und ihr angeschlossene bzw. nahestehende Organisationen (z. B. SA, SS, Stahlhelm).
Am 29. Juni 1933 gingen in Braunschweig in Zivil gekleidete SA- und SS-Männer gegen politische Gegner unter der dortigen Arbeiterschaft vor. Sie suchten nach Personen, die kurz zuvor illegale Flugblätter verteilt hatten. Während dieser Aktion im Braunschweiger Arbeiterviertel Eichtal trafen an der Kreuzung Eichtalstraße, Gartenkamp, Spinnerstraße zwei SS-Trupps aufeinander, die sich gegenseitig für die Gesuchten hielten und aufeinander schossen. Der SS-Angehörige Gerhard Landmann wurde dabei tödlich getroffen. Dies wurde auch 1950 vom SA-Angehörigen Gattermann im entsprechenden Prozess (s. u.) bestätigt. Gattermann war kurz nach dem Tode Landmanns am Tatort eingetroffen und nahm an, nachdem er selbst die Örtlichkeit und die Tatumstände geprüft hatte, Freundbeschuss sei für den Tod Landmanns ursächlich gewesen. Nachdem er dies geäußert habe, sei er allerdings vom braunschweigischen Landespolizeichef und SS-Obergruppenführer Friedrich Jeckeln, der ebenfalls kurz nach dem Vorfall am Tatort eingetroffen war, zurechtgewiesen worden.
Dennoch versuchten kurz nach der Tat zunächst mehrere Personen bzw. Personengruppen, den tatsächlichen Tatverlauf realitätsgetreu zu rekonstruieren; so z. B. ein Hauptwachtmeister der herbeigerufenen Braunschweiger Polizei, des Weiteren Gattermann, der von Jeckeln mit der Ermittlung beauftragt worden war. Gattermann kam nach der Vernehmung mehrerer SS-Männer zu dem Ergebnis, dass der Schütze nur aus den Reihen der SS stammen könne. Zum gleichen Ergebnis gelangte auch ein SS-Führer, der zugleich Privatsekretär des braunschweigischen Ministerpräsidenten und Innenministers Dietrich Klagges war und eigene Untersuchungen durchführte, sowie noch ein weiterer SS-Mann, der seinen Bericht an Jeckeln weiterleitete, der diesen wiederum an Klagges übergab.
Trotz dieser deutlichen Sachlage entschlossen sich Jeckeln und Klagges wider besseres Wissen, die Tat Kommunisten anzulasten, die Tat für die Ziele der Nationalsozialisten auszuschlachten und die eigentlichen Umstände des Todes zu vertuschen. Ein offizielles Ermittlungsverfahren wurde nicht eingeleitet; alle Bestrebungen dies zu tun wurden aktiv unterbunden. Über die örtliche Presse sowie durch Mundpropaganda wurde umgehend damit begonnen, die Tat den Kommunisten in die Schuhe zu schieben.
Der damalige Potsdamer Polizeipräsident Graf Helldorf hatte die Parole ausgegeben, für jeden getöteten Nationalsozialisten müssten jeweils zehn Marxisten sterben. Nach dieser Maxime schien man in Braunschweig vorgehen zu wollen: Unmittelbar nach dem Tode Landmanns leitete Jeckeln eine groß angelegte Aktion zur Verfolgung politischer Gegner unter dem Vorwand der Fahndung nach den flüchtigen Mördern des SS-Mannes ein. Diese Aktion, in Anlehnung an den Namen des Getöteten Landmann-Welle
genannt, umfasste den gesamten Freistaat.
So wurden mehrere Hundert Personen, die üblichen Verdächtigen
der Nationalsozialisten, verhaftet und in das von der SA zuvor besetzte und zum Schutzhaft
-Gefängnis zweckentfremdete AOK-Gebäude in der Fallersleber Straße verbracht, wo sie z. T. tagelang gefoltert wurden, um Informationen und Geständnisse zu erpressen, darunter auch der 20-jährige Angestellte Alfred Staats, der KPD-Mitglied war. Er wurde im AOK-Gebäude so lange gefoltert, bis er schließlich den Mord an Landmann gestand. Nach dem erpressten Geständnis
plante Jeckeln, Staats am Tage der Beerdigung Landmanns, die von der NSDAP mit viel Pathos als politisches Großereignis inszeniert wurde, auf dem Nußberg öffentlich hängen zu lassen. Klagges lehnte dies jedoch ab. Daraufhin ließ Jeckeln auf eigene Veranlassung im AOK-Gebäude weitere Gefangene aussuchen, an denen zusammen mit Staats ein Exempel statuiert werden sollte.
Als Ort für das Exempel suchte sich Jeckeln den Pappelhof bei Rieseberg aus, ca. 30 km östlich von Braunschweig. Der Hof liegt abgelegen vom Ort in Richtung des Rieseberger Moores. Bis zum 2. Mai 1933, dem Tag, an dem die Nationalsozialisten sämtliches Vermögen der Gewerkschaften beschlagnahmten und für ihre Zwecke einzogen, war der Pappelhof Gewerkschaftseigentum gewesen und hatte u. a. als Ferienheim für Arbeiterkinder gedient.
Die Gefangenen wurden am 4. Juli per Lastkraftwagen zum Pappelhof transportiert. Laut Zeugenaussage aus dem Jahre 1950 waren am Nachmittag des Tages außer den Gefangenen lediglich die beiden SS-Männer Meyer und Adler sowie das Hausmeister-Ehepaar mit deren Tochter auf dem Hof.
Laut Aussage des Ehepaares wurden die Gefangenen noch über mehrere Stunden von den beiden SS-Männern aufs Schwerste misshandelt. Gegen 23 Uhr sei schließlich ein PKW auf den Hof gefahren, dem vier bis fünf Personen entstiegen, die die Gefangenen erschossen. Einige Tage darauf wurden die Leichen auf dem Rieseberger Friedhof in ungekennzeichneten Gräbern verscharrt. Wikipedia.org/Rieseberg-Morde
14. Juli 1933
Gesetz über den Widerruf von Einbürgerungen und die Aberkennung der deutschen Staatsangehörigkeit wird beschlossen
Durch das GesetzSiehe: Wortlaut des Gesetzes
[ … Klick ] über den Widerruf von Einbürgerungen und die Aberkennung der deutschen Staatsangehörigkeit vom 14. Juli 1933 konnten Einbürgerungen, die nach der Novemberrevolution stattgefunden hatten, widerrufen werden. Die davon betroffenen Personen verloren dadurch ihre deutsche Staatsangehörigkeit. Reichsangehörigen, die sich im Ausland aufhielten, konnte wegen ihres politischen Verhaltens die deutsche Staatsangehörigkeit aberkannt und das Vermögen entzogen werden.
Alle nunmehr als unerwünscht erachteten Einbürgerungen, die in der Zeit zwischen dem 9. November 1918 und dem 30. Januar 1933 vorgenommen worden waren, konnten von den Landesbehörden oder dem zuständigen Reichsminister widerrufen werden. Diese Möglichkeit zum Entzug der erworbenen Staatsangehörigkeit wurde auf zwei Jahre befristet.
Deutschen Reichsangehörigen, die sich im Ausland aufhielten und dort durch ihr Verhalten gegen die Pflicht zur Treue gegen Reich und Volk
verstießen und die deutschen Belange
schädigten, konnte die Staatsangehörigkeit entzogen werden. Auch Personen, die einer Aufforderung zur Rückkehr nicht nachkamen, konnte die deutsche Staatsangehörigkeit entzogen werden. Ihr Vermögen konnte beschlagnahmt werden und verfiel nach spätestens zwei Jahren dem Deutschen Reich.
Rechtswirksam wurde die Ausbürgerung mit der Veröffentlichung des Namens im Deutschen Reichsanzeiger. Die erste Ausbürgerungsliste des Deutschen Reichs vom 25. August 1933 betraf insgesamt 33, entweder wegen des mit der Machtübernahme der NSDAP einhergehenden Terrors geflüchtete oder bereits länger im Ausland lebende, prominente Gegner des Nationalsozialismus.
Zugewanderte Bürger, in erster Linie rund 16.000 Ostjuden
mit inzwischen erworbener deutscher Staatsangehörigkeit, standen nunmehr in der Gefahr, staatenlos zu werden. Politische Flüchtlinge mussten bei Aktivitäten, die sich gegen die Nationalsozialisten richteten, um den Verlust ihrer Staatsangehörigkeit und ihres Vermögens fürchten.
Anfangs diente das Gesetz in erster Linie dem Zweck, das Wohlverhalten politischer Gegner zu steuern. Später wurde es ein Instrument zur Ausplünderung jüdischer Emigranten. Die nationalsozialistischen Machthaber konnten sich die von Juden zurückgelassenen Vermögen mit scheinbarer Legalität aneignen, indem sie ein Verfahren einleiteten, das mit der Aberkennung der deutschen Staatsangehörigkeit und – damit verbunden – dem Vermögenseinzug endete.
Schon die ungenehmigte Ausreise eines Juden galt als Verstoß gegen die Pflicht zur Treue zu Reich und Volk
und konnte zu seiner Enteignung führen. Nach einem geheimen Erlass Heinrich Himmlers vom 30. März 1937 war eine rassenschänderische Betätigung
oder die Nichtentrichtung von Steuern und Abgaben eines Emigranten ein volksschädigendes Verhalten
, das zum Entzug der Staatsangehörigkeit berechtigen sollte.
Der Wortlaut des Gesetzes ermöglichte es nicht, mit scheinbarer Legalität diejenigen Juden zu enteignen, die im Deutschen Reich verblieben waren. Diese Vermögenseinziehung
– so die bürokratische Fachterminologie – wurde lediglich mit einem Rückgriff auf andere Gesetze von 1933 und einen späteren Erlass formaljuristisch gedeckt, obwohl sich aus Wortlaut und Wortsinn dieser herangezogenen Gesetze eine Begründung nur mittelbar ableiten ließ, indem man den Betreffenden pauschal volks- und staatsfeindliche Bestrebungen
unterstellte. Juden, die im Sammellager auf ihre Deportation nach Theresienstadt im damaligen Protektorat Böhmen und Mähren warteten, erhielten vom Gerichtsvollzieher eine förmliche Verfügung ausgehändigt, durch die ihr gesamtes Vermögen eingezogen wurde. Bis Ende des Jahres 1941 wurde ein derartig kompliziertes förmliches Verfahren auch bei denjenigen Deportierten durchgeführt, die in reichsrechtlich nicht als Ausland geltende Gebiete wie das Generalgouvernement und die Reichskommissariate Ostland und Ukraine geschickt wurden. Die gedruckte Urkunde enthielt folgenden Text:
Auf Grund des § 1 des Gesetzes über den Einzug kommunistischen Vermögens vom 26. Mai 1933 […] in Verbindung mit dem Gesetz über den Einzug volks- und staatsfeindlichen Vermögens vom 14. Juli 1933 […] wird in Verbindung mit dem Erlass des Führers und Reichskanzlers über die Verwertung des eingezogenen Vermögens von Reichsfeinden vom 29. Mai 1941 (RGBl. 1941 I, 303) das gesamte Vermögen entzogen der Jüdin XY …
Ende November 1941 wurde mit der Elften Verordnung zum Reichsbürgergesetz festgelegt, dass jüdische Deportierte mit dem Grenzübertritt ins Ausland automatisch ihre Staatsangehörigkeit verloren und ihr Eigentum dem Staat verfiel. In der Fachterminologie der Verwaltungsbürokratie wurde dies Vermögensverfall
genannt. Am 3. Dezember 1941 wurden die im Osten besetzten Gebiete als Ausland im Sinne dieser Verordnung
deklariert, so dass bei Deportationen nur noch dann eine förmliche Urkunde ausgehändigt wurde, wenn Theresienstadt der Zielort war.
In einem Erlass des Reichssicherheitshauptamtes vom 2. März 1942 heißt es, dass die Bestrebungen der abgeschobenen Juden, auf welche die 11. DVO des Reichsbürgergesetzes nicht angewendet werden konnte, volks- und staatsfeindlich gewesen waren.
Siehe Wikipedia.org/Gesetz über den Widerruf von Einbürgerungen und die Aberkennung der deutschen Staatsangehörigkeit
Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses wird veranschiedet
Das Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses (nichtamtlich auch Erbgesundheitsgesetz, GzVeN) vom 14. Juli 1933 (RGBl. I S. 529) war ein deutsches Sterilisationsgesetz. Es trat zum 1. Januar 1934 in Kraft. Das Gesetz diente im NS-Staat der sogenannten Rassenhygiene durch Unfruchtbarmachung
vermeintlicher Erbkranker
und Alkoholiker. Die Sterilisationsverfahren wurden durch Gutachten von sogenannten Erbgesundheitsgerichten legalisiert. Die Sterilisation wurde auf Antrag (des Betroffenen, überwiegend maßgeblich aber des beamteten Arztes oder für die Insassen einer Kranken-, Heil- oder Pflegeanstalt oder einer Strafanstalt
des Anstaltsleiters) durchgeführt, über den Erbgesundheitsgerichte entschieden, die einem Amtsgericht angegliedert waren. Dadurch wurde die eugenische Zwangssterilisation legalisiert.Siehe Wikipedia.org/Gesetz Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses
25. August 1933
Erste Ausbürgerungsliste des Deutschen Reichs
Mit der ersten Ausbürgerungsliste des Deutschen Reichs von 1933 entzog das nationalsozialistische Regime 33 Personen die deutsche Staatsangehörigkeit und machte sie somit staatenlos. Rechtsgrundlage der Ausbürgerungslisten war das Gesetz über den Widerruf von Einbürgerungen und die Aberkennung der deutschen Staatsangehörigkeit.Durch das Gesetz über den Widerruf von Einbürgerungen und die Aberkennung der deutschen Staatsangehörigkeit vom 14. Juli 1933 konnten Einbürgerungen, die nach der Novemberrevolution stattgefunden hatten, widerrufen werden. Die davon betroffenen Personen verloren dadurch ihre deutsche Staatsangehörigkeit. Reichsangehörigen, die sich im Ausland aufhielten, konnte wegen ihres politischen Verhaltens die deutsche Staatsangehörigkeit aberkannt und das Vermögen entzogen werden.Siehe: Gesetzeswortlaut [ … Klick … ]
Die Liste war die erste von insgesamt 359 Listen und wurde am 25. August 1933 im Deutschen Reichsanzeiger veröffentlicht. Die letzte derartige Liste wurde am 7. April 1945 veröffentlicht. Insgesamt wurden bis zum Ende des NS-Regimes 39.006 Personen ausgebürgert.
Auf der ersten Liste aus dem August 1933 standen prominente NS-Gegner wie der ehemalige SPD-Fraktionschef Rudolf BreitscheidRudolf Breitscheid (* 2. November 1874 in Köln; † 24. August 1944 im KZ Buchenwald) war ein zunächst linksliberaler und später sozialdemokratischer Politiker. Nach der Machtübernahme der Nationalsozialisten emigrierte Breitscheid im März 1933 über die Schweiz nach Frankreich. Er kam 1944 im KZ Buchenwald durch einen amerikanischen Bombenangriff ums Leben., der Schriftsteller Lion FeuchtwangerLion Feuchtwanger (geboren am 7. Juli 1884 in München; gestorben am 21. Dezember 1958 in Los Angeles) war ein deutscher Schriftsteller. Er zählte in der Weimarer Republik zu den einflussreichsten Persönlichkeiten im Literaturbetrieb. Er ist vor allem durch seinen Roman Jud Süß bekannt geworden und gilt heute als einer der meistgelesenen deutschsprachigen Autoren des 20. Jahrhunderts, dessen Werk Einfluss auf zeitgenössische Dramatiker wie Bertolt Brecht hatte. , der frühere Reichsministerpräsident Philipp ScheidemannPhilipp Heinrich Scheidemann (* 26. Juli 1865 - 29. November 1939) war ein deutscher sozialdemokratischer Politiker und Publizist. Er war einer der herausragenden Protagonisten und Repräsentanten seiner Partei und der Weimarer Republik. Während der Novemberrevolution verkündete Scheidemann am 9. November 1918 von einem Balkon des Reichstagsgebäudes aus den Zusammenbruch des Deutschen Kaiserreichs und proklamierte die Deutsche Republik. 1919 wurde er von der in Weimar tagenden Nationalversammlung zum Reichsministerpräsidenten gewählt. Nach seinem Rücktritt noch im selben Jahr war er bis 1925 Oberbürgermeister in Kassel. Nach der Machtergreifung der Nationalsozialisten wurde er zur Flucht ins Ausland genötigt, wo er bis zu seinem Tod 1939 lebte, zuletzt in Dänemark. , der Verleger Willi MünzenbergWilli Münzenberg, eigentl. Wilhelm Münzenberg, (* 14. August 1889 - Juni 1940) war ein deutscher Kommunist, Verleger und Filmproduzent. Mit dem Neuen Deutschen Verlag, seinen Zeitungen Welt am Abend, Berlin am Morgen und vor allem der Arbeiter Illustrierte Zeitung (AIZ) gehörte Münzenberg zu den einflussreichsten Vertretern der KPD der Weimarer Republik. Bedeutend ist vor allem sein Einsatz gegen den Kolonialismus der europäischen Mächte. Er wandte sich nach 1937 von der offiziellen Parteilinie ab und wurde aus der Partei ausgeschlossen. , der Theaterkritiker Alfred KerrAlfred Kerr (* 25. Dezember 1867 in Breslau; † 12. Oktober 1948 in Hamburg) war ein deutscher Schriftsteller, Theaterkritiker und Journalist. Sein Geburtsname war Alfred Kempner. Bis zur Berufung des NS-Funktionärs Erich Scholz zum politischen Rundfunkkommissar des Reichsinnenministers und der Entlassung des Intendanten der Berliner Funkstunde Hans Flesch im Sommer 1932 nahm Kerr in seinen Glossen für den Berliner Rundfunk Stellung gegen die NSDAP. Am 10. Mai 1933 wurden seine Werke Opfer der Bücherverbrennung der Nationalsozialisten. Am 13. Mai 1933 wurde er vom Vorstand des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler auf die Liste der Autoren gesetzt, deren Werke für das deutsche Ansehen als schädigend zu erachten
seien. Mit dem Gesetz über den Widerruf von Einbürgerungen und die Aberkennung der deutschen Staatsangehörigkeit, vom 14. Juli 1933, wurde er im August 1933 ausgebürgert und war auf der ersten Ausbürgerungsliste des Deutschen Reichs von 1933 aufgeführt., der Rätekommunist Max HoelzMax Hoelz (* 14. Oktober 1889 - 15. September 1933), Schreibweise auch Hölz, war ein deutscher Kommunist. , der Journalist und Schriftsteller Kurt TucholskyKurt Tucholsky (* 9. Januar 1890 - 21. Dezember 1935) war ein deutscher Journalist und Schriftsteller. Er schrieb auch unter den Pseudonymen Kaspar Hauser, Peter Panter, Theobald Tiger und Ignaz Wrobel und zählte zu den bedeutendsten Publizisten der Weimarer Republik. Er war politisch engagierter Journalist, und zugleich Satiriker, Kabarettautor, Liedtexter, Romanautor, Lyriker und Kritiker (Literatur, Film, Musik). Er verstand sich selbst als linker Demokrat, Sozialist, Pazifist und Antimilitarist und warnte vor der Erstarkung der politischen Rechten – vor allem in Politik, Militär und Justiz – und vor der Bedrohung durch den Nationalsozialismus., der Schriftsteller Heinrich MannLuiz Heinrich Mann (27. März 1871 - 11. März 1950) war ein deutscher Schriftsteller und der ältere Bruder von Thomas Mann, in dessen Schatten er stets stand. Ab 1930 war er Präsident der Sektion für Dichtkunst der Preußischen Akademie der Künste, aus der er 1933 nach der Machtübernahme der Nationalsozialisten ausgeschlossen wurde. Mann, der bis 1933 meist in München gelebt hatte, emigrierte zunächst nach Frankreich, dann in die USA. Im Exil verfasste er zahlreiche Arbeiten, darunter viele antifaschistische Texte. , der Mathematiker Emil GumbelEmil Julius Gumbel (18. Juli 1891 - 10. September 1966) war ein deutsch-amerikanischer Mathematiker, politischer Publizist und Pazifist. Bekannt wurde er vor allem durch sein in der Erstauflage 1922 veröffentlichtes Buch Vier Jahre politischer Mord
. Darin wies er durch vergleichende Analyse der statistischen Erhebungen die politische Rechtslastigkeit der Justiz im Deutschland der Weimarer Republik zwischen 1919 und 1922 nach, indem er die Urteile bei politisch motivierten Morden durch rechte und linke Täter einander gegenüber stellte und so zum Ergebnis kam, dass die 354 Täter aus dem republikfeindlichen rechten Spektrum − wenn überhaupt − mit äußerst milden Strafen tendenziell geschont wurden, wohingegen die 22 Täter aus dem Spektrum der politischen Linken zu unverhältnismäßig harten Strafen verurteilt wurden. , der Kommunist und MdR Wilhelm PieckFriedrich Wilhelm Reinhold Pieck (3. Januar 1876 - 7. September 1960) war ein deutscher Politiker. Als einer der beiden Parteivorsitzenden der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED) war Pieck von 1949 bis zu seinem Tode 1960 einziger Präsident der DDR. Im Mai 1933 musste er nach Paris ins Exil gehen. Im August 1933 stand Piecks Name auf der ersten Ausbürgerungsliste des Deutschen Reichs., der Schriftsteller und Politiker Ernst TollerErnst Toller (1. Dezember 1893 - gestorben am 22. Mai 1939) war ein deutscher Schriftsteller und Dramatiker, Politiker und linkssozialistischer Revolutionär. 1933 emigrierte er zunächst in die Schweiz. Nach der Machtübernahme der Nationalsozialisten im Deutschen Reich wurde Toller aufgrund seiner jüdischen Herkunft und politischen Haltung formell aus Deutschland ausgebürgert. Seine Werke gehörten zur Liste der im Mai 1933 als undeutsch
diffamierten verbrannten Bücher
im Herrschaftsbereich der NS-Diktatur., der Kommunist Kurt GrossmannKurt Richard Grossmann (21. Mai 1897 - 2. März 1972) war ein ursprünglich deutscher, später amerikanischer Journalist und Publizist, der überwiegend in deutscher Sprache schrieb. Grossmann war von 1926 bis 1933 Generalsekretär der Deutschen Liga für Menschenrechte und ein engagierter Gegner des aufkommenden Nationalsozialismus. Am 28. Februar 1933 floh er vor dem nationalsozialistischen Regime nach Prag, dann nach Paris und schließlich in die USA. Grossmann gehörte zu den 33 Deutschen, die durch die Erste Ausbürgerungsliste des Deutschen Reichs von 1933 ihre deutsche Staatsangehörigkeit verloren., der SPD-Parteivorsitzende und Sprecher gegen das so genannte Ermächtigungsgesetz, Otto WelsOtto Wels (15. September 1873 - 16. September 1939) war ein sozialdemokratischer deutscher Politiker. Kurz nach der Machtübernahme der NSDAP (30. Januar 1933), der Reichstagswahl (5. März 1933) und der ersten Verhaftungswelle übernahm Wels es für die SPD, die Ablehnung des Gesetzes zur Behebung der Not von Volk und Reich
(Ermächtigungsgesetz) zu begründen, welches die nationalsozialistische Diktatur etablierte. Er tat dies trotz der bereits einsetzenden Verfolgung und der Anwesenheit von SA-Männern im Saal mit einer klaren Absage an den Nationalsozialismus am 23. März 1933. In dieser letzten freien Rede im Deutschen Reichstag sagte er: Freiheit und Leben kann man uns nehmen, die Ehre nicht.
, der Berliner Vizepolizeipräsident, Goebbels-Gegner und Rechtsstaatverteidiger Bernhard WeißBernhard Weiß (30. Juli 1880 - 29. Juli 1951) war ein deutscher Jurist und Polizeivizepräsident in Berlin zur Zeit der Weimarer Republik. Nach der Übertragung der Regierungsgewalt im Deutschen Reich auf die NSDAP am 30. Januar 1933 lebte er bis zum März 1933 zunächst weiter in Berlin. Dann wurde Haftbefehl gegen ihn erlassen und ein Kopfgeld auf ihn ausgesetzt. Als seine Wohnung gestürmt und geplündert wurde, entkam Weiß gerade noch durch den Hinterausgang und verbarg sich fortan an wechselnden Orten. Schließlich floh er mit Hilfe auch von Kollegen zunächst nach Prag. und der ehemalige preußische Innenminister Albert GrzesinskiAlbert Karl Wilhelm Grzesinski (28. Juli 1879 - 31. Dezember 1947) war von 1926 bis 1930, als Mitglied des Kabinett Braun III, Innenminister des Freistaats Preußen. Grzesinski floh im März 1933 vor den Nationalsozialisten zunächst in die Schweiz, dann nach Frankreich. Sein Name stand im August 1933, neben 32 weiteren, auf der Ersten Ausbürgerungsliste des Deutschen Reichs. sowie weitere. Auf den Ausbürgerungslisten fand sich ein Großteil der geistigen Elite des damaligen Deutschland. Das Vermögen der Ausgebürgerten wurde konfisziert, wodurch ein Großteil von ihnen mittellos wurde.
Im Deutschen Klub in London wurden Bilder der 33 Ausgebürgerten mit der Unterschrift aufgehängt:
https://de.wikipedia.org/…/Erste_Ausbürgerungsliste des Deutschen Reichs von 1933Wenn ihr einen trefft, schlagt ihn tot!.
21. September 1933
In Leipzig beginnt der Prozess zum Reichstagsbrand
Vor dem IV. Strafsenat des Reichsgerichts in Leipzig beginnt der Prozess zum Reichstagsbrand. Der Tat angeklagt sind Marinus van der Lubbe und die Kommunisten Ernst Torgler, Georgi Dimitrow, Blagoi Popow und Wassil Tanew.
Als Reichstagsbrand wird der Brand des Reichstagsgebäudes in Berlin in der Nacht vom 27. auf den 28. Februar 1933 bezeichnet. Der Brand beruhte auf Brandstiftung. Am Tatort festgenommen wurde Marinus van der Lubbe. Allerdings konnten die Umstände und vor allem die Täterschaft nicht einwandfrei geklärt werden; sie sind auch heute noch Gegenstand einer Kontroverse.
Unbestritten sind die politischen Folgen. Bereits am 28. Februar 1933 wurde die Verordnung des Reichspräsidenten zum Schutz von Volk und Staat (Reichstagsbrandverordnung) erlassen. Damit wurden die Grundrechte der Weimarer Verfassung de facto außer Kraft gesetzt und der Weg freigeräumt für die legalisierte Verfolgung der politischen Gegner der NSDAP durch Polizei und SA. Die Reichstagsbrandverordnung war eine entscheidende Etappe in der Errichtung der nationalsozialistischen Diktatur.
Die Gefängnisse waren bald überfüllt, jeden Tag kamen neue Häftlinge hinzu. Politische Häftlinge wurden nun in improvisierten Haftorten gefangengehalten. So entstanden die wilden
(auch frühen
) Konzentrationslager.
Der Chef der preußischen politischen Polizei, Rudolf Diels, der unmittelbar nach der Meldung an den Tatort geeilt war, berichtete im Rückblick über die Umstände der Festnahme und des Geständnisses van der Lubbes. Wenig später trafen auch Adolf Hitler, Joseph Goebbels, Hermann Göring, Wilhelm Frick sowie wahrscheinlich Wolf-Heinrich Graf von Helldorf ein. Die Anwesenheit Helldorfs bezeugten Hermann Göring im Reichstagsbrandprozess und nach dem Krieg auch Diels, während Helldorf selbst im Prozess aussagte, nicht am Reichstag gewesen zu sein. Der Historiker Hans Mommsen bemerkt dazu, dass entweder Göring oder Helldorf einen Meineid begingen. Göring äußerte am Tatort:
Das ist der Beginn des kommunistischen Aufstandes, sie werden jetzt losschlagen! Es darf keine Minute versäumt werden!
Adolf Hitler fand nach diesem Bericht noch schärfere Formulierungen:
Es gibt jetzt kein Erbarmen; wer sich uns in den Weg stellt, wird niedergemacht. Das deutsche Volk wird für Milde kein Verständnis haben. Jeder kommunistische Funktionär wird erschossen, wo er angetroffen wird. Die kommunistischen Abgeordneten müssen noch in dieser Nacht aufgehängt werden. Alles ist festzusetzen, was mit den Kommunisten im Bunde steht. Auch gegen Sozialdemokraten und Reichsbanner gibt es jetzt keine Schonung mehr.
Diels äußerte die Überzeugung, dass es sich nach Meinung der Polizei um einen verrückten Einzeltäter handele. Damit stieß er bei den führenden Nationalsozialisten auf Ablehnung, die auf die Ausrufung des Ausnahmezustandes und Verhaftung von sozialdemokratischen und kommunistischen Funktionären drängten.
Der Reichstagsbrand fiel mitten in den Wahlkampf für die Reichstagswahl vom 5. März 1933. Wie die ersten Äußerungen am Tatort gezeigt haben, war man bis in hohe Kreise der NSDAP von einem Aufstandsversuch der KPD überzeugt. Andere zeitgenössische Beobachter hielten ihn für eine Aktion der neuen Machthaber, um geplante politische Repressalien zu legitimieren.
Das Ereignis kam – unabhängig von der wahren Täterschaft – den Nationalsozialisten äußerst gelegen. Der Wahlkampf der NSDAP wurde ohnehin bereits als Kampf gegen den Marxismus
geführt. Der Brand gab der Partei nunmehr die Möglichkeit zu radikalerer Gewaltanwendung unter Einsatz staatlicher Machtmittel gegen die Linksparteien.
Die NSDAP sprach unmittelbar danach von einem Fanal zum blutigen Aufruhr und zum Bürgerkrieg
. Noch in der Brandnacht ordnete Hermann Göring in seiner Funktion als kommissarischer preußischer Innenminister das Verbot der kommunistischen Presse an. Außerdem wurden die Parteibüros geschlossen und zahlreiche Funktionäre der Partei in die so genannte Schutzhaft genommen. Allein in Berlin wurden 1500 Mitglieder der KPD festgenommen. Darunter war fast die gesamte Reichstagsfraktion. Der Polizei gelang es jedoch nicht, die eigentliche Parteiführung zu verhaften, weil sich das Politbüro zu einer geheimen Sitzung getroffen hatte. Der Fraktionsvorsitzende der KPD im Reichstag, Ernst Torgler, stellte sich kurze Zeit später freiwillig, um so der Behauptung, er sei an der Brandstiftung beteiligt gewesen, entgegenzutreten.
Da der am Tatort festgenommene Marinus van der Lubbe angeblich auch Verbindungen zur SPD zugegeben hatte, geriet auch diese Partei in den Fokus der Behörden. Die sozialdemokratische Presse, aber auch die Wahlplakate der Partei, wurden für 14 Tage verboten.Wikipedia.org/Reichstagsbrand
22. September 1933
Das Reichskulturkammergesetz wird verkündet
Das Reichskulturkammergesetz
wird verkündet. Die Reichskulturkammer wird bald ein wichtiges Instrument der nationalsozialistischen Kulturpolitik und der Gleichschaltung aller Bereiche des Kulturlebens einschließlich der Presse.
Die Reichskulturkammer (RKK) war eine auf Betreiben des Reichsministers für Volksaufklärung und Propaganda Joseph Goebbels durch das von der Reichsregierung beschlossene Reichskulturkammergesetz (RGBl. I, S. 661, verkündet am 22. September 1933) gegründete Institution und ein Instrument der nationalsozialistischen Kulturpolitik zur Gleichschaltung aller Bereiche des Kulturlebens und zur Regelung der sozialen und wirtschaftlichen Belange der Kulturschaffenden. Die Reichskulturkammer hatte ihren Sitz in Berlin. Während die Verwaltung gemeinsam mit dem Reichsministerium für Volksaufklärung und Propaganda am Wilhelmplatz 8/9 untergebracht war, verteilten sich die übrigen Kammern und Verbände über zahlreiche Dienstsitze im gesamten Stadtgebiet.
Das kulturelle Leben war geprägt von der Politik und diente propagandistischen Zwecken. Die meisten Werke entstanden von regimekonformen Künstlern und dienten der NS-Propaganda oder vermittelten zumindest die Auffassungen der Nationalsozialisten. So wurden häufig eine von der modernen Technik unberührte landwirtschaftliche Idylle oder auch germanische Götter dargestellt.
Die bildende Kunst war antimodernistisch und folgte einem Konzept des Realismus des 19. Jahrhunderts, in dem beispielsweise heroisch überzeichnete Motive oder solche von kleinbürgerlicher Idylle im Vordergrund standen. Pathetische Darstellungen im Sinne der nationalsozialistischen Ideologie verklärten die landwirtschaftliche Arbeit (Blut-und-Boden-Ideologie)Die Blut-und-Boden-Ideologie ist eine agrarpolitische Ideologie, welche die Einheit eines rassisch definierten Volkskörpers mit seinem Siedlungsgebiet postuliert. Bäuerliche Lebensformen werden dabei nicht nur idealisiert und als Gegengewicht zur Urbanität gesetzt, sondern auch mit rassistischen und antisemitischen Ideen verknüpft, die eine germanisch-nordische Rasse als Bauerntum einem angeblichen jüdischen Nomadentum entgegensetzen., Mutterschaft oder den Krieg. In der Bildhauerei und der Architektur standen monumentale Darstellungen, die sich wesentlich am Klassizismus orientierten, oft im Vordergrund.
Moderne Kunst wie beispielsweise Bilder aus den Bereichen Neue Sachlichkeit oder aus dem Expressionismus wurden als entartet
verurteilt und verbrannt, die Schöpfer der Werke zunächst deklassiert, dann verfolgt.Wikipedia.org/Reichskulturkammer
23. September 1933
Hitlers inszenierter Erster Spatenstich
zum Autobahnbau
Hitler gab sich mit einem inszenierten Spatenstich am 23. September 1933 fälschlich als Erfinder und Planer der Reichsautobahnen aus und ließ deren Ausbau als Hitler-Programm
zur Beseitigung der Massenarbeitslosigkeit propagieren. Tatsächlich waren die ersten zwei Autobahnen vor 1933 gebaut und weitere geplant worden.
Das vermutlich am häufigsten geäußerte Argument
, wenn behauptet wird, es sei im Dritten Reich
nicht alles schlecht gewesen ist: Hitler habe die Autobahnen gebaut und damit die Massenarbeitslosigkeit beseitigt
.
So fragwürdig es grundsätzlich ist, dieses verbrecherisches Regime heute noch zu rechtfertigen, weil es angeblich Straßen, Brücken oder andere Infrastruktur gebaut hat – die These vom genialen Verkehrsexperten Adolf Hitler ist schlicht und einfach falsch. Hitler hat weder die Autobahn erfunden noch hat er die erste gebaut, auch wenn die NS-Propaganda beides behauptet hat
, sagt der Historiker Bernd Sösemann, Leiter der Forschungsstelle AKiP an derFreien Universität Berlin.
Das Konzept der Autobahn stammte bereits aus der Zeit der Weimarer Republik
, erläutert Sösemann. Was nicht verwundert, denn ein solches Riesenprojekt zu planen und auf den Weg zu bringen dauert viele Jahre.
Doch Hitler setzte am 23. September 1933 – gut ein halbes Jahr, nachdem er Reichskanzler geworden war – den ersten Spatenstich für die Reichsautobahn
von Frankfurt über Darmstadt und Mannheim nach Heidelberg. Unter großem Propaganda-Getöse, das den Führer
als Erfinder und ersten Bauherrn dieser angeblich revolutionären Neuheit feierte. Diese Propagandamaßnahme wurde vom Reichsministerium für Volksaufklärung und Propaganda
, das im selben Jahr, am 13. März 1933 errichtet worden war, gut vorbereitet und durchgeführt und wirkt in den Köpfen mancher Zeitgenossen bis heute als Legende nach.
Tatsächlich waren die ersten zwei Autobahnen vor 1933 gebaut und weitere geplant worden.
Die erste autobahnähnliche Strecke der Welt war die AVUS in Berlin. Sie wurde privat finanziert und 1921 eröffnet. Ihre Benutzung war gebührenpflichtig. Die AVUS diente daher zunächst hauptsächlich als Renn- und Teststrecke und nicht dem öffentlichen Verkehr.
Der Begriff Autobahn
wurde erstmals von Robert Otzen verwendet, der 1929 vorschlug, statt des bislang gebräuchlichen und unhandlichen
Begriffs Nur-Autostraße
in Analogie zur Eisenbahn Autobahn
zu verwenden.
Als erste öffentliche Autobahn Deutschlands – damals noch offiziell als kreuzungsfreie Kraftfahr-Straße
bezeichnet – gilt die heutige A 555 zwischen Köln und Bonn, die nach dreijähriger Bauzeit am 6. August 1932 durch den damaligen Kölner Oberbürgermeister Konrad Adenauer eröffnet wurde. Die Strecke war bereits höhenfrei und je Fahrtrichtung zweispurig, was heute als Mindestmaßstab für die Bezeichnung Autobahn
gilt. Baulich getrennte Richtungsfahrbahnen, ein weiteres typisches Charakteristikum von Autobahnen, besaß sie jedoch noch nicht. Daher bekam der Abschnitt erst 1958 nach weiterem Ausbau den offiziellen Status einer Autobahn.
Auch der Bau der Autobahn Köln–Düsseldorf (heute Teil der A 3) wurde bereits 1929 durch den Provinzialverband der preußischen Rheinprovinz rechtlich fixiert. Ein 2,5 km langer Abschnitt bei Opladen wurde 1931 begonnen und 1933 fertiggestellt. Der erste Plan zum Bau einer wirklich großen und bedeutenden Autobahn war der HaFraBa-Plan (= Hansestädte–Frankfurt–Basel), der in etwa dem Verlauf der heutigen Autobahn A 5 und dem nördlichen Teil der A 7 entsprach. Dieser wurde noch vor der Machtergreifung der Nationalsozialisten erstellt. Tatsächlich gebaut wurde dann nach den HaFraBa-Plänen ab 1933 die Strecke Frankfurt–Darmstadt–Mannheim–Heidelberg. Mit der HaFraBa verbunden ist die Entstehung des Wortes Autobahn
, das 1932 in der gleichnamigen Fachzeitschrift geprägt wurde. Die Bezeichnung Nur-Autostraße
habe man verworfen, schrieb die HaFraBa, um dem Umstand Ausdruck zu verleihen, man wolle eine Autobahn
in Analogie zur Eisenbahn errichten. Der Mythos, der Begriff Autobahn
und die grundsätzliche Idee hierfür gehe direkt auf Hitler zurück, ist eine Geschichtsfälschung. Unterlagen aus dem Bundesarchiv belegen, wie der damalige Generalinspektor für das Deutsche Straßenwesen, Fritz Todt, 1934 eine derartige geistige Urheberschaft in das Jahr 1923 zurückdatiert und entsprechend schlussfolgerte: Die Reichsautobahnen, wie wir sie jetzt bauen, haben nicht als von der
.https://de.wikipedia.org/wiki/AutobahnHAFRABA
vorbereitet zu gelten, sondern einzig und allein als Die Straßen Adolf Hitlers
A 555
Die Bundesautobahn 555 ist die älteste deutsche Autobahn. Sie verbindet die Städte Köln und Bonn, daher wird sie auch Köln-Bonner Autobahn genannt.
Die Schnellstraße wurde in den Jahren 1929 bis 1932 (Weimarer Republik) gebaut und am 6. August 1932 vom damaligen Oberbürgermeister der Stadt Köln, Konrad Adenauer, als vierstreifige, kreuzungsfreie zwölf Meter breite Kraftwagenstraße eröffnet. Sie ist die erste unter dieser Bezeichnung eröffnete deutsche Autobahn, während die etwa zwanzig Jahre früher geplante, etwa elf Jahre früher eröffnete kreuzungsfreie Straße mit getrennten Fahrbahnen und zwei Fahrstreifen pro Richtung im Berliner Grunewald als Automobil-Verkehrs- und Übungsstraße bezeichnet wurde. Die Kraftwagenstraße wurde ein halbes Jahr nach Eröffnung von den inzwischen regierenden Nationalsozialisten zur Landstraße herabgestuft, um für sich den Titel als Erbauer der ersten Autobahn in Anspruch zu nehmen. Bis dahin verlief die Bundesstraße 9 auf dieser Trasse. In dieser Zwischenzeit war sie Austragungsort für das Auto- und Motorradrennen Kölner Kurs, welches heute unter diesem historischen Namen im Rahmen einer Oldtimer-Veranstaltung auf dem Nürburgring ausgetragen wird. Für diese Straße wurde kurz vor der Eröffnung am 2. August 1932 eine Polizeiverordnung erlassen, die regelte, dass auf dieser Straße Wenden, Halten und Parken verboten war und dass nur Kraftfahrzeuge die Straße benutzen durften. Das Projekt wurde von Konrad Adenauer angeregt, der nach Abschluss der Arbeiten am Kölner Grüngürtel ein Anschlussprojekt zur Arbeitsbeschaffung für den Kölner Raum suchte. Verantwortlich war die Provinzialverwaltung der Rheinprovinz in Düsseldorf unter dem Landeshauptmann Johannes Horion aus Sinnersdorf bei Köln. Bei der Ausschreibung des Projektes wurde ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Bagger und andere Großgeräte nicht erlaubt seien. Insgesamt wurden für diese Notstandsarbeit 5540 Notstandsarbeiter von den lokalen Arbeitsämtern vermittelt. Dazu gab es auch Zuschüsse der Reichsregierung in Berlin.Wikipedia.org /bundesautobahn555
Der Weiterbau während der NS-Zeit ab 1933 beschäftigte meist nur Zehntausende, maximal 125.000 Arbeiter, die abkommandiert, zum Arbeiten für Niedriglöhne gezwungen und bei Weigerung in KZs inhaftiert wurden. Das Programm wurde 1941 wegen der Einziehung der Arbeiter für den Kriegsdienst unvollendet eingestellt. Hitlers Versprechen einer Massenmobilität blieb uneingelöst. Dennoch bestand das Klischee nach 1945 fort, er habe die Arbeitslosigkeit mit dem Autobahnbau bis 1938 erfolgreich beseitigt.
Hitler plante seit 1933, Berlin bis 1950 als Hauptstadt des germanischen Reichs deutscher Nation
völlig umzugestalten und in Germania
umzubenennen. Dazu ernannte er Albert Speer 1937 zum Generalinspekteur für die Neugestaltung der Reichshauptstadt
. Speer entwarf im Zuge der Germania-Planungen für den sich in der Öffentlichkeit gerne bescheiden gebenden Hitler auch einen gigantischen Führerpalast
im Spreebogen. Von den geplanten Monumentalbauten wurde 1939 nur die Neue Reichskanzlei fertiggestellt. Die Stadt sollte von einem Autobahnring umgeben und von zwei schnurgeraden, kreuzungslosen, breiten, für Aufmärsche geeigneten Prachtstraßen durchquert werden. Der Bau eines Tunnels zur Unterquerung der Nord-Süd-Achse wurde 1939 begonnen, aber 1942 wegen Materialmangels im Krieg eingestellt. Hitler ließ sich als genialer Baumeister
des Reichsparteitagsgeländes in Nürnberg ausgeben und mischte sich mit seinen Ideen, Skizzen und Besuchen in die Planung ein, segnete tatsächlich aber meist nur Initiativen anderer NSDAP-Stellen ab. Wikipedia.org/Adolf_Hitler#Baupolitik
Die Reichsautobahnen (RAB) waren ein Netz von Schnellstraßen im Eigentum des Deutschen Reiches. Mit der Planung und dem Aufbau wurde zur Zeit der Weimarer Republik begonnen; nach der Machtergreifung der Nationalsozialisten im Jahre 1933 wurde der Ausbau beschleunigt. Er wurde von ihnen als Maßnahme gegen die seit der Weltwirtschaftskrise 1930/1931 hohe Arbeitslosigkeit propagiert, hatte aber entgegen weit verbreiteter Meinung nur marginale Auswirkungen auf den Abbau der damaligen Massenarbeitslosigkeit. Des Weiteren versprach die NS-Propaganda die Mobilität der Volksgemeinschaft.
Nach der ursprünglichen Planung sollte das Autobahnnetz pro Jahr um 1.000 Kilometer wachsen, dies gelang jedoch nur in den Jahren 1936 bis 1938. Zu Beginn des Zweiten Weltkriegs waren 3300 Autobahnkilometer fertiggestellt. Seit 1940 wurden auch Kriegsgefangene, Häftlinge aus Konzentrationslagern und andere Zwangsarbeiter beim Bau eingesetzt. Zwischen 1941 und 1942 wurden die Baumaßnahmen fast völlig eingestellt. Ab Herbst 1943 durften Autobahnen wegen des geringen Fahrzeugverkehrs sogar von Radfahrern benutzt werden. Gegen Ende des Zweiten Weltkriegs wurden Reichsautobahnen auch als Behelfsflugplätze durch die deutsche Luftwaffe genutzt oder, wie auf einer Teilstrecke der A 8 zwischen Augsburg und München, als Abstellplatz für Flugzeuge, die gerade fertiggestellt wurden (z. B. Me 262). Diese konnten dann direkt von der Autobahn in den Einsatz starten. Den voll motorisierten westalliierten Streitkräften dienten die Autobahnen in West- und Mitteldeutschland im Frühjahr 1945 als schnelle Marschwege.Wikipedia.org/Reichsautobahn
1. Oktober 1933
Der Eintopfsonntag
wird eingeführt
Das NS-Regime führt den EintopfsonntagLesen Sie auch den Zeitzeugenbericht:
Der Eintopfsontag von Helga Ramm ein. Die angenommenen Haushaltsersparnisse werden als Solidarbeitrag für das Winterhilfswerk in Form einer Spende von 50 Pfennig pro Haushalt einkassiert.
Als Eintopfsonntag wurde in Deutschland ab dem 1. Oktober 1933 eine Propagandaaktion durch das NS-Regime als ein Zeichen der Solidarisierung mit der Volksgemeinschaft eingeführt. Zudem konnte die sogenannte Fettlücke, die nur durch devisenträchtige Importe ausgeglichen werden konnte, reduziert werden.
Von Oktober bis März sollte einmal im Monat in allen deutschen Haushalten nur Eintopf gegessen werden. Die Differenz zwischen den Kosten für das sonst übliche Sonntagsessen und dem für Eintopf nötigen Aufwand, von oben
generell mit 50 Pfennig veranschlagt, wurde von den von Tür zu Tür gehenden Blockwarten der NSDAP kassiert und kam dem kurz zuvor gegründeten Winterhilfswerk zugute.
In den Zeitungen wurden wiederholt Eintopfrezepte als Vorschläge veröffentlicht; es erschien auch ein Eintopf-Kochbuch von Erna HornErna Horn: Der Eintopf – das deutsche Spargericht
, Eigenverlag 1933Siehe auch: Erna Horn; Wikipedia.org. Führende Persönlichkeiten des NS-Regimes wie Adolf Hitler und Joseph Goebbels benutzten das öffentliche Eintopfessen als Propagandamittel.
Der Eintopfsonntag soll nicht nur materiell [durch die Spende], sondern auch ideell dem Gedanken der Volksgemeinschaft dienen. Es genügt nicht, daß jemand zwar eine Eintopfspende gibt, aber seine gewohnte Sonntagsmahlzeit verzehrt. Das ganze deutsche Volk soll bei diesem Eintopfsonntag bewußt opfern […] um bedürftigen Volksgenossen zu helfen.
Im Zweiten Weltkrieg wurde die Bezeichnung Eintopfsonntag abgeschafft. Stattdessen wurde der Begriff Opfersonntag
eingeführt, der allein dem Winterhilfswerk vorbehalten war.
In Hamburg spendeten zum Beispiel am 4. Februar 1934 rund 65 Prozent aller Haushalte (nämlich 231.616 von 354.500), was eine Summe von 104.200 Reichsmark ergab. Durch die Eintopfsonntage wurden auf diese Weise im Winter 1935/36 über 31 Millionen Reichsmark zusammengetragen; diese Summe entsprach dem Ertrag, der durch die Straßensammlungen des Winterhilfswerks erzielt wurde. Man sprach vom deutschen Sozialismus der Tat.Wikipedia.org/Eintopfsonntag
Die Kasseler Post schrieb 1934 im Oktober:
Im Namen des Winterhilfswerks des deutschen Volkes 1934/35 sind folgende Sonntage als Eintopfgerichtsonntage bestimmt worden: 14. Oktober, 18. November, 16. Dezember, 13. Januar '35, 17. Februar, 17. März. Für den 14. Oktober sind lediglich folgende drei Eintopfgerichte zugelassen: 1. Löffelerbsen mit Einlage; 2. Nudelsuppe mit Rindfleisch; 3. Gemüsetopf mit Fleischeinlage (zusammengekocht). Zu Löffelerbsen.Einlageentweder Wurst, Schweineohr oder Pökelfleisch. Für die folgenden Eintopfsonntage werden entsprechende Gerichte jeweils festgelegt. Sämtliche Gaststättenbetriebe sind eingeteilt in drei Klassen, welche die Gerichte zu 0,70 RM, 1 RM bzw. 2 RM verabreichen. Die Gäste erhalten für den an das Winterhilfswerk abgeführten Betrag eine Quittung aus einem numerierten Quittungsblock
14. Oktober 1933
Joseph Goebbels erklärt den Austritt aus dem Völkerbund
Joseph Goebbels erklärt den Austritt des Deutschen Reichs aus dem Völkerbund. Zugleich verlässt Deutschland die Genfer Abrüstungskonferenz.
Der Völkerbund (französisch Société des Nations, englisch League of Nations, spanisch Sociedad de Naciones) war eine zwischenstaatliche Organisation mit Sitz in Genf (Schweiz). Er entstand als Ergebnis der Pariser Friedenskonferenz nach dem Ersten Weltkrieg und nahm am 10. Januar 1920 seine Arbeit auf. Sein Ziel, den Frieden durch schiedsgerichtliche Beilegung internationaler Konflikte, internationale Abrüstung und ein System der kollektiven Sicherheit dauerhaft zu sichern, konnte er nicht erfüllen. Nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs und der Gründung der Vereinten Nationen (UNO) beschlossen seine damals noch 34 Mitglieder am 18. April 1946 einstimmig, den Völkerbund mit sofortiger Wirkung aufzulösen.
Die Idee eines Völkerbundes als Bund in einer Staatengemeinschaft und der Ausdruck Völkerrecht
wurden erstmals 1625 vom niederländischen Rechtsgelehrten Hugo Grotius in seinem Buch De iure belli ac pacis ( Über das Recht des Krieges und des Friedens) als Grundlagen für das Völkerrecht dargestellt. Der Königsberger Philosoph Immanuel Kant forderte 1795 in seinem Buch Zum ewigen Frieden das Völkerrecht ein, wobei die Idee einer durchgängig friedlichen Gemeinschaft der Völker erstmals ausführlich beschrieben wurde. Die Ideen der Aufklärung brachten bereits im 19. Jahrhundert eine internationale Friedensbewegung hervor und führten 1899 und 1907 zur Zusammenkunft der Haager Friedenskonferenzen. Der Haager Staatenverband
, wie der Neo-Kantianer Walther Schücking die Einrichtung nannte, scheiterte vor allem am Deutschen Reich in der Frage der obligatorischen internationalen Schiedsgerichtsbarkeit.Wikipedia.org/Völkerbund
Die Genfer Abrüstungskonferenz war eine internationale Konferenz, die vom 2. Februar 1932 bis zum 11. Juni 1934 mit Unterbrechungen in Genf tagte. Das Bestreben der Konferenz, die im Anschluss an die seit 1925 im Jahresturnus tagende Vorbereitende Abrüstungskommission einberufen wurde, bestand darin, das Rüstungsniveau ihrer Teilnehmer in dem höchsten, mit der jeweiligen nationalen Sicherheit vereinbaren Maße
, zurückzufahren.
Die Genfer Abrüstungskonferenz wurde, nachdem sie mehrfach vertagt worden war, nach einer internationalen Absprache zum 2. Februar 1932 einberufen.
Von den gescheiterten früheren Versuchen, eine Konferenz zu organisieren, ist besonders der Versuch des Völkerbundes von Ende 1925 zu nennen, mit Hilfe seiner Abrüstungskommission das Wettrüsten zu beenden. Dieser Versuch scheiterte jedoch an den gegenläufigen Interessen der Vereinigten Staaten, Großbritanniens und Frankreichs.
Nach dem Locarno-Pakt und dem Völkerbundbeitritt Deutschlands nahm 1926 die Vorbereitende Abrüstungskonferenz des Völkerbundes in Genf ihre Arbeit auf, die die anfangs weit auseinanderliegenden Vorstellungen einander annähern sollte. Diese setzte ihre Arbeit bis zum Beginn der Hauptkonferenz 1932 fort. Wikipedia.org/Genfer Abrüstungskonferenz
12. November 1933
Reichstagswahl nach Einheitsliste und Volksabstimmung zum Austritt aus dem Völkerbund
Reichstagswahl nach Einheitsliste und Volksabstimmung über den Austritt Deutschlands aus dem Völkerbund.
Die Reichstagswahl vom 12. November 1933 fand zugleich mit der Volksabstimmung über den Austritt Deutschlands aus dem Völkerbund statt. Vorangegangen war die Ausschaltung der politischen Gegner des nationalsozialistischen Systems. Zugelassen war nur eine nationalsozialistisch dominierte Einheitsliste, auf der auch einige als Gäste bezeichnete Parteilose kandidierten. Wahl und Abstimmung erbrachten, wie von der Regierung beabsichtigt, eine deutliche Zustimmung.
Innenpolitisch war die Zeit seit der Reichstagswahl von März 1933 von der Ausschaltung der politischen Gegner des Nationalsozialismus geprägt. Die letzte Sitzung des im März 1933 gewählten Reichstages fand am 17. Mai statt; danach wurde er aufgelöst. Die KPD war bereits zerschlagen, die SPD wurde im Juni verboten. Die anderen Parteien hatten sich wie das Zentrum mehr oder weniger freiwillig aufgelöst. Im Juli wurde ein Gesetz gegen die Neubildung von Parteien erlassen, damit wurde die NSDAP zur einzigen legalen politischen Organisation.
Von einer Mehrheit der Bevölkerung wurde die Ausschaltung der politischen Parteien und insbesondere die Zerschlagungen der SPD und der KPD begrüßt und dem Regime als Erfolg angerechnet.
Der NSDAP war es in dieser Zeit gelungen, alle propagandistischen Einflussmöglichkeiten für sich zu gewinnen. Für das Regime positiv zu Buche schlug vor allem das allmähliche Ende der Weltwirtschaftskrise. Der beginnende Rückgang der Arbeitslosenzahlen wurde der Regierung zugeschrieben.
In außenpolitischer Hinsicht konnte Hitler dagegen bis dahin wenig Erfolge aufweisen. Sein Regime war weitgehend isoliert. Dies zeigte sich auf der Genfer Abrüstungskonferenz. Stand Deutschland 1932 kurz davor, militärisch gleichberechtigt zu werden, war davon nun keine Rede mehr. Stattdessen schlug Großbritannien ein Kontrollsystem vor, um die deutsche Aufrüstung zu kontrollieren. Daraufhin ließ Hitler die Abrüstungsverhandlungen abbrechen und veranlasste den Austritt aus dem Völkerbund. Dieser Schritt war in weiten Kreisen populär. Auch der Theologe Martin Niemöller schickte Hitler dazu ein begeistertes Glückwunschschreiben. Der Austritt aus dem Völkerbund sollte durch eine Volksabstimmung legitimiert werden.
Gleichzeitig sollte die Reichstagswahl stattfinden. Traten im März 1933 noch verschiedene Parteien an, war diesmal nur eine Einheitsliste zugelassen. Diese Liste wurde vom Reichsministerium des Innern in Zusammenarbeit mit der NSDAP aufgestellt. Die meisten Bewerber waren NSDAP-Mitglieder und -aktivisten. Es wurden aber auch ehemalige Angehörige von DNVP, DVP, Zentrum oder BVP aufgestellt, um eine gewisse Pluralität vorzutäuschen.
Der Historiker Hans-Ulrich Wehler geht dennoch davon aus, dass wegen des Fehlens einer systematischen Wahlbeeinflussung die Ergebnisse tatsächlich im Kern die Zustimmung eines großen Teils der Bevölkerung zum Regime widerspiegelten. Die Wahlbeteiligung war mit 95,2 % sehr hoch. Die Volksabstimmung erbrachte eine Zustimmung von 95,1 % für den Austritt aus dem Völkerbund. Dies entsprach 89,9 % der Wahlberechtigten. Etwas niedriger war mit 92,1 % das Ergebnis für die Einheitsliste.
Nicht ganz zu Unrecht konnte das Regime darin eine Bestätigung des politischen Kurses sehen. Selbstverständlich hatten Propaganda und politischer Terror das ihrige zu dem Ergebnis beigetragen. Aber daneben zeigte sich auch, dass es noch immer eine beträchtliche Anzahl von Gegnern des Regimes gab. Vor allem in den Hochburgen der zerschlagenen Arbeiterparteien und in Quartieren mit einem hohen jüdischen Bevölkerungsanteil lag die Prozentzahl der Gegenstimmen nicht selten im zweistelligen Bereich. Eine Hochburg der Ablehnung war Lübeck mit etwa 22 % Gegenstimmen. In Altona lag die Zustimmung bei 77,4 %, in Hamburg bei 78,1 %, in Berlin bei 78,6 %, in Bremen bei 79,6 % und in Leipzig bei 79,8 %. Dabei war die soziale Kontrolle in Großstädten weniger ausgeprägt als in Kleinstädten und auf dem Land.
Die Zahlen wurden in der Statistik des Deutschen Reichs, Band 449 veröffentlicht und enthalten die Ergebnisse untergliedert bis auf die Ebene größerer Gemeinden. Wikipedia.org/Reichstagswahl November 1933
24. November 1933
Erstes deutsches Tierschutzgesetz und Gewohnheitsverbrechergesetz werden verabschiedet
Das erste deutsche Tierschutzgesetz wird verabschiedet.
Das Gewohnheitsverbrechergesetz sieht schärfere Strafen und die obligatorische Anordnung der Sicherungsverwahrung für gefährliche Täter
vor. Es tritt zum Jahreswechsel in Kraft.
Tierschutz im Nationalsozialismus wurde antisemitisch, biologistisch und rassistisch begründet und propagiert.
Viele NS-Führer, darunter Adolf Hitler, Heinrich Himmler und Hermann Göring, zeigten sich öffentlich als Anhänger des Tierschutzes. Umweltschutz, Artenschutz und Tierschutz wurden wichtige Propagandathemen des Nationalsozialismus. Das erste deutschlandweite Tierschutzgesetz gehörte zu den zentralen frühen Gesetzgebungsmaßnahmen der Anfangszeit des Regimes und wurde intensiv propagandistisch begleitet. Später wurden Tierschutzaspekte ökonomischen wie wehrwirtschaftlichen Zielen zunehmend untergeordnet.
Vorarbeiten zum Tierschutzgesetz von 1933 fanden bereits in der Weimarer Republik statt. Mehrere Tierschutz-Gesetze im deutschsprachigen Raum gehen maßgeblich auf das in der Zeit des Nationalsozialismus verabschiedete Konzept zurück. Rechtsextremistische Positionen zum Tierschutz und besonders zum Schächten stehen teilweise in der Tradition des nationalsozialistischen Tierschutzes.
Ende des neunzehnten Jahrhunderts war Tierschutz in Deutschland häufig mit antisemitischen Theorien verbunden. Bedeutende Teile der Tierschutzbewegung des 19. und frühen 20. Jahrhunderts in Deutschland sahen Vivisektion und Schächtung als Ausdruck einer jüdischen
Medizin und stellten eine direkte Verbindung her. Vegetarier, Tierschutz- und Naturheilvereine waren Teil der sozialen Bewegung, die als Lebensreform bekannt wurde und in allen Bevölkerungsschichten und politischen Gruppen, auch dem Nationalsozialismus, verbreitet war.Quelle: Wikipedia.org/Tierschutz_im_Nationalsozialismus
Das zur Zeit der NS-Herrschaft erlassene Gesetz gegen gefährliche Gewohnheitsverbrecher und über Maßregeln der Sicherung und Besserung beinhaltet eine umfangreiche Bearbeitung des Reichsstrafgesetzbuches mit der Einführung und Neufassung verschiedener Paragraphen. Begleitet wurde es von einem Ausführungsgesetz (RGBl. I S. 1000), mit dem zahlreiche, durch das Gewohnheitsverbrechergesetz erforderlich gewordene Änderungen anderer Gesetze vorgenommen wurden. Die von beiden Artikelgesetzen bewirkten Änderungen im Sinne der NS-Ideologie traten im Wesentlichen am 1. Januar 1934 in Kraft.
Das Gewohnheitsverbrechergesetz sah für gefährliche Gewohnheitsverbrecher eine Strafverschärfung und die obligatorische Anordnung der Sicherungsverwahrung vor. Die Unterbringung war nicht befristet und hatte so lange fortzudauern, als der Schutz der öffentlichen Sicherheit es erforderte. Die Fortdauer der Sicherungsverwahrung wurde vom zuständigen Gericht im Abstand von drei Jahren überprüft.
Die Reformideen des Gewohnheitsverbrechergesetzes, welches teilweise auf Plänen aus der Zeit der Weimarer Republik basierte, die unter anderem schon die Sicherungsverwahrung vorsahen, wurden von den Nationalsozialisten erheblich verschärft und für rassenpolitische Ideen modifiziert.Wikipedia.org/Gewohnheitsverbrechergesetz
1. Dezember 1933
Deutschland unterwirft sich dem Einparteiensystem
Das Gesetz zur Sicherung der Einheit von Partei und Staat unterwirft Deutschland einem Einparteiensystem.
Das Gesetz zur Sicherung der Einheit von Partei und Staat (RGBl. I S. 1016) war ein von der deutschen Reichsregierung am 1. Dezember 1933 beschlossenes und von Reichskanzler Adolf Hitler sowie dem Reichsminister des Innern, Wilhelm Frick, unterzeichnetes Gesetz, das die unlösliche
Verbundenheit von Staat und NSDAP festlegte.
- Die NSDAP wurde als
Trägerin des deutschen Staatsgedankens
definiert und in eine Körperschaft des öffentlichen Rechts (§ 1) mit eigener Gerichtsbarkeit über ihre Mitglieder umgewandelt. - Der Stellvertreter des Führers und der Chef des Stabes der SA wurden von Amts wegen Mitglieder der Reichsregierung (§ 2).
- Die öffentlichen Behörden wurden verpflichtet, der Partei und der SA Amts- und Rechtshilfe zu leisten (§ 6).
Bei der letzten nach dem Recht der Weimarer Republik abgehaltenen Wahl am 5. März 1933 erhielt die NSDAP mit etwa 44 % nicht die absolute Mehrheit der Stimmen. Die Nationalsozialisten schafften es jedoch, mit den Stimmen aller anderen Parteien außer der SPD – die kommunistischen Abgeordneten waren bereits verhaftet oder nicht zugelassen – im Reichstag die nötige Zweidrittelmehrheit für die Verabschiedung des Ermächtigungsgesetzes am 24. März zu erlangen, das der Exekutive auch das Recht der Legislative zubilligte und damit Hitler unabhängig vom Reichstag und dem Notverordnungsrecht des Reichspräsidenten machte. So konnte die Regierung unter Ausschaltung des Parlaments auch SPD und KPD verbieten bzw. zur Selbstauflösung (DNVP, Zentrum usw.) zwingen. Die NSDAP blieb dadurch als einzige Partei übrig.
Es bildete sich ein Einparteienstaat, der am 1. Dezember 1933 durch das Gesetz zur Sicherung der Einheit von Partei und Staat
auch rechtlich verankert wurde.
15. Dezember 1933
Zwangsvereinigung zum Deutschen Gemeindetag
Zwangsvereinigung der kommunalen Spitzenverbände zum Deutschen Gemeindetag.
Der Deutsche Gemeindetag war während der Zeit des Nationalsozialismus die Spitzenorganisation der deutschen Gemeinden und Gemeindeverbände. Er entstand 1933 als Zwangsvereinigung der früheren Politischen Ebene der kommunalen Spitzenverbände (Deutscher Städtetag, Deutscher Landkreistag, Reichsstädtebund, Preußischer Landgemeindetag West, Deutscher Landgemeindetag und Verband der preußischen Provinzen). Er vermittelte den Austausch von Erfahrungen in der Gemeindeverwaltung und erstellte Gutachten zu Gesetzesvorhaben der Ministerien. Auf diese Weise stellte der Deutsche Gemeindetag eine wichtige Kommunikations- und Koordinationsplattform für die NS-Politik dar.
Der Deutsche Gemeindetag wurde offiziell am 22. Mai 1933 mit der Einwilligung der Vorsitzenden und geschäftsführenden Präsidenten der bisherigen Spitzenverbände zur Überführung ihrer Organisationen in einen neuen Einheitsverband gegründet. Damit wurden die bisherigen kommunalen Verbände im Zuge der Gleichschaltung
, in diesem Fall auf Druck von Robert Leysin seiner Funktion als Reichsorganisationsleiter der NSDAP und dem NSDAP-Reichsleiter Karl Fiehler im Einvernehmen mit Innenminister Wilhelm Frick, zwangsvereinigt. Nachdem der Deutsche Gemeindetag am 15. Dezember 1933 die Form einer Körperschaft des öffentlichen Rechts erhalten hatte, konnten alle deutschen Gemeinden zum Beitritt gezwungen werden. Der Aufsicht des Reichsinnenministeriums unterstellt, das den Vorsitzenden, die Mitglieder des Vorstands und die Fachausschüsse bestellte, und vom Hauptamt für Kommunalpolitik der NSDAP betreut
, sollte der Deutsche Gemeindetag nach internen Überlegungen der NSDAP gegebenenfalls unpopuläre Maßnahmen des Regimes durch kommunalpolitische Initiativen umsetzen, ohne dass Reich oder Länder dafür die Verantwortung übernehmen müssten. Außerdem sollte sichergestellt werden, dass alle Gemeinden im nationalsozialistischen Sinne verwaltet würden. Zugleich bildete sich ein institutionalisiertes kommunalpolitisches Netzwerk, das den Initiativen einzelner Städte Nachdruck verleihen konnte.
❇ 1934 ❇
Machtfestigung und Eliminierung politischer Gegner
Das Jahr 1934 wird von den Nationalsozialisten genutzt, um ihre Macht in Deutschland zu festigen und sich weiterer politischer Gegner zu entledigen, zum Beispiel während des von der NS-Propaganda so bezeichneten Röhm-Putsches. Die Veröffentlichung der Marburger Rede, der letzten öffentlichen regimekritischen Rede von Vizekanzler Franz von Papen, wird durch Propagandaminister Joseph Goebbels verhindert. Nach dem Tod von Reichspräsident Paul von Hindenburg vereint Adolf Hitler die Ämter von Reichspräsident und Reichskanzler auf sich und nennt sich fortan Führer und Reichskanzler.
In Österreich kommt es zum Bürgerkrieg. Der Februaraufstand des sozialdemokratischen Republikanischen Schutzbundes gegen die austrofaschistische Diktatur wird mit Hilfe des Militärs und der christlichen Heimwehr rasch und blutig niedergeschlagen. Ende Juli versuchen Nationalsozialisten erfolglos, die Regierung Dollfuß zu stürzen (Juliputsch
). Dabei sterben etwa 200 Menschen, darunter Bundeskanzler Dollfuß. Sein Nachfolger wird der bisherige Unterrichtsminister Kurt Schuschnigg.
Der jugoslawische König fällt gemeinsam mit dem französischen Außenminister Louis Barthou Alexander I. einem Attentat rechtsradikaler Ustaschas zum Opfer. Nachfolger wird sein Sohn Peter II. In einem Staatsstreich übernehmen in Estland Staatsoberhaupt Konstantin Päts und Armeechef Johan Laidoner die Macht. Päts verbietet politische Parteien und suspendiert die Meinungs- und Pressefreiheit. Zwei Monate später folgt in Lettland ein Staatsstreich durch Ministerpräsident Kārlis Ulmanis und vier Tage später wird auch in Bulgarien die gewählte Regierung durch einen Militärputsch gestürzt und ein autoritäres Regime installiert. Belgiens König Albert I. stirbt bei einem Kletterunfall; ihm folgt sein Sohn Leopold III. auf den Thron.
In China beginnt unter der Führung Mao Zedongs der fast einjährige Lange MarschDer Lange Marsch (chinesisch 長征 / 长征, Pinyin Chángzhēng) ist der zentrale Heldenmythos der Kommunistischen Partei Chinas und war ein militärischer Rückzug der Streitkräfte der Kommunistischen Partei Chinas 1934/35, um sich aus der Einkreisung durch die Armee Chiang Kai-sheks zu befreien. Beim Langen Marsch waren mehrere Abteilungen der Roten Armee auf dem Weg nach Westen und Norden. Am bekanntesten ist der Marsch der Armeegruppe mit der Führungsspitze der Kommunistischen Partei Chinas, die innerhalb von 370 Tagen 12.500[1][A 1] Kilometer zurücklegte und dabei einige der unwegsamsten Regionen Chinas durchquerte. Während des Langen Marsches gelang es Mao Zedong, seine Macht innerhalb der Partei zu festigen und auszubauen. Nur etwa zehn Prozent der 90.000, die sich aus dem Jiangxi-Sowjet auf den Langen Marsch begaben, erreichten ihr Ziel. der Roten Armee, den nicht einmal 10% der ursprünglich fast 100.000 Marschierenden überleben werden.
1. Januar 1934
Das Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses tritt in Kraft.
Das Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses (nichtamtlich auch Erbgesundheitsgesetz, GzVeN) vom 14. Juli 1933 (RGBl. I S. 529) war ein deutsches Sterilisationsgesetz. Es trat zum 1. Januar 1934 in Kraft. Das Gesetz diente im NS-Staat der sogenannten Rassenhygiene
durch Unfruchtbarmachung
vermeintlicher Erbkranker
und Alkoholiker. Die Sterilisationsverfahren wurden durch Gutachten von sogenannten Erbgesundheitsgerichten legalisiert. Die Sterilisation wurde auf Antrag (des Betroffenen, überwiegend maßgeblich aber des beamteten Arztes oder für die Insassen einer Kranken-, Heil- oder Pflegeanstalt oder einer Strafanstalt
des Anstaltsleiters) durchgeführt, über den Erbgesundheitsgerichte entschieden, die einem Amtsgericht angegliedert waren. Dadurch wurde die eugenische Zwangssterilisation legalisiert.
Das Gesetz basierte auf einem bereits vor der nationalsozialistischen Machtübernahme geplanten Entwurf, welcher 1932 vom preußischen Gesundheitsamt unter Federführung von Eugenikern wie Hermann Muckermann, Arthur Ostermann, dem zweiten Direktor des Berliner Kaiser-Wilhelm-Instituts für Biologie, Richard Goldschmidt, und anderen ausgearbeitet wurde. Der Entwurf enthielt Sterilisationen auf freiwilliger Basis; allerdings erfuhr dieser Punkt bei den Beratungen Kritik seitens des Gesundheitsexperten der sozialdemokratischen Fraktion im preußischen Parlament Benno Chajes, welcher mit Hinweis auf Gesetzgebung in einigen Bundesstaaten der USA und dem Schweizer Kanton Waadt Zwangssterilisation für bestimmte Fälle vorschlug. Außerdem forderte er, neben der eugenischen und medizinischen auch soziale Indikationen in den Entwurf einzuführen. Obwohl dieser Gesetzesvorschlag breite Unterstützung erhielt, wurde er auch auf Grund des politischen Chaos infolge der Absetzung der preußischen Regierung nicht mehr Gesetz.
Im Gegensatz zu diesem frühen Gesetzentwurf, welcher Sterilisation auf freiwilliger Basis vorsah, war das unter den Nationalsozialisten beschlossene Gesetz in mehreren Punkten verschärft; so war nun die Möglichkeit der Zwangssterilisation gegeben, die von Amtsärzten oder Anstaltsleitern der Kranken-, Heil-, Pflege- oder Strafanstalten
beantragt werden konnte (§ 3).
Das Gesetz wurde am 14. Juli 1933 verabschiedet. In der amtlichen Begründung des Gesetzes heißt es:
Der fortschreitende Verlust wertvoller Erbmasse muss eine schwere Entartung aller Kulturvölker zur Folge haben. Von weiten Kreisen wird heute die Forderung gestellt, durch Erlass eines Gesetzes zur Verhütung erbkranken Nachwuchses das biologisch minderwertige Erbgut auszuschalten. So soll die Unfruchtbarmachung eine allmähliche Reinigung des Volkskörpers und die Ausmerzung von krankhaften Erbanlagen bewirken.
Der regierungsamtliche Gesetzeskommentar einschließlich zweier fachchirurgischer Beiträge erschien 1934 im J.F. Lehmanns Verlag, München: Arthur Gütt, Ernst Rüdin, Falk Ruttke: Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses vom 14. Juli 1933. Mit Beiträgen: Die Eingriffe zur Unfruchtbarmachung des Mannes und zur Entmannung, von Erich Lexer. Die Eingriffe zur Unfruchbarmachung der Frau, von Albert Döderlein
.
Die erste Änderung des Sterilisationsgesetzes, das Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Verhütung erbkranken Nachwuchses
vom 26. Juni 1935 (RGBl. I S. 773), erlaubte einerseits die sogenannte freiwillige
Kastration von Männern, um sie von einem entarteten Geschlechtstrieb zu befreien
(gemeint waren Homosexuelle und Sexualstraftäter), definierte zugleich die Entfernung der Keimdrüsen
oder Entkeimung
geschlechterneutral und führte damit auch die Kastration (beidseitige Eierstockentfernung) an Frauen ein.
Das Gesetz gab eine Liste der Krankheiten vor, die als Erbkrankheiten
angesehen wurden.
Erbkrank im Sinne dieses Gesetzes ist, wer an einer der folgenden Krankheiten leidet:
- angeborenem Schwachsinn,
- Schizophrenie,
- zirkulärem (manisch-depressivem) Irresein,
- erblicher Fallsucht,
- erblichem Veitstanz (Huntingtonsche Chorea),
- erblicher Blindheit,
- erblicher Taubheit,
- schwerer erblicher körperlicher Mißbildung.
Ferner könne unfruchtbar gemacht werden, wer an schwerem Alkoholismus leide.
Die Zahl der Sterilisationsanträge sank nach 1936. Mit Beginn des Zweiten Weltkriegs wurden die Sterilisationen am 31. August 1939 durch eine Verordnung beschränkt. Nach einem Anstieg im Jahr 1940 nahm die Zahl der Sterilisationsanträge bis 1944 kontinuierlich ab. Angesichts des "totalen Kriegseinsatzes" wurde der Geschäftsbetrieb der Erbgesundheitsobergerichte zum 1. Dezember 1944 eingestellt. In der Provinz Brandenburg wurden die Aufgaben der Erbgesundheitsgerichte per Verordnung des Reichsjustizministeriums vom Erbgesundheitsgericht Berlin übernommen.
Bis Mai 1945 wurden zwischen 300.000 und 400.000 Menschen nach einem entsprechenden Urteil der Erbgesundheitsgerichte in regionalen Krankenhäusern zwangssterilisiert. Bei über der Hälfte der Betroffenen war als Grund Schwachsinn
angegeben. Insgesamt kamen durch Anwendung des Gesetzes 5.000 bis 6.000 Frauen und ungefähr 600 Männer durch Komplikationen während der medizinischen Prozedur um, viele litten außerdem an gesundheitlichen Folgeschäden.
Nach 1949 galt das Gesetz in Teilen auch in der neugegründeten Bundesrepublik Deutschland fort, während es in der Deutschen Demokratischen Republik aufgehoben blieb. Soweit Vorschriften des GzVeN dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland widersprachen (Artikel 123 Abs. 1 GG), endete deren Gültigkeit mit dem Inkrafttreten desselben.
Seit Beginn der 1950er Jahre kam es aus der Ärzteschaft und Justiz der Bundesrepublik zu Forderungen für eine neue Einführung und Regelung von eugenischen Zwangssterilisationen, die sich aber nicht durchsetzen ließen.
Die Bundesregierung erklärte am 7. Februar 1957 vor dem Deutschen Bundestag:
Das Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses vom 14. Juli 1933 ist kein typisch nationalsozialistisches Gesetz, denn auch in demokratisch regierten Ländern – z. B. Schweden, Dänemark, Finnland und in einigen Staaten der USA – bestehen ähnliche Gesetze; das Bundesentschädigungsgesetz gewährt aber grundsätzlich Entschädigungsleistungen nur an Verfolgte des NS-Regimes und in wenigen Ausnahmefällen an Geschädigte, die durch besonders schwere Verstöße gegen rechtsstaatliche Grundsätze Schäden erlitten haben.
Mit dieser Einschätzung waren die Opfer des Gesetzes nicht berechtigt zum Erhalt von Entschädigungen nach dem Bundesentschädigungsgesetz.Wikipedia.org/Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses
März 1934
Das Hilfswerk Mutter und Kind
wird gegründet (Lebensborn)
Um Anreize für mehr Geburten zu bieten, gründete die Nationalsozialistische Volkswohlfahrt zunächst im März 1934 das Hilfswerk Mutter und Kind
(kurz: Hilfswerk MuK), das mehr als die Hälfte des gesamten Spendenaufkommens des Winterhilfswerks erhielt. Das Deutsche Institut für Jugendhilfe e. V.
betreute uneheliche Kinder, deren Väter die Alimente verweigerten. Eheschließungen wurden mit Darlehen in Form von Bedarfsdeckungsscheinen für Möbel und Hausrat bis zu 1.000 Reichsmark gefördert.
Das Hilfswerk hatte die Aufgabe, als arisch
geltende Schwangere und junge Mütter und deren Nachwuchs zu betreuen.Das Hilfswerk unterstand dem Hauptamt für Volkswohlfahrt in der Reichsleitung der NSDAP.
Die Aufgaben gliederten sich wie folgt:
- Hilfe für die Familie durch Gemeindepflege der NS-Schwesternschaft, durch zusätzliche Unterstützungen, durch Wohnungs- und Siedlungshilfe und durch Arbeitsplatzhilfe.
- Fürsorge für die Mutter durch Hilfe für die werdende Mutter, die Wöchnerin und die ledige Mutter, durch Müttererholungsfürsorge, durch Einrichtung von Hilfsstellen sowie durch Mütterverschickung. Bis 1937 wurden 77.169 Mütter in
Urlaub
geschickt. - Wahrnehmung erzieherischer und gesundheitlicher Aufgaben in den Kindertagesstätten. Einrichtung von Erntekindergärten, Verpflegung der Kinder und gesundheitliche Maßnahmen für die Kleinkinder. Im ganzen damaligen Deutschen Reich existierten nur 3.461 Kindertagesstätten mit 153.000 Kindern. Diese geringe Zahl geht auf die nationalsozialistische Politik zurück, aufgrund derer die Frauen im öffentlichen Leben zurückgedrängt wurden und ihre Rolle als Mutter und Erzieherin betont wurde, um im Sinne der NS-Ideologie die Geburtenrate zu erhöhen. Mit Beginn und Fortschreiten des Krieges wurden Frauen verstärkt als Arbeitskräfte in der Kriegswirtschaft und der Verwaltung benötigt, und so stieg die Zahl der Kindergartenplätze stark an.
- Jugendhilfe durch Jugenderziehungsberatungsstellen und NS-Jugendheimstätten.
- Jugenderholung durch Verschickung von Schulkindern und schulentlassenen Jugendlichen in Landpflegestellen, Heime und Tageserholungsstätten.
Die Arbeit wurde vorwiegend von ehrenamtlichen Helfern geleistet, besonders von Mitgliedern der NS-Frauenschaft und der NS-Volkswohlfahrt.
Das Statistische Jahrbuch von 1938 weist aus, dass im Jahr 1935 7,3 Millionen Reichsmark für die Arbeit des Hilfswerkes aufgewendet wurden. 1936 waren es 54,6 Millionen und 1937 wurden 78,4 Millionen verbraucht.
Auch die Einrichtung des Lebensborn als konkurrierende SS-eigene, Himmler direkt unterstellte Organisation sollte die Geburtenrate steigern und ledige Mütter zum Austragen der Kinder bewegen. Himmler rechtfertigte in seinem Brief an Keitel die Existenz von Lebensborn und forderte eine finanzielle Unterstützung durch die Wehrmacht. So würden allein durch diese bevölkerungspolitische Maßnahme in 18 bis 20 Jahren 18 bis 20 Regimenter mehr marschieren.
Der Lebensborn e. V. war im nationalsozialistischen Deutschen Reich ein von der SS getragener, staatlich geförderter Verein, dessen Ziel es war, auf der Grundlage der nationalsozialistischen Rassenhygiene und Gesundheitsideologie die Erhöhung der Geburtenziffer arischer
Kinder herbeizuführen. Dies sollte durch anonyme Entbindungen und Vermittlung der Kinder zur Adoption – bevorzugt an Familien von SS-Angehörigen – erreicht werden.
Der Lebensborn war daneben mitverantwortlich für die Verschleppung von Kindern aus den von Deutschland besetzten Gebieten. Falls diese im Sinne der nationalsozialistischen Rassenideologie als arisch
galten, wurden sie unter Verschleierung ihrer Identität in Lebensborn-Heimen im Reich oder den besetzten Gebieten untergebracht. Das letztendliche Ziel war die Adoption durch parteitreue deutsche Familien. So wurden 13 der 98 vom Lidice-Massaker betroffenen Kinder für den Lebensborn selektiert, während die anderen ins Vernichtungslager Kulmhof deportiert und dort durch Gas ermordet wurden.
Der Name leitet sich von dem nur noch in Ortsnamen und in der Dichtkunst oder in verschiedenen deutschen Dialekten erhaltenen, alten deutschen Wort Born
für Brunnen, Quelle
ab; er bedeutet daher etwa Lebensbrunnen
oder Lebensquelle
.
Der Lebensborn war ein Projekt Heinrich Himmlers, das sich vor allem an den beiden wichtigsten bevölkerungspolitischen Grundsätzen des Nationalsozialismus orientierte:
- Rettung der
nordischen Rasse
vor dem (angeblich) durch Geburtendefizite bedingten drohenden Untergang mittels Steigerung der Geburtenrate - qualitative Verbesserung des Nachwuchses unter
Zuchtkriterien
im Sinne der nationalsozialistischen Rassenhygiene (Euthanasie
, Zwangssterilisation, Heiratsverbote etc.) - Ziel: Züchtung des
Adels der Zukunft
Der Lebensborn war um die Umsetzung dieser Grundsätze in der Mütterfürsorge bemüht, was durch Einrichten von Heimen für die anonyme Entbindung geschah. Das offizielle zentrale Anliegen war die Vermeidung von Abtreibungen und damit die Erhöhung der Geburtenrate, jedoch keineswegs im Sinne einer humanen Moral, sondern im Sinne der neuen Moral
einer aktiven, rassistisch bestimmten nationalsozialistischen Bevölkerungspolitik. Entsprechend der nationalsozialistischen Rassenhygiene wurden in den Heimen zumindest anfänglich nur ledige Mütter aufgenommen, die selbst und bezüglich ihres Nachwuchses den strengen rassenhygienischen
Ansprüchen von SS-Bewerbern entsprachen.
Als SS-eigene Organisation konnte der Lebensborn Entbindungen geheim halten. Eigene Standesämter und polizeiliche Meldeämter in den Lebensborn-Heimen durften eine Geburt nicht an die Heimatgemeinde der ledigen Mutter weitermelden.
War die Aufnahme bewilligt, konnte die Frau die Zeit der Schwangerschaft, auf Wunsch auch weit entfernt vom Heimatort, bis einige Wochen nach der Geburt des Kindes in einem Heim des Lebensborn zubringen. Bei ledigen Müttern übernahm der Lebensborn die Vormundschaft. Die Neugeborenen wurden in einem eigenen Zeremoniell mit einer Mischung aus pseudochristlichen, nationalsozialistischen und pseudogermanischen Riten unter Auflegung eines silbernen SS-Dolches unter der Hakenkreuzfahne getauft
. Als Geschenk erhielten sie einen im KZ Dachau gefertigten Kerzenleuchter.
Infolge des Krieges wuchs die arische Elite
nur mäßig. Daher befahl Himmler als Reichskommissar für die Festigung deutschen Volkstums am 19. Februar 1942 in Halensee mit Anordnung 67/1
, arisch
aussehende, blonde und blauäugige Kinder aus besetzten Gebieten wie Polen zwecks Eindeutschung
zu entführen. Weitere Kinder wurden in anderen besetzten Ländern geraubt, wie Frankreich und Jugoslawien; für die annektierten tschechischen Gebiete bildete Lodz die Clearingstelle, der NS-Arzt dort hieß Dongus. Die Kinder wurden vom Lebensborn aufgenommen und je nach Alter an private Pflegestellen bei SS-Familien, zur Adoption oder in Lebensborn-Heime weiter verschoben. Kleinere Kinder, etwa bis zu 6 Jahren, erhielten gefälschte neue Geburtsurkunden. Sie bekamen einen neuen Namen und durften nur noch Deutsch sprechen, um ihre Muttersprache zu vergessen. Falls sie nicht den Kriterien nach den Ariertabellen
entsprachen, wurden sie in ein Vernichtungslager abgeschoben. Von einer Aktion in Tschechien ist bekannt, dass neun Kinder zur Germanisierung ausgesucht, 82 jedoch zur Tötung nach Chelm in das Vernichtungslager Sobibor gebracht wurden.
Während der Besetzung Jugoslawiens wurden Kinder slowenischer Widerstandskämpfer unter anderem nach Saldenburg, Kastl und Neustift bei Vilshofen (Gemeinde Ortenburg) verschleppt. Diese Kinder wurden unter Zwang von ihren Familien getrennt und aus Slowenien über Franken verteilt. Diese Maßnahme diente nicht nur als Vergeltung, sondern auch dazu, die Lebensborn-Heime mit arisierbaren
Kindern aufzufüllen.Wikipedia.org/Lebensborn
Einzelnachweise:
Jörg Albrecht: Rohstoff für Übermenschen. Artikel in Zeit-Punkte 3/2001 zum Thema Biomedizin, S. 16-18.
Angelika Baumann, Andreas Heusler (Hrsg.): Kinder für den Führer
, Der Lebensborn in München. 1. Auflage. Schiermeier, München 2013, ISBN 978-3-943866-19-3.
Wolfgang Benz; Hermann Graml; H. Weiß (1997): Enzyklopädie des Nationalsozialismus. Digitale Bibliothek, CD-ROM, Band 25, Directmedia, Berlin.
Thomas Bryant: Himmlers Kinder. Zur Geschichte der SS-Organisation Lebensborn e.V.
1935-1945. Marix, Wiesbaden 2011, ISBN 978-3-86539-265-7.
Gisela Heidenreich: Das endlose Jahr. Die langsame Entdeckung der eigenen Biographie. Ein Lebensbornschicksal. 4. Auflage, Scherz, Bern 2002, ISBN 3-502-18315-5; & Fischer-TB, Frankfurt am Main 2004, Reihe Tabu 160278, ISBN 3-596-16028-6. (Die berührende Spurensuche eines Lebensbornkindes
in historischem Kontext.)
Volker Koop: Dem Führer ein Kind schenken. Die SS-Organisation Lebensborn
e. V.. Böhlau, Köln 2007, ISBN 978-3-412-21606-1.
Annegret Lamey: Kind unbekannter Herkunft: Die Geschichte des Lebensbornkindes Hannes Dollinger, Wißner, Augsburg 2008, ISBN 978-3-89639-644-0.
Georg Lilienthal: Der Lebensborn e.V.
Ein Instrument nationalsozialistischer Rassenpolitik. Neuausgabe, Fischer-TB, Frankfurt 2003, ISBN 3-596-15711-0. (Standardwerk, zuerst 1985)
Dorothee Schmitz-Köster: Deutsche Mutter, bist Du bereit… Alltag im Lebensborn. 5. Auflage, Aufbau-Taschenbuch-Verlag, Berlin 2004, ISBN 3-7466-8094-8. (Einfühlsame Zeitzeugeninterviews mit ehemaligen Lebensbornmüttern und -kindern, Schwestern, Hebammen und Heimleitern.)
dies.: Kind L 364. Eine Lebensborn-Familiengeschichte. 2.Aufl., Rowohlt, Berlin 2007, ISBN 978-3-87134-564-7 (Familiengeschichte über das Verschweigen, politische Irrwege, über Profiteure und deren Opfer, über Massenmörder, die gleichzeitig liebevolle Väter sein können.)
dies.: Deutsche Mutter, bist Du bereit … Der Lebensborn und seine Kinder. Erweiterte Neuauflage, Aufbau-Taschenbuch-Verlag, Berlin 2010, ISBN 978-3-7466-7085-0 (Erweitert durch Lebensbornkinder-Biografien, Namen und Fakten zu Heim Friesland
).
Dorothee Schmitz-Köster/Tristan Vankann: Lebenslang Lebensborn. Die Wunschkinder der SS und was aus ihnen wurde. Piper, München 2012, ISBN 978-3-492-05533-8 (20 Porträts mit Fotos von Tristan Vankann).
Claudia Sandke: Der Lebensborn e.V. Eine Darstellung der Aktivisten des Lebensborn e.V. im Kontext der nationalsozialistischen Rassenideologie. VDM Verlag Dr. Müller, Saarbrücken 2008, ISBN 978-3-8364-9617-9 (Zugleich Magisterarbeit an der Universität Leipzig 2004).
30. Juni 1934
Nacht der langen Messer
- sogenannter Röhm-Putsch
, Säuberung der SA-Führung
Als Röhm-Putsch werden Ereignisse Ende Juni/Anfang Juli 1934 bezeichnet, bei denen die Nationalsozialisten die Führungsebene der SA einschließlich Stabschef Ernst Röhm ermordeten. Die nationalsozialistische Propaganda stellte die Morde als präventive Maßnahme gegen einen angeblich bevorstehenden Putsch der SA unter Röhm – den sogenannten Röhm-Putsch – dar. In der Folge wurde der Begriff Röhm-Putsch nicht mehr nur für den angeblichen Putsch, sondern für die gesamten Ereignisse einschließlich der Morde benutzt.
In einer später so genannten Nacht der langen Messer
(30. Juni / 1. Juli 1934) wurden Ernst Röhm und weitere auf Hitlers Anweisung am Tegernsee zusammengerufene Funktionäre der SA-Führung verhaftet und – zum Teil noch in derselben Nacht – ermordet. Weitere Ermordungen folgten in den nächsten Tagen. Es sind etwa 90 Ermordete namentlich nachzuweisen, einige Forscher gehen aber weiterhin von einer Gesamtzahl von etwa 150–200 Toten aus. Dazu gehören außer SA-Mitgliedern weitere von der nationalsozialistischen Führung als feindlich eingeschätzte Personen, darunter bekannte Persönlichkeiten wie z. B. Kurt von Schleicher, Hitlers Amtsvorgänger als Reichskanzler, und Generalmajor Ferdinand von Bredow, der frühere stellv. Reichswehrminister. Daneben gab es aufgrund von Verwechslungen auch Zufallsopfer.
Die vor allem auf Betreiben von Hitler und Hermann Göring lange vorbereitete Säuberungswelle
wurde durch Kommandos der SS mit Unterstützung der Gestapo und der Reichswehr durchgeführt. Zugrunde lagen der Mordaktion NS-interne ideologische Differenzen und machtpolitische Spannungen zwischen der SA und Teilen der NSDAP, auf deren Seite Hitler stand.
Nach den Morden verlor die SA ihre politische Bedeutung, die SS wurde selbständig und nahm eine wichtige Rolle ein. Die Führung der Reichswehr ließ nach dem Tod von Reichspräsident Paul von Hindenburg am 2. August 1934 die Reichswehr auf Hitler vereidigen.
Die SA hatte wesentlich zur Machtergreifung beigetragen. Noch am 31. Dezember 1933 dankte Hitler Röhm in einem besonders herzlichen Schreiben für dessen unvergängliche(n) Dienste
und versicherte ihm für das neue Jahr seine Freundschaft. Röhm konnte sich zum Ärger Görings und Goebbels als zweiter Mann im Staate sehen und kam in den Genuss (wahrscheinlich von ihm selbst erzwungener) öffentlicher Bevorzugungen in der Umgebung Hitlers. Röhm soll auch umfangreiche Machtansprüche – so die Ernennung zum Kriegsminister – an Hitler herangetragen und diesen auch mit kompromittierenden Informationen erpresst haben. Aber der Status der SA zur NSDAP und die Deutungshoheit
über die nationalsozialistische Bewegung blieben zunächst ungeklärt. Während Röhm und die SA-Führung die SA als eigentliche Trägerin der Bewegung sahen, wollten die NSDAP-Oberen dieser nur die Stellung einer Ordnungstruppe der Partei zugestehen. Nach der "Machtergreifung" der Nationalsozialisten 1933 verschärften sich die Spannungen. Zum einen kamen die wahllosen Ausschreitungen der SA der Herrschaftssicherung durch die NSDAP nicht zugute, zum anderen wollte die SA mittelfristig die Reichswehr beerben. Gemäß dem Versailler Vertrag von 1919 umfasste die Reichswehr 100.000 Mann. Die SA hatte rund vier Millionen Mitglieder. Außerdem legte die SA-Führung großen Wert auf den sozialistischen Aspekt und wollte einen Umbau der Gesellschaft sowie Enteignungen nach dem 25-Punkte-Programm der NSDAP von 1920.
Röhm verfolgte weitreichende politische Ziele. So erschien im Januar 1934 in den Nationalsozialistischen Monatsheften und im Völkischen Beobachter ein Beitrag Röhms, in dem er verkündete, das Ziel der nationalsozialistischen Revolution sei noch nicht erreicht. SA und SS würden, wenn es sein müsse, sterben für die Idee des Hakenkreuzes.
In derselben Ausgabe der Nationalsozialistischen Monatshefte erschien aber auch ein Beitrag von Rudolf Heß, in dem er erklärte, für SA und andere Teilorganisationen bestehe nicht die geringste Notwendigkeit, ein Eigendasein zu führen. Zu dieser Zeit erhielt der Chef des preußischen Geheimen Staatspolizeiamtes, Rudolf Diels, den Auftrag, Material gegen die SA zu sammeln. Nachdem Röhm am 1. Februar 1934 dem Reichswehrminister Werner von Blomberg eine Denkschrift übersandt hatte, wonach die künftige Funktion der Reichswehr auf ein reines Ausbildungsheer beschränkt sein solle, stellte Blomberg bei einer Befehlshaberbesprechung fest, der Versuch einer Einigung mit der SA sei gescheitert. Auch Reichswehrdienststellen erhielten nun den Auftrag, Material gegen die SA zu sammeln.
Hitler wies in einer Ansprache vor Gauleitern am 2. Februar 1934 in Berlin die Darstellung Röhms zurück, die Revolution sei noch nicht beendet. Hitler war für seine Kriegspläne angewiesen auf die Unterstützung der Wirtschaft und die der Reichswehr, welcher er das Waffenmonopol zugesichert hatte. Daher wollte er den Ruf des Straßenkämpfers ablegen. Dies stand in Konflikt zum Willen Röhms, die SA in eine reguläre Armee umzuwandeln. Am 28. Februar gab Hitler vor den Spitzen von SA und Wehrmacht bekannt, für seine Pläne sei eine Miliz ungeeignet, es komme nur eine Wehrmacht mit allgemeiner Wehrpflicht in Frage. Hauptauftrag für die Sturmabteilungen sei die politische Erziehungsarbeit. Er warnte die SA ausdrücklich, ihm in dieser Frage Schwierigkeiten zu machen.
Die exakte Anzahl der im Zuge der Röhm-Affäre Ermordeten, der genaue Ablauf der Entscheidungsprozesse und Vorbereitungsmaßnahmen im Vorfeld der Aktion, der Ablauf vieler Verhaftungen und Exekutionen, die Personalien eines großen Teils der ausführenden Täter und viele weitere Einzelheiten sind bis heute nicht geklärt. Grund hierfür war, dass die NS-Regierung unmittelbar nach Ablauf damit begann, die Spuren der Aktion systematisch zu verwischen: Den die Erschießungen ausführenden Angehörigen der SS wurde ein ehrenwörtlicher Eid auferlegt, mit niemandem über die Aktion zu sprechen. Einige Quellen sprechen auch von der Androhung, dass jeder, der unerlaubt seine Kenntnisse an Dritte weitergeben würde, selbst erschossen würde. Hermann Göring ordnete die Verbrennung aller mit der Röhm-Affäre in Zusammenhang stehenden Akten an, nachdem Hitler am 1. Juli den Stopp der Mordaktion angeordnet hatte.
Den Justizstellen wurden Ermittlungen über die vom 30. Juni bis 2. Juli durchgeführten Mordtaten nur in Ausnahmefällen, so im Fall Kuno Kamphausen, gestattet. Grundlage für die Entscheidung, welche Mordtaten untersucht werden durften und welche nicht, war eine Anfang Juli 1934 von dem Kriminalkommissar Franz Josef Huber im Geheimen Staatspolizeiamt aufgrund der aus dem ganzen Reich einlaufenden Meldungen der untergeordneten Gestapo- und SD-Dienststellen zusammengestellte amtliche Todesliste mit 77 Namen. Nachdem Hitler diese Liste von Heinrich Himmler vorgelegt bekommen und sie gebilligt hatte, war die Untersuchung der Morde an allen auf ihr verzeichneten Personen der Justiz entzogen, die somit nur die Ermordung solcher Menschen untersuchten durfte, die nicht auf der 77er-Liste standen. Es ist davon auszugehen, dass die 77 Personen, die Hitler in seiner Reichstagsrede vom 13. Juli als die Gesamtzahl der Getöteten angab, mit den 77 Personen auf der von Huber erstellten Liste identisch sind.
Während des Reichsparteitags von 1934 konnte Himmler Hitler überzeugen, sechs weitere getötete Personen auf die Liste der amtlich gebilligten Morde zu setzen, die somit auf 83 Personen anwuchs.
In der deutschen Presse durften aufgrund der Vorgaben des Propagandaministeriums nur wenige Opfer namentlich bekannt werden: Dies waren die sechs im Gefängnis Stadelheim erschossenen SA-Führer, des Weiteren Ernst Röhm, der Gruppenführer Karl Ernst sowie der General Kurt von Schleicher und seine Frau. Durch die Veröffentlichung des Wortlauts von Hitlers Reichstagsrede vom 13. Juli wurde außerdem der Standartenführer Julius UhlJulius Uhl (* 3. März 1903 in Böbing; † 2. Juli 1934 im KZ Dachau) war ein deutscher Politiker (NSDAP) und SA-Führer. Uhl wurde vor allem bekannt als langjähriger Chef der SA-Stabswache, als Leibmörder
der SA-Führung und als einer der Getöteten des sogenannten Röhm-Putsches.Siehe Wikipedia.org als getötet bekannt.Wikipedia.org/Röhm-Putsch
3. Juli 1934
Das Gesetz über Maßnahmen der Staatsnotwehr wird erlassen
Mit dem Gesetz über Maßnahmen der Staatsnotwehr vom 3. Juli 1934 wollte die Führung des Dritten Reichs unter Adolf Hitler die Handlungen der Nationalsozialisten rechtfertigen, die gegen die so genannten Röhm-Putschisten begangen wurden.
Das Gesetz bestand aus einem einzigen Satz:
Die zur Niederschlagung hoch- und landesverräterischer Angriffe am 30. Juni, 1. und 2. Juli 1934 vollzogenen Maßnahmen sind als Staatsnotwehr rechtens.
Es wurde unterzeichnet von Hitler als Reichskanzler, Wilhelm Frick (Reichsminister des Innern) und Franz Gürtner (Reichsminister der Justiz) und gilt als Prototyp nationalsozialistischen Unrechts, da sich die Regierung zum Richter in eigener Sache erhob. Hitler bezeichnete sich in seiner Rede vor dem Reichstag am 13. Juli 1934 dann als "des deutschen Volkes oberster Gerichtsherr" und der Reichstag billigte die Erklärung und dankte ihm ausdrücklich für die Rettung vor Bürgerkrieg und Chaos. Carl Schmitt rechtfertigte in der Deutschen Juristen-Zeitung vom 1. August 1934 in einem Artikel mit dem Titel "Der Führer schützt das Recht" die Tötungsbefehle als Akte echter Gerichtsbarkeit.
Das Gesetz wurde durch das Gesetz Nr. 11 des Alliierten Kontrollrats für Deutschland vom 30. Januar 1946 (ABl. S. 55) aufgehoben.Wikipedia.org/Staats-Notwehr
1. August 1934
Vereinigung von Präsidenten- und Kanzleramt in der Person Hitlers
Nach dem Tod von Reichspräsident Paul von Hindenburg wird am selben Tag die Reichswehr auf Reichskanzler Adolf Hitler vereidigt.
Bereits am 1. August 1934, einen Tag vor dem Tod des parteilosen Reichspräsidenten Paul von Hindenburg am 2. August, vereinigte Adolf Hitler per Gesetz die Ämter des Reichskanzlers, das er seit dem 30. Januar 1933 innehatte, und des Reichspräsidenten. Dieses Gesetz über das Staatsoberhaupt des Deutschen Reichs trat mit dem Tod Hindenburgs in Kraft. So gab es nach der letzten Wahl von 1932 keine Neuwahl, sondern das Volk sollte nachträglich per Volksentscheid abstimmen. Das Kabinett Hitler setzte die Volksabstimmung über die Zusammenlegung per Verordnung für den 19. August 1934 an.
Die Abstimmungsfrage auf dem Stimmzettel war:
Das Amt des Reichspräsidenten wird mit dem des Reichskanzlers vereinigt. Infolgedessen gehen die bisherigen Befugnisse des Reichspräsidenten auf den Führer und Reichskanzler Adolf Hitler über. Er bestimmt seinen Stellvertreter. Stimmst Du, Deutscher Mann, und Du, Deutsche Frau, der in diesem Gesetz getroffenen Regelung zu?
Das offizielle Endergebnis lautete:
Stimmen | In % | |
---|---|---|
Ja | 38.394.848 | 89,93 |
Nein | 4.300.370 | 10,07 |
ungültig/leer | 873.668 | – |
Summe | 43.568.886 | 100 |
Registrierte Wähler/Wahlbeteiligung | 45.552.059 | 95,65 |
Nohlen & Stöver |
2. August 1934
Tod des Reichspräsidenten Paul von Hindenburg
Am Morgen des 2. August 1934 um 9 Uhr starb Hindenburg auf Gut Neudeck. Dort sollte er eigentlich begraben werden, jedoch organisierte Hitler eine Beisetzung im Denkmal der Schlacht bei Tannenberg.
Das Kabinett Hitler erließ bereits am 1. August, also dem Tag vor Hindenburgs Tod, ein Gesetz über die Zusammenlegung der Ämter des Reichskanzlers und des Reichspräsidenten in der Person Hitlers. Dieses Gesetz trat mit dem Ableben Hindenburgs in Kraft. Oskar von Hindenburg hielt die Dokumente des politischen Testaments seines Vaters eine Woche lang zurück. Am 9. August erhielt sie Papen, der sie am 14. August Hitler übergab. Hitler war von Papen bereits vorab über den Inhalt informiert worden. Den an ihn persönlich gerichteten Brief hielt Hitler zurück und ließ ihn später vermutlich vernichten. Die anderen Dokumente wurden am 15. August als das politische Testament Hindenburgs
veröffentlicht. Aus den Umständen der Veröffentlichung lässt sich schließen, dass Hitler, Papen und Oskar von Hindenburg sich abgesprochen hatten, das Testament erst kurz vor der Volksabstimmung über das Staatsoberhaupt des Deutschen Reichs am 19. August 1934 zu veröffentlichen, damit Hitler davon profitieren könne, obwohl Hindenburg ihn darin nicht zu seinem Nachfolger berufen hatte. Am Tag vor der Wahl hielt Oskar von Hindenburg eine Rundfunkrede, in der er behauptete, sein Vater habe in Hitler seinen unmittelbaren Nachfolger als Oberhaupt des Deutschen Reiches gesehen
. In der Volksabstimmung stimmten fast neunzig Prozent der Wähler dem Gesetz über das Staatsoberhaupt des Deutschen Reiches zu.
Nach dem Tod des Reichspräsidenten Paul von Hindenburg wurden die Ämter des Reichskanzlers und des Staatsoberhaupts verschmolzen. Am selben Tag wird die Reichswehr auf Reichskanzler Adolf Hitler mit dem Führereid
vereidigt.
Führereid oder Eid auf den Führer benennt einen Eid, der während der Zeit des Nationalsozialismus von verschiedenen Personengruppen verlangt wurde. Im militärischen Kontext wurde manchmal synonym von Fahneneid gesprochen.
Ich schwöre Treue der Reichsverfassung und gelobe, daß ich als tapferer Soldat das Deutsche Reich und seine gesetzmäßigen Einrichtungen jederzeit schützen, dem Reichspräsidenten und meinen Vorgesetzten Gehorsam leisten will.
– Eidesformel vom 14. August 1919 (RGBl. S. 1419)
Ich schwöre bei Gott diesen heiligen Eid, daß ich Volk und Vaterland allzeit treu und redlich dienen und als tapferer und gehorsamer Soldat bereit sein will, jederzeit für diesen Eid mein Leben einzusetzen.
– Eidesformel vom 2. Dezember 1933
Die Reichsregierung erließ am 20. August 1934 ein entsprechendes Gesetz über die Vereidigung, welches am 23. August in Kraft trat. Von den Soldaten wurde von nun an ein Diensteid auf Adolf Hitler als Führer und Reichskanzler
verlangt.
Ich schwöre bei Gott diesen heiligen Eid, daß ich dem Führer des Deutschen Reiches und Volkes, Adolf Hitler, dem Oberbefehlshaber der Wehrmacht unbedingten Gehorsam leisten und als tapferer Soldat bereit sein will, jederzeit für diesen Eid mein Leben einzusetzen.
– Eidesformel vom 2. August 1934
Um seinen militärischen Machtanspruch zu sichern, änderte Hitler durch Gesetz die Bezeichnung Oberbefehlshaber in Oberster Befehlshaber:
Ich schwöre bei Gott diesen heiligen Eid, daß ich dem Führer des Deutschen Reiches und Volkes, Adolf Hitler, dem Obersten Befehlshaber der Wehrmacht, unbedingten Gehorsam leisten und als tapferer Soldat bereit sein will, jederzeit für diesen Eid mein Leben einzusetzen.
– Fassung des Eides vom 20. Juli 1935
Beim Anrücken der Roten Armee im Januar 1945 brachte die Wehrmacht Hindenburgs Sarg und den seiner Frau aus dem Tannenberg-Denkmal auf den Leichten Kreuzer »Emden«Lesen Sie auch den Zeitzeugenbericht6. Auslandsreise der »Emden« 1935/36
von August Rittweger, um die Leichname von Königsberg nach Pillau und von dort mit dem Passagierschiff Pretoria nach Stettin zu transportieren. Zusammen mit den Särgen der preußischen Könige Friedrich II. und Friedrich Wilhelm I. wurden sie anschließend in einem thüringischen Salzbergwerk eingelagert. Nach der Eroberung Thüringens durch die US-Armee brachte man die Särge nach Marburg, wo Hindenburg mit seiner Frau in der Nordturmkapelle der Elisabethkirche endgültig beigesetzt wurde.
19. August 1934
Volksabstimmung über die Zusammenlegung der Ämter Präsident und Kanzler in der Person Hitlers
Die Volksabstimmung über das Staatsoberhaupt des Deutschen Reichs fand am 19. August 1934 statt. Der damalige Reichskanzler Adolf Hitler ließ sich im Nachhinein von der deutschen Bevölkerung die Zusammenlegung der Ämter des Reichskanzlers und des Reichspräsidenten auf seine Person als Führer und Reichskanzler bestätigen. Wie vorgesehen, erbrachte die Abstimmung eine deutliche Zustimmung.
Am 14. Juli 1933 erließ die nationalsozialistische Reichsregierung ein Gesetz über Volksabstimmung. Damit war es möglich, neben Gesetzen nun auch über sonstige "Maßnahmen der Regierung" (einschließlich verfassungsändernde Vorschriften) abzustimmen. Es war eine einfache Mehrheit der abgegebenen und gültigen Stimmen für eine Zustimmung ausreichend. Weggefallen waren somit jegliche Schranken, die einem demokratisch legitimierten Gesetzgebungsorgan unterliegen und dieser Reichsregierung auf Grund des Ermächtigungsgesetzes auferlegt worden waren. Volksabstimmungen sollten durchgeführt werden, um letztlich die scheinbare oder tatsächliche Einheit zwischen der Staatsführung der NSDAP und der von ihr propagierten Volksgemeinschaft zu zeigen.
Bereits am 1. August 1934, einen Tag vor dem Tod des parteilosen Reichspräsidenten Paul von Hindenburg am 2. August, vereinigte Adolf Hitler per Gesetz die Ämter des Reichskanzlers, das er seit dem 30. Januar 1933 innehatte, und des Reichspräsidenten. Dieses Gesetz über das Staatsoberhaupt des Deutschen Reichs trat mit dem Tod Hindenburgs in Kraft. So gab es nach der letzten Wahl von 1932 keine Neuwahl, sondern das Volk sollte nachträglich per Volksentscheid abstimmen. Das Kabinett Hitler setzte die Volksabstimmung über die Zusammenlegung per Verordnung für den 19. August 1934 an.
Hitler verzichtete auf die Amtsbezeichnung Reichspräsident
, weil diese unzertrennlich mit dem Namen Hindenburgs verbunden sei, und führte fortan die Bezeichnung Führer und Reichskanzler.
Da die Zeit für die Vorbereitung der Volksabstimmung sehr knapp bemessen war – vom Tod Hindenburgs bis zu Abstimmung vergingen gerade 17 Tage, darunter eine Woche Staatstrauer – wurde bei den folgenden Wahlgängen 1936 und 1938 zum Reichstag ein größerer Zeitraum für Propaganda eingeplant.Wikipedia.org/Volksabstimmung_über_das_Staatsoberhaupt_des_Deutschen_Reichs
20. Oktober 1934
Deutschlandweite Verfolgung von Schwulen und Lesben
Mit einer Razzia im Schwarzfischer, einem der schwulen Szenelokale der Stadt München, und im Glockenbachviertel beginnen die Nazis ihre deutschlandweite Verfolgung von Schwulen und Lesben. Vorwand ist die Empörung über den Putschisten
Ernst Röhm und seine relativ offen gelebte Homosexualität. An diesem Abend werden 145 Männer festgenommen, 39 von ihnen werden für mehrere Wochen in das Konzentrationslager Dachau verbracht.
Reichspropagandaministerium - Gründung des Institut zum Studium der Judenfrage
1934 gründete Eberhard Taubert im Auftrag des Reichspropagandaministeriums das Institut zum Studium der Judenfrage. Ursprünglich sollte das Institut eine gemeinsame Forschungsstelle gegen Judentum, Freimaurerei und Liberalismus sein. Aber bald schon wurden die Aufgaben getrennt. Das Propagandaministerium versuchte dabei von Anfang an, die Zugehörigkeit des Instituts zur Regierung zu tarnen, da negative außenpolitische Folgen befürchtet wurden – geplant war etwa ein Standardwerk über die allgemeine Gefahr des Weltjudentums
.
1937 gab das Institut erstmals eine Ausgabe seiner Zeitschrift Mitteilungen über die Judenfrage heraus. Neben der Verbreitung antisemitischer Ideen beanspruchte das Institut einen wissenschaftlichen Charakter. Tatsächlich entsprach die Zeitschrift mit Artikeln, Rezensionen, Länderberichten dem üblichen Schema wissenschaftlicher Zeitschriften. Gleichwohl war es Ziel, die antisemitische Politik der Regierung zu verbreiten. So enthielt die 1935 vom Institut herausgegebene Schrift Die Juden in Deutschland Kapitel wie Juden als Träger der Korruption
, Die Juden und die Unsittlichkeit
und Die Kriminalität und rassische Degeneration der Juden
.
Im Zweiten Weltkrieg konzentrierte das Institut seine Arbeit auf Gebiete außerhalb Deutschlands. Seit 1940 erschien die Beilage Judentum und Recht. Als vertrauliches Material auf einen engen Kreis von Adressaten gerichtet, beschrieb es die antijüdische Rechtsprechung und Verordnungen in den deutsch besetzten Gebieten.
Nachdem die Endlösung der Judenfrage
im nationalsozialistischen Deutschland durch Deportationen weitgehend abgeschlossen war, konzentrierte sich das Institut auf das Weltjudentum
und weitere antisemitische Bewegungen. Das Institut baute im Ausland ein Netz von etwa 400 Mitarbeitern auf. Diese lieferten Informationen, bekamen von Institut aber auch antisemitisches Material und finanzielle Zuwendungen.Wikipedia.org/Institut zum Studium der Judenfrage
Zeittafel der Machtübernahme 1933
– eine Zusammenstellung denkwürdiger Geschichtszahlen und Fakten,
Erinnerungswerkstatt 2017- Artikel drucken
Lebensraum im Osten
Der Ausdruck Volk ohne Raum
war ein Schlagwort in der Weimarer Republik und in der Zeit des Nationalsozialismus. Den Begriff prägte der völkische Schriftsteller Hans Grimm mit seinem 1926 erschienenen Roman Volk ohne Raum. Mit dem Schlagwort wurde suggeriert, dass Not, Elend, Hunger und Armut auf die Überbevölkerung Deutschlands zurückzuführen seien und man deswegen im Kampf ums Dasein
neues Land (oft Lebensraum oder Lebensraum im Osten genannt) erobern müsse. Eng verbunden damit war die Behauptung, die Erde sei aufgeteilt und es sei ungerecht, dass ein so großes Volk wie das deutsche so wenig Land besitze. Diese Behauptung ist auch impliziert im geflügelten Wort Platz an der Sonne
.
(Bernhard von Bülow sagte in einer Reichstagsdebatte am 6. Dezember 1897 im Zusammenhang mit der deutschen Kolonialpolitik: Wir wollen niemand in den Schatten stellen, aber wir verlangen auch unseren Platz an der Sonne.
). 1956 wurde dieser Ausspruch zum Motto der ARD-Fernsehlotterie Ein Platz an der Sonne
.
Rücksichtslose Germanisierung
Der Begriff Germanisierung
bezeichnet die Verbreitung eines germanischen Volkes sowie seiner Kultur und Sprache und die gewöhnlich einhergehende Überformung oder Verdrängung anderer, nicht germanischer Kulturen und Sprachen. Germanisierung von Wörtern bedeutet eine Angleichung der Wörter an die deutsche Sprache.
Der Begriff Germanisierung wird für die Antike, die Völkerwanderungszeit und das Frühmittelalter vor der deutschen Reichsbildung bezogen auf alle germanischen Völker gebraucht. Für Teile des Mittelalters in Mittel- und Osteuropa sowie in der Neuzeit wird der Begriff vorwiegend für die entsprechende Ausbreitung des deutschen Volks und seiner Vorläufervölker verwendet.
Die genaue Bedeutung dieses Begriffs kann auch in weiterer Hinsicht variieren. So kann Germanisierung die Ausbreitung einer germanischen Kultur ohne erhebliche Migration von Menschen bezeichnen. Germanisierung bezeichnet aber auch die Verdrängung anderer Völker aus ihrem Siedlungsraum oder deren Überformung via Majorisierung durch hinzukommende Bevölkerung mit germanischen Sprachen und Kulturen.
Im Zuge des Versuchs, ein sogenanntes Großdeutsches Reich
zu schaffen, gingen die Nationalsozialisten insbesondere in den besetzten Ostgebieten gegen andere Kulturen vor und versuchten, sie zu vertreiben oder zum Teil (z.B. Juden) auszurotten. Hauptziel war es, ein kulturell, sprachlich und rassisch
einheitliches deutsches Siedlungsgebiet zu schaffen.
Dieses Ziel wurde mit unterschiedlichen Maßnahmen verfolgt:
- Ortsumbenennungen. Die Verdeutschung fremdländischer Ortsnamen stand im nationalsozialistischen Deutschland unter der Federführung des Reichsministeriums für Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung. Davon betroffen waren zunächst vor allem slawische Ortsnamen wie in Schlesien, Ost- und Westpreußen und der Lausitz oder französische im Saarland (Saarlouis in Saarlautern).
- Verbot anderer Sprachen als der deutschen in Publikationen, in Presseerzeugnissen, Schulen und teilweise auch in Kirchen.
- Besonders in Polen wurden höhere Bildungseinrichtungen geschlossen und die polnischsprachige Bildungselite verfolgt und teilweise – etwa in Konzentrationslagern – ermordet.
- Polen, die sich am Erhalt der polnischen Kultur beteiligten, wurden in Vernichtungslager deportiert. In den besetzten Gebieten der Sowjetunion geschah Ähnliches.
- Polnische, russische, weißrussische und ukrainische Kinder wurden ihren Familien entrissen und gezielt in deutsche Familien gegeben, um sie kulturell zu Deutschen zu machen (dazu waren die NS-Einrichtungen
Hauptamt Volksdeutsche Mittelstelle
undLebensborn
geschaffen worden). Die Kinder sollten von ihren Eltern getrennt und auf deutsche Familien verteilt oder zurAufzucht
in Heime der OrganisationLebensborn
gebracht werden. - Nach der Rassenideologie sollten im Rahmen der Gewinnung von
Lebensraum im Osten
die meisten Polen, Russen, Weißrussen und Ukrainer umgesiedelt werden, zum Teil als Landarbeiter in die eroberten Ostprovinzen, z. T. nach hinter dem Ural, während eine Minderheit der Westslawen und Balten, die nach dem nationalsozialistischen Verständnis als rassisch wertvoll bezeichnet wurden,germanisiert
werden sollten. Dazu erhielten sie eingedeutschte Vor- und Nachnamen.
In Mein Kampf
machte Adolf Hitler deutlich:Da das Volkstum, besser die Rasse, eben nicht in der Sprache liegt, sondern im Blute, würde man von einer Germanisation erst dann sprechen dürfen, wenn es gelänge, durch einen solchen Prozeß das Blut der Unterlegenen umzuwandeln. Das aber ist unmöglich.
Aus diesem Grund zielte die nationalsozialistische Politik nicht nur auf die sprachliche Germanisierung, sondern auch auf die Verdrängung nichtdeutscher Völker (Polen, Russen, etc.) bzw. auf deren Eindeutschung
bzw. Aufnordung
, dazu wurden der Generalplan Ost
, und der Hungerplan
von der NS-Führung entwickelt. (Danach sollten die in den von der Wehrmacht besetzten Gebieten produzierten Lebensmittel an die deutschen Besatzungstruppen sowie ins Deutsche Reich geliefert werden. Dabei wurde einkalkuliert, dass infolge des Entzugs von Nahrungsmitteln bis zu dreißig Millionen Menschen in der Sowjetunion verhungern. Dieser Plan wurde von den für die Kriegswirtschaft maßgeblichen Teilen der nationalsozialistischen Führung des Deutschen Reiches ausgearbeitet und verantwortet.)
Das wurde im Zweiten Weltkrieg in der schon am 8. November 1938 von Himmler angekündigten Weise Wirklichkeit: Ich habe wirklich die Absicht, germanisches Blut in der ganzen Welt zu holen, zu rauben und zu stehlen.
Als Reichskommissar für die Festigung des deutschen Volkstums seit 7. Oktober 1939 ließ Himmler in den deutsch besetzten Gebieten nach eindeutschungsfähigen Personen fahnden, deren Germanisierung zugleich eine qualitative Minderung der Führerschicht im fremden Volkstum bewirken sollte. Insbesondere rassisch wertvolle Kinder, ermittelt durch rassebiologische Untersuchungen des Rasse- und Siedlungshauptamtes der SS (RuSHA), bedeuteten für Himmler rassisch einen wertvollen Bevölkerungszuwachs. Sie wurden von ihren Eltern getrennt und auf deutsche Familien verteilt oder zur Aufzucht in Heime der Organisation Lebensborn
gebracht.
Die Sprache der NS-Zeit
Die Sprache des Nationalsozialismus bezeichnet ein Vokabular der deutschen Sprache und eine bestimmte öffentliche Rhetorik, welche in der Zeit des Nationalsozialismus häufig verwendet wurde und den Sprachgebrauch in Staat und Gesellschaft stark beeinflusste. Sie enthält sowohl Neuschöpfungen von Wörtern als auch veränderte Bedeutungszuschreibungen für bereits vorhandene Wörter. Beide wurden teils absichtlich geschaffen (geprägt), teils unreflektiert eingebürgert.
Adolf Hitler und Joseph Goebbels gelten als typische Vertreter dieser Sprache. Sie wirkten großenteils mit ihren Sprechattacken als Demagogen und verwendeten die Massenmedien systematisch für ihre NS-Propaganda, so dass sich ihr Sprechstil und Vokabular weit verbreiteten und in vielen öffentlichen Bereichen durchsetzten.
In heutigen Analysen dieser Sprache wird diskutiert, inwieweit der nationalsozialistische Sprachgebrauch bereits Rückschlüsse auf politische Ziele und Absichten der Sprecher zulässt. Mit dem Aufkommen von Pegida und der AfD werden wieder vermehrt Begriffe aus der Sprache des Nationalsozialismus verwendet.
Das neu geschaffene Reichsministerium für Volksaufklärung und Propaganda (RMVP) übernahm schon ab März 1933 in ganz Deutschland die inhaltliche Lenkung der Presse, der Literatur, der bildenden Kunst, des Films, des Theaters und der Musik. Es übte mittels der September 1933 gegründeten Reichskulturkammer die Kontrolle über fast alle Bereiche der Kultur und Medien aus. Die Reichspressekammer war eine seiner Unterorganisationen. Außerhalb der parteieigenen Medien konnte damit auch der Staatsapparat zur Verbreitung der NS-Ideologie genutzt werden, indem Zensur oder Fördermittel des Ministeriums die NS-parteikonforme Behandlung von Sport-, Kultur- und zwischenmenschlichen Themen in Spielfilmen erreichen konnte. Die Reichsfilmkammer setzte ihre Personalpolitik bis in einzelne Filmproduktionen hinein durch.
Für die staatliche Sprachzensur und Sprachmanipulation schuf das NS-Regime selbst den Begriff Sprachregelung. Nach internen Anweisungen von Joseph Goebbels wurden der Presse durch solche Zensurmaßnahmen nicht nur Themen vorgegeben, sondern auch der Sprachgebrauch. Besonders für die Judenverfolgung und Judenvernichtung wurden Begriffe verordnet, die den tatsächlichen Zweck der Staatsmaßnahmen für die deutsche und ausländische Öffentlichkeit verschleiern sollten. Oft wurden bewusst verharmlosende, neutrale oder positiv besetzte Ausdrücke für Terror- und Mordaktionen verwendet. Damit sollten sie im Bereich von Normalität erscheinen und organisierten Widerstand Betroffener dagegen verhindern.
Der Sprachgebrauch des Vokabulars zielte vor allem auf Nicht-Nationalsozialisten. Nicht-Mitglieder sollten von den Zielen dieser Partei und der von ihr besetzten Ämter überzeugt werden. Nur zum Teil war die Sprache des Nationalsozialismus auch auf die Binnenwirkung bereits überzeugter Parteigenossen (PGs) ausgerichtet. Je mehr der Staatsapparat von Nationalsozialisten genutzt werden konnte, umso prägender traten das Vokabular und die anderen Besonderheiten des Sprachgebrauchs im Leben der ganzen Bevölkerung in Erscheinung. Oft war es nur noch die Familie, in der sich Sprechende nicht von dieser Sprache und den dazugehörenden NS-Funktionären umgeben fühlen konnten. Die Flüsterpropaganda und das private Gespräch waren in der Kriegszeit ständig von der Ausspähung durch andere bedroht. Die Aufzählung der Ziele hier folgt keiner Systematik oder Chronologie:
- Nutzung als Erkennungsmerkmal Gleichgesinnter (besonders in der Zeit vor 1933)
- Schaffung einer emotionalen Zusammengehörigkeit und Wertegemeinschaft
- Innerparteiliche Formierung und Motivation der Mitgliedschaft, um weitergehende Maßnahmen gegenüber Gegnern oder zu verfolgenden Personengruppen vorzubereiten, in extremer Weise zu hören in Heinrich Himmlers geheimen
Posener Reden
vom Oktober 1943 zur nachträglichen Rechtfertigung des Holocaust. - Ausgrenzung Andersdenkender, Einschüchterung
- Nach dem Attentat auf Adolf Hitler am 20. Juli 1944 wurde der Hitlergruß verpflichtend für die Wehrmacht angeordnet, um damit deren Loyalität zu Hitler zu zeigen. Bis dahin galt die Wehrmacht als einer der wenigen Bereiche, innerhalb derer man um den damit verbundenen Personenkult herumkommen konnte (Führereid).
- Propaganda der parteilichen Ziele, insbesondere durch die Parteipresse (Völkischer Beobachter, Der Angriff; weitere siehe beim Parteiverlag Franz-Eher-Verlag, München, der die Spitze eines großen Pressekonzerns darstellte) sowie durch das Hetzblatt
Der Stürmer
. - zur Vermeidung inhaltlicher Argumentation, fast im wörtlichen Sinne eines Totschlagarguments.
Die Arier - eine Herrenrasse?
Der Ausdruck Arier (Sanskrit आर्य ārya, avestisch airiia, altpersisch ariya-, neupersisch آریائی āryā’ī, von einer indogermanischen Wurzel *ar- mit unsicherer Bedeutungsansetzung) ist eine Selbstbezeichnung von Sprechern indoiranischer Sprachen. Seit dem 19. Jahrhundert wurden europäische Lehnformen des Wortes in der vergleichenden Sprachwissenschaft verwendet und von dort auch auf andere Bereiche übertragen. Vor allem wurde es in den Rasseideologien des 19. und 20. Jahrhunderts zur Bezeichnung von Angehörigen bestimmter Menschengruppen adaptiert, die nach Zugehörigkeit zu einer Rasse
bzw. Herrenrasse
definiert wurden.
Als alte Selbstbezeichnung ist der auf eine indoiranische Form *arya- zurückgehende Ausdruck nur in Persien und Indien (Rigveda) belegt. Die Verwendung der iranischen bzw. altindischen Formen des Wortes im Avesta und in den Veden legt die Existenz eines zentralasiatischen Volkes mit dieser Selbstbezeichnung nahe. Sprachwissenschaftler nehmen an, dass es indoiranische Sprachen beherrschende Ethnien während der späteren Kupfersteinzeit bis zur frühen Bronzezeit gab. Die Arier
dehnten sich in mehreren Schüben sowohl nach Süden als auch nach Westen in einem Zeitraum von mehreren Jahrhunderten aus. Die Einzelheiten der Migrationen, insbesondere deren Abfolge, sind umstritten, sogar die Existenz einer Einwanderung wird mitunter bestritten, nicht nur von indischen Nationalisten.
Anquetil-Duperron hat den Ausdruck in seiner Übersetzung des Zend-Avesta 1771 ins Französische eingeführt (ariens), in den 1770er Jahren wurde er von dort ins Deutsche übernommen (Arier, J. G. Rhode). Christian Lassen hat den Ausdruck Arier
seit 1847 zur Bezeichnung für die (hypothetischen) Sprecher des Altindischen verwendet, auch spätere Indogermanisten verwendeten den Ausdruck mit Beschränkung auf die Sprecher indoiranischer oder iranischer Sprachen.
In der Diskussion um die Urheimat
seit der Mitte des 19. Jahrhunderts haben nationalistische Gründe oft eine wichtige Rolle gespielt. So wurde die Annahme einer Herkunft aus den westasiatischen Steppen von dem Archäologen Gustaf Kossinna (1902) und von dem Indogermanisten Hermann Hirt (1905) zugunsten einer Herkunft aus dem geographischen Bereich Norddeutschlands oder Skandinaviens abgelehnt. Zusammen mit der zusätzlichen Annahme, Menschen nordischen
Aussehens seien die reinste Ausprägung des ethnischen Ariers
, öffnete diese vor allem in deutsch- und englischsprachigen Ländern vertretene Auffassung die vergleichende Sprachwissenschaft für das verstärkte Eindringen völkisch-rassistischer Theorien, die sich so mit einer wissenschaftlichen Legitimation ausstatten konnten.
Adolf Hitler und der Nationalsozialismus nahmen mit den rassistischen Vorstellungen des 19. Jahrhunderts auch die mit dem Ausdruck Arier
verbundenen Vorstellungen auf und radikalisierten sie. Im nationalsozialistischen Sprachgebrauch war das Wort das Antonym von Jude
. Seit 1935 wurde arisch
jedoch nicht mehr als amtlicher Rechtsbegriff verwendet. An die Stelle des in dem Gesetz zur Wiederherstellung des BerufsbeamtentumsSiehe 07. April 1933: Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums verwendeten Ausdrucks Arier
trat die in den Nürnberger Gesetzen (September 1935) gebrauchte Formulierung Person deutschen oder artverwandten Blutes
, die nach einem Runderlass vom 26. November 1935 durch den Ausdruck deutschblütig
ersetzt wurde
Außerhalb der Rechtssprache wurden der Ausdruck und Ableitungen davon aber weiter gebraucht. Unter dem Begriff Arisierung
betrieb das NS-Regime eine Enteignung insbesondere der Juden. Von weißen Rassisten wird der Begriff Arier
noch als Bezeichnung der weißen Rasse
benutzt, zum Beispiel von den Aryan Nations in den USA oder von Neonazis im deutschsprachigen Raum.
Gesetz zur Aberkennung der deutschen Staatsangehörigkeit
Gesetz über den Widerruf von Einbürgerungen und die Aberkennung der deutschen Staatsangehörigkeit Vom 14. Juli 1933.
Die Reichsregierung hat das folgende Gesetz beschlossen, das hiermit verkündet wird:
§ 1- Einbürgerungen, die in der Zeit zwischen dem 9. November 1918 und dem 30. Januar 1933 vorgenommen worden sind, können widerrufen werden, falls die Einbürgerung nicht als erwünscht anzusehen ist.
- Durch den Widerruf verlieren außer dem Eingebürgerten selbst auch diejenigen Personen die deutsche Staatsangehörigkeit, die sie ohne die Einbürgerung nicht erworben hätten.
- Der Widerruf wird wirksam mit der Zustellung der Widerrufsverfügung oder mit dem Zeitpunkt seiner Veröffentlichung im Reichsanzeiger.
- Der Widerruf liegt den Landesbehörden, bei unmittelbaren Reichsangehörigen dem zuständigen Reichsminister ob.
- Diese Vorschrift tritt mit dem Ablauf von 2 Jahren nach ihrer Verkündung außer Kraft.
- Reichsangehörige, die sich im Ausland aufhalten, können der deutschen Staatsangehörigkeit für verlustig erklärt werden, sofern sie durch ein Verhalten, das gegen die Pflicht zur Treue gegen Reich und Volk verstößt, die deutschen Belange geschädigt haben. Das gleiche gilt für Reichsangehörige, die einer Rückkehraufforderung nicht Folge leisten, die der Reichsminister des Innern unter Hinweis auf diese Vorschrift an sie gerichtet hat. Bei der Einleitung des Aberkennungsverfahrens oder bei Erlaß der Rückkehraufforderung kann ihr Vermögen beschlagnahmt, nach Aberkennung der deutschen Staatsangehörigkeit als dem Reiche verfallen erklärt werden. Die Beschlagnahme des Vermögens endigt spätestens mit dem Ablauf von 2 Jahren, falls es nicht vorher als dem Reiche verfallen erklärt wird.
- Diese Maßnahmen können auch gegenüber Reichsangehörigen im Saargebiet getroffen werden, die in der Zeit nach dem 30. Januar 1933 ihren Aufenthalt dorthin verlegt haben.
- Die Entscheidung trifft der Reichsminister des Innern im Einvernehmen mit dem Reichsminister des Auswärtigen in der Regel nach Anhörung der Regierungen der beteiligten Länder; als beteiligt gelten das Land, dem der Reichsangehörige angehört, und diejenigen Länder, in denen er innerhalb der letzten Jahre seine dauernde Niederlassung gehabt hat.
- Der Reichsminister des Innern im Einvernehmen mit dem Reichsminister des Auswärtigen beschließt im einzelnen Falle, inwieweit sich der Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit auf den Ehegatten, auf die ehelichen oder an Kinderstatt angenommenen Kinder, bei Frauen auf die unehelichen Kinder erstreckt.
- Die Aberkennung der Staatsangehörigkeit wird mit der Verkündung der Entscheidung im Reichsanzeiger wirksam.
- Der Reichsminister des Innern kann im Einvernehmen mit den Reichsministern des Auswärtigen und der Finanzen Rechts- und Verwaltungsvorschriften zur Ausführung dieses Gesetzes erlassen.
Berlin, den 14. Juli 1933.
- Der Reichskanzler:
- Der Reichsminister des Innern:
- Der Reichsminister des Auswärtigen:
- Der Reichsminister der Finanzen:
- Adolf Hitler
- Wilhelm Frick
- Freiherr von Neurath
- Lutz Graf Schwerin von Krosigk
Gesetz zur Behebung der Not von Volk und Reich
(Ermächtigungsgesetz)
Gesetz
zur
Behebung der Not von Volk und ReichVom 24. März 1933.
Der Reichstag hat das folgende Gesetz beschlossen, das mit Zustimmung des Reichsrats hiermit verkündet wird, nachdem festgestellt ist, daß die Erfordernisse verfassungsändernder Gesetzgebung erfüllt sind:
Artikel 1
Reichsgesetze können außer in dem in der Reichsverfassung vorgesehenen Verfahren auch durch die Reichsregierung beschlossen werden. Dies gilt auch für die in den Artikeln 85 Abs.2 und 87 der Reichsverfassung bezeichneten Gesetze.
Artikel 2
Die von der Reichsregierung beschlossenen Reichsgesetze können von der Reichsverfassung abweichen, soweit sie nicht die Einrichtung des Reichstags und des Reichsrats als solche zum Gegenstand haben. Die Rechte des Reichspräsidenten bleiben unberührt.
Artikel 3
Die von der Reichsregierung beschlossenen Reichsgesetze werden vom Reichskanzler ausgefertigt und im Reichsgesetzblatt verkündet. Sie treten, soweit sie nichts anderes bestimmen, mit dem auf die Verkündung folgenden Tage in Kraft. Die Artikel 68 bis 77 der Reichsverfassung finden auf die von der Reichsregierung beschlossenen Gesetze keine Anwendung.
Artikel 4
Verträge des Reichs mit fremden Staaten die sich auf Gegenstände der Reichsgesetzgebung beziehen, bedürfen nicht der Zustimmung der an der Gesetzgebung beteiligten Körperschaften. Die Reichsregierung erläßt die zur Durchführung dieser Verträge erforderlichen Vorschriften.
Artikel 5
Dieses Gesetz tritt mit dem Tage seiner Verkündung in Kraft. Es tritt mit dem 1. April 1937 außer Kraft; es tritt ferner außer Kraft, wenn die gegenwärtige Reichsregierung durch eine andere abgelöst wird.
Berlin, den 24. März 1933.
Der Reichspräsident
Der Reichskanzler
Der Reichsminister des Innern
Der Reichsminister des Auswärtigen
Der Reichsminister der Finanzen