Das abgelaufene Rezept
Am Donnerstag, dem 8. Januar 2026, setzte der Professor meiner Frau in der Endoklinik ein neues Hüftgelenk ein. Alles lief prima. Dann stellte er ein Rezept für Thrombosespritzen aus.
Am Sonntag, dem 11. Januar 2026, wurde meine Frau entlassen. Als ich sie mitsamt ihren Unterlagen abholte, waren auch das oben erwähnte Rezept und eine einzelne Thrombosespritze für Sonntagabend dabei. Komisch, dachte ich mir, warum hat sie ein Rezept aus Papier wie früher bekommen, und kein eRezept? Das wäre doch viel einfacher.
Am Montag, dem 12. Januar 2026, fuhr ich zu unserer „Hausapotheke“, um das Papier-Rezept einzulösen, denn meine Frau brauchte für den Tag die nächste Spritze. Die Apothekerin sah sich das Rezept an und eröffnete mir dann, dass es abgelaufen sei. Diese Art von Rezept – es hatte einen Querbalken – gelte nämlich nur drei Tage und sei gestern abgelaufen. Das fand ich nun gar nicht putzig; denn der letzte Gültigkeitstag war ein Sonntag. Wenn ich das gewusst hätte, wäre ich noch zu einer Notapotheke gefahren. Oder noch besser: Das Rezept hätte erst am Entlassungstag ausgestellt werden sollen.
Unverrichteter Dinge fuhr ich nach Hause und beriet mich mit meiner Frau, die inzwischen telefonisch für den kommenden Tag, den Dienstag, einen Termin bei ihrem Orthopäden für den Verbandswechsel gemacht hatte. Der könnte doch gleich weitere Thrombosespritzen verschreiben, dachte ich. Gedacht, getan. Die Gesundheitskarte nahm ich gleich mit.
Nachdem ich der Sprechstundenhilfe mein Anliegen vorgetragen hatte, eröffnete sie mir, dass das nicht möglich sei, weil der Verbandswechsel-Termin erst morgen sei. Deswegen dürfe sie die Gesundheitskarte nicht heute schon einlesen und folglich auch noch kein Rezept ausstellen. Sie schlug mir vor, einfach zu einer anderen Apotheke zu gehen und es dort noch einmal zu versuchen. Denn das Rezept sei ja vom Professor selbst unterschrieben, und dann müsse es eigentlich noch gültig sein. Als ausgebildete Apothekerin müsse sie das schließlich wissen.
Mir war das alles überhaupt nicht einsichtig. Wieso sollte das Rezept plötzlich doch einlösbar sein? Und warum könne sie die Gesundheitskarte nicht schon einlesen? Bei meinem Hausarzt geht das nämlich. Wenn ich weiß, dass ich demnächst wieder Jodtabletten brauche, dann fahre ich bei Gelegenheit bei meinem Hausarzt vorbei und lass die Karte einlesen. Wenn ich dann Tage später meinen letzten Blister angebrochen habe, rufe ich dort an und der Arzt verpasst mir ein eRezept.
Nun denn, mir blieb nichts anderes übrig, als unverrichteter Dinge abzuziehen und die nächste Apotheke aufzusuchen. Dort registrierte die freundliche Apothekerin aber sofort, dass das Rezept seine Gültigkeit verloren hatte. Ich erzählte ihr von meiner Odyssee und fragte sie, was ich noch tun könne. Offensichtlich hatte sie ein Einsehen mit mir. Sie überlegte kurz und dann sagte sie mit einem verschmitzten Lächeln: „Ich tu‘ einfach so, als ob heute Freitag wäre.“ Es war eine kleine Apotheke, und die ältere, sehr erfahrene Apothekerin war offensichtlich vertraut mit den buchhalterischen Abläufen, denn sie wusste, an welcher Stelle sie eingreifen musste, um den Kauf auf den letzten Freitag zu buchen. In unserer riesigen „Hausapotheke“ wäre das undenkbar gewesen.
Die Apothekerin suchte die beiden Medikamente zusammen, die außerdem auf dem Rezept standen. Aber die Thrombosespritzen hatte sie leider nicht auf Lager. Ab 16 Uhr könne ich sie abholen. Nach drei bangen Stunden, ob nicht doch noch etwas dazwischen kommen würde, hatte ich endlich die Spritzen in den Händen. Hier endete meine Odyssee.
Ein falsches Datum hatte bewirkt, dass ich mehrere Stunden durch Norderstedt gehetzt wurde. Aber schließlich ist die Geschichte dank einer mutigen Apothekerin gut ausgegangen. – Nein, ich werde euch die Apotheke nicht nennen! Ich werde die Apothekerin schützen, die sich so couragiert über bürokratische Regeln hinweggesetzt hat. Und ich habe mir vorgenommen, gern öfter zu dieser Apotheke zu gehen, obwohl sie nicht immer alles auf Lager hat.


